Welche Praxisform passt zu Ihnen?
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Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ? Wir helfen Ihnen, die richtige Struktur für Ihre Niederlassung zu finden. Ob Gründung, Umstrukturierung oder Praxisverkauf – die Wahl der passenden Praxisform entscheidet über Haftung, Organisation, Wirtschaftlichkeit und Lebensqualität.
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Übersicht aller Niederlassungs- & Kooperationsmodelle
Rechtssichere Struktur & nachhaltige Planung
Umfangreiche Beratung
Zufriedenheitsgarantie
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24/7 Support
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Über 300 Arztpraxen vertrauen auf unser Fachwissen
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Richtige Struktur für Ihre Zukunft mit Medsolve
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Wer sich niederlässt, muss nicht nur medizinisch, sondern auch strategisch entscheiden: Welche Praxisform passt zu meiner Arbeitsweise, meinen Zielen – und zu meinem Fachgebiet? Wir zeigen Ihnen die Unterschiede und helfen bei der Umsetzung.
Beratung zu Praxisformen
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Die passende Praxisform finden
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Beruflich selbstständig – aber wie?
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Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ oder Anstellung
Unterschiede in Verantwortung, Risiko und Organisation
Fachrichtung, KV-Zulassung und persönliche Ziele berücksichtigen
Top bewertet bei Google
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Beratung zu IT-Sicherheit
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Einzelpraxis oder Gemeinschaft?
Einzel-
praxis oder Gemein-
schaft?
Selbst entscheiden oder im Team arbeiten?
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Einzelpraxis: volle Freiheit, aber auch volles Risiko
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): gemeinsame Patienten, geteilte Ressourcen
Praxisgemeinschaft: organisatorisch getrennt, wirtschaftlich gemeinsam



Zufriedenheitsgarantie
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MVZ und Anstellung
– die modernen Alternativen
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Medizinische Versorgung im größeren Rahmen.
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MVZ: Angestelltenmodell mit Trägerschaft
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IT-Lösungen, auf die Ärzte vertrauen
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Gesellschafts-formen & rechtliche Grundlagen
Gesellschafts-formen & rechtliche Grundlagen
Gesellscha-
ftsformen
& rechtliche Grundlagen
GbR, GmbH oder Praxisgemeinschaft – was passt?
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Wahl der Rechtsform: GbR, GmbH, PartG – je nach Risiko und Struktur
Gesellschaftsverträge, Gewinnverteilung, Vertretungsregelungen
Relevanz für Haftung, Steuern und KV-Abrechnung



Für wen ist das relevant?
Unsere Leistungsmodelle
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Als IT-Partner für Kliniken, MVZ und Praxen bieten wir flexible Zusammenarbeitsmodelle – vom stabilen IT-Betrieb bis zur digitalen Weiterentwicklung.
Als IT-Partner für Kliniken, MVZ und Praxen bieten wir flexible Zusammenarbeitsmodelle – vom stabilen IT-Betrieb bis zur digitalen Weiterentwicklung.
Servicebasierte Zusammenarbeit
Managed Services: Proaktive Betreuung und Betrieb von IT-Systemen.
Subscription / as-a-Service (SaaS, IaaS, etc.): IT-Leistungen als monatlich buchbare Services.
SLA-basierte Verträge: Vereinbarungen mit garantierten Reaktions- und Lösungszeiten.
Projektbasierte Zusammenarbeit
Strategische Partnerschaft

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Praxisformen für Ärztinnen, Zahnärzte und Heilberufe: Niederlassung und sichere Praxisstruktur
Einführung: Warum die Wahl der Praxisform entscheidend ist
Die Wahl der passenden Praxisform ist für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie andere Heilberufler von zentraler Bedeutung. Besonders in Phasen wie der Praxisgründung, einem Praxisverkauf oder einer Umstrukturierung beeinflusst die gewählte Praxisform nicht nur den organisatorischen Ablauf und die finanzielle Basis. Sie prägt auch die zukünftige Arbeitsatmosphäre, Haftungsfragen und die persönliche Work-Life-Balance. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Niederlassungsoptionen – von der Einzelpraxis über verschiedene Kooperationsformen wie die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Ebenso beleuchten wir essenzielle Rechtsformen, darunter das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft und die GmbH.
Dieses Wissen ist nicht nur für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit wertvoll, sondern auch für bereits niedergelassene Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere wenn ein Praxisverkauf oder eine Umstrukturierung ansteht, sollte die Praxisform sorgfältig geprüft werden. Ein Wechsel von einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis oder die Gründung einer Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) kann das gesamte Zukunftsmodell maßgeblich beeinflussen. Auch Kooperationsmodelle wie Jobsharing, Praxisnetze oder Anstellungen im ärztlichen Bereich gewinnen zunehmend an Relevanz.
Die folgenden Kapitel sind so gestaltet, dass Sie sämtliche Praxisformen für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte und weitere Heilberufe kennenlernen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, jeden Schritt nachvollziehbar darzustellen – von den rechtlichen Grundlagen über Organisationsfragen bis hin zu häufigen Fehlern und deren Vermeidung. Ziel ist es, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen können, ganz gleich, ob Sie vor der Gründung stehen, einen Praxiswechsel anstreben oder Ihre bestehende Arztpraxis veräußern möchten.
1.1 Bedeutung für Ärztinnen, Zahnärzte und Heilberufler
Die Praxisform hat weitreichenden Einfluss auf das tägliche Arbeitsleben in der Arztpraxis. Dazu zählen:
Struktur und Organisation: Wie sind Zuständigkeiten verteilt? Welche Ressourcen stehen gemeinschaftlich zur Verfügung?
Finanzielle Aspekte: Wie wird das Einkommen verteilt? Welche Fixkosten fallen an, und wie hoch sind die Kosten für mögliche Kooperationen?
Haftung und Risiko: Wer haftet in welcher Situation? Welche formellen und rechtlichen Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden?
Work-Life-Balance: Wie flexibel lassen sich Arbeitszeiten gestalten? Wie teilt sich die Verantwortung zwischen den Partnern oder Partnerinnen auf?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Außenwirkung. Patientinnen und Patienten achten oft darauf, ob sie eine Einzelpraxis, eine Gemeinschaftspraxis oder eine Behandlung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) aufsuchen. Auch im Hinblick auf Personalgewinnung und -bindung kann die Wahl der Praxisform den Erfolg maßgeblich mitbestimmen.
1.2 Rolle der Praxisform beim Praxisverkauf
Wer eine etablierte Arztpraxis besitzt und einen Praxisverkauf ins Auge fasst, sollte wissen, wie sich verschiedene Praxisformen auf den Verkaufsprozess auswirken können. Eine Einzelpraxis lässt sich oft leichter veräußern, wenn bereits eine klare Struktur besteht und die Praxis bekannt ist. Andererseits können größere Einheiten wie ein MVZ oder eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) potenziell mehr Nachfolger anziehen, da sie Risikoverteilung, geregelte Arbeitszeiten und spezialisierte Tätigkeiten ermöglichen.
1.3 Langfristige Perspektive und persönliche Lebensplanung
Die Entscheidung für eine Praxisform sollte stets auch mit Blick auf die persönliche Lebensplanung getroffen werden. Wer plant, beruflich flexibel zu bleiben, eventuell in Teilzeit zu arbeiten oder schrittweise in den Ruhestand überzugehen, für den kann beispielsweise ein Jobsharing-Modell oder die Anstellung eine sinnvolle Alternative sein. In jedem Fall empfiehlt es sich, neben kurzfristigen Zielen (z.B. schnelle Gewinnmaximierung) auch langfristige Perspektiven (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zu berücksichtigen.
1.1 Bedeutung für Ärztinnen, Zahnärzte und Heilberufler
Die Praxisform hat weitreichenden Einfluss auf das tägliche Arbeitsleben in der Arztpraxis. Dazu zählen:
Struktur und Organisation: Wie sind Zuständigkeiten verteilt? Welche Ressourcen stehen gemeinschaftlich zur Verfügung?
Finanzielle Aspekte: Wie wird das Einkommen verteilt? Welche Fixkosten fallen an, und wie hoch sind die Kosten für mögliche Kooperationen?
Haftung und Risiko: Wer haftet in welcher Situation? Welche formellen und rechtlichen Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden?
Work-Life-Balance: Wie flexibel lassen sich Arbeitszeiten gestalten? Wie teilt sich die Verantwortung zwischen den Partnern oder Partnerinnen auf?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Außenwirkung. Patientinnen und Patienten achten oft darauf, ob sie eine Einzelpraxis, eine Gemeinschaftspraxis oder eine Behandlung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) aufsuchen. Auch im Hinblick auf Personalgewinnung und -bindung kann die Wahl der Praxisform den Erfolg maßgeblich mitbestimmen.
1.2 Rolle der Praxisform beim Praxisverkauf
Wer eine etablierte Arztpraxis besitzt und einen Praxisverkauf ins Auge fasst, sollte wissen, wie sich verschiedene Praxisformen auf den Verkaufsprozess auswirken können. Eine Einzelpraxis lässt sich oft leichter veräußern, wenn bereits eine klare Struktur besteht und die Praxis bekannt ist. Andererseits können größere Einheiten wie ein MVZ oder eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) potenziell mehr Nachfolger anziehen, da sie Risikoverteilung, geregelte Arbeitszeiten und spezialisierte Tätigkeiten ermöglichen.
1.3 Langfristige Perspektive und persönliche Lebensplanung
Die Entscheidung für eine Praxisform sollte stets auch mit Blick auf die persönliche Lebensplanung getroffen werden. Wer plant, beruflich flexibel zu bleiben, eventuell in Teilzeit zu arbeiten oder schrittweise in den Ruhestand überzugehen, für den kann beispielsweise ein Jobsharing-Modell oder die Anstellung eine sinnvolle Alternative sein. In jedem Fall empfiehlt es sich, neben kurzfristigen Zielen (z.B. schnelle Gewinnmaximierung) auch langfristige Perspektiven (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zu berücksichtigen.
1.1 Bedeutung für Ärztinnen, Zahnärzte und Heilberufler
Die Praxisform hat weitreichenden Einfluss auf das tägliche Arbeitsleben in der Arztpraxis. Dazu zählen:
Struktur und Organisation: Wie sind Zuständigkeiten verteilt? Welche Ressourcen stehen gemeinschaftlich zur Verfügung?
Finanzielle Aspekte: Wie wird das Einkommen verteilt? Welche Fixkosten fallen an, und wie hoch sind die Kosten für mögliche Kooperationen?
Haftung und Risiko: Wer haftet in welcher Situation? Welche formellen und rechtlichen Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden?
Work-Life-Balance: Wie flexibel lassen sich Arbeitszeiten gestalten? Wie teilt sich die Verantwortung zwischen den Partnern oder Partnerinnen auf?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Außenwirkung. Patientinnen und Patienten achten oft darauf, ob sie eine Einzelpraxis, eine Gemeinschaftspraxis oder eine Behandlung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) aufsuchen. Auch im Hinblick auf Personalgewinnung und -bindung kann die Wahl der Praxisform den Erfolg maßgeblich mitbestimmen.
1.2 Rolle der Praxisform beim Praxisverkauf
Wer eine etablierte Arztpraxis besitzt und einen Praxisverkauf ins Auge fasst, sollte wissen, wie sich verschiedene Praxisformen auf den Verkaufsprozess auswirken können. Eine Einzelpraxis lässt sich oft leichter veräußern, wenn bereits eine klare Struktur besteht und die Praxis bekannt ist. Andererseits können größere Einheiten wie ein MVZ oder eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) potenziell mehr Nachfolger anziehen, da sie Risikoverteilung, geregelte Arbeitszeiten und spezialisierte Tätigkeiten ermöglichen.
1.3 Langfristige Perspektive und persönliche Lebensplanung
Die Entscheidung für eine Praxisform sollte stets auch mit Blick auf die persönliche Lebensplanung getroffen werden. Wer plant, beruflich flexibel zu bleiben, eventuell in Teilzeit zu arbeiten oder schrittweise in den Ruhestand überzugehen, für den kann beispielsweise ein Jobsharing-Modell oder die Anstellung eine sinnvolle Alternative sein. In jedem Fall empfiehlt es sich, neben kurzfristigen Zielen (z.B. schnelle Gewinnmaximierung) auch langfristige Perspektiven (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zu berücksichtigen.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über gängige Praxisformen und deren Besonderheiten. Dies hilft Ihnen, die Niederlassungsoptionen gezielt abzuwägen und für Ihre individuelle Situation die passende Wahl zu treffen.
2.1 Die Einzelpraxis
Die Einzelpraxis gilt als klassischer Weg in die Selbstständigkeit. Hier hat eine Ärztin bzw. ein Arzt die volle Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit, ist zugleich aber auch allein verantwortlich.
Vorteile:
Volle Autonomie in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Direkte Arzt-Patienten-Beziehung ohne Verzögerungen.
Hoher Identifikationsgrad für Patientinnen und Patienten, da nur eine Ansprechperson.
Nachteile:
Alleinige finanzielle und rechtliche Verantwortung.
Hohe Arbeitsbelastung, da Vertretungen und Urlaubsregelungen eigenständig zu organisieren sind.
Weniger Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen (z.B. Teilzeit-Tätigkeit schwierig).
Gerade wenn Sie planen, Ihre Einzelpraxis im Rahmen eines Praxisverkaufs zu übergeben, kann der Übergabeprozess klar strukturiert werden. Der Käufer oder die Käuferin erhält ein etabliertes Konstrukt mit einer eingespielten Patientenschaft.
2.2 Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
In einer Gemeinschaftspraxis – rechtlich präzise als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet – schließen sich mehrere Ärztinnen und Ärzte zusammen, um in gemeinsamer Verantwortung Patientinnen und Patienten zu behandeln.
Vorteile:
Gemeinsame Nutzung von Personal, Räumlichkeiten und Geräten.
Bessere Aufteilung der Arbeitszeiten, was zu spürbarer Entlastung führen kann.
Gemeinsame Haftung und Risikoverteilung.
Nachteile:
Geteilte Entscheidungskompetenzen, was zu Konflikten führen kann.
Gewisse Einschränkungen in der individuellen Therapiefreiheit, wenn Praxisregeln gemeinschaftlich festgelegt werden.
Abrechnungstechnische und organisatorische Komplexität.
Eine BAG eignet sich besonders für Ärztinnen und Ärzte, die eng zusammenarbeiten möchten. Durch die Gemeinschaftspraxis steht Patientinnen und Patienten ein größerer ärztlicher Pool zur Auswahl. Gleichzeitig ist diese Form oft attraktiv für den Praxisverkauf, da eine eingespielte Gruppe potenziell mehr Stabilität bietet.
2.3 Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft unterscheidet sich von der Gemeinschaftspraxis bzw. BAG dadurch, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte rechtlich eigenständig bleiben und lediglich Räumlichkeiten, Geräte oder Personal teilen.
Vorteile:
Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen.
Jede Ärztin oder jeder Arzt bleibt unabhängig in der Patientenbehandlung.
Flexibilität bei der individuellen Abrechnung.
Nachteile:
Kein gemeinsames Abrechnungskonto; jeder Partner stellt eigene Rechnungen.
Keine automatische Vertretung bei Ausfällen, da jeder nur für den eigenen Patientenstamm verantwortlich ist.
Konfliktpotenzial bei geteilten Ressourcen.
Diese Form eignet sich gut für Medizinerinnen und Mediziner, die von Synergieeffekten profitieren, aber dennoch eine hohe Eigenständigkeit bevorzugen. Auch in puncto Praxisverkauf kann eine Praxisgemeinschaft vorteilhaft sein, weil der Eintritt oder Austritt einzelner Partnerinnen und Partner weniger komplex ist als in einer echten BAG.
2.4 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine größere Einrichtung, in der mehrere Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufler fachübergreifend zusammenarbeiten können. Häufig findet man in einem MVZ beispielsweise Hausärzte, Fachärzte und Physiotherapeuten unter einem Dach.
Vorteile:
Breites Leistungsspektrum, das Patientinnen und Patienten vielfältige Versorgung ermöglicht.
Entlastung bei Verwaltungstätigkeiten durch zentrale Managementstrukturen.
Gute Möglichkeiten zur Spezialisierung und für fokussierte Tätigkeitsbereiche.
Nachteile:
Höherer organisatorischer Aufwand für die Geschäftsführung.
Weniger persönliche Entscheidungsfreiheit für einzelne Behandler, da oft eine übergeordnete Leitungsstruktur existiert.
Kapitalbedarf kann je nach Größe sehr hoch sein.
Ein MVZ eignet sich vor allem für größere Zusammenschlüsse oder Investorenmodelle. Im Kontext eines Praxisverkaufs kann der Übergang in ein MVZ interessant sein, wenn die Praxis in ein etabliertes Versorgungsnetz eingebunden wird. Für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Heilberufler bietet das MVZ-Modell ebenfalls Möglichkeiten, sich umfangreicher zu vernetzen und Versorgungskonzepte gemeinsam auszubauen.
2.5 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG)
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG): Hierbei handelt es sich um eine Form der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der die Praxisstandorte nicht an einem Ort liegen. Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Städten oder Regionen können in einer ÜBAG zusammenarbeiten und eine gemeinsame Abrechnung durchführen. Dies ermöglicht es, fachliche Kompetenzen zu bündeln und gleichzeitig an mehreren Standorten zu agieren.
Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG): Bei diesem Modell schließen sich Ärztinnen und Ärzte nur für einen bestimmten Teil ihrer Leistungen zusammen. So kann beispielsweise eine Radiologin oder ein Radiologe mit einer chirurgischen Praxis kooperieren, um nur den radiologischen Anteil gemeinsam abzurechnen und zu organisieren.
Beide Formen gewinnen in der Praxis an Relevanz, da sie hohe Flexibilität und Spezialisierung ermöglichen. Besonders in Zeiten, in denen viele Praxen überregionale Kooperationen suchen (z.B. bei bildgebenden Verfahren, Laboranalysen oder Telemedizin), ist die ÜBAG bzw. TBAG eine praktikable Option.
2.6 Anstellung und Teilzeit-Tätigkeit
Neben den klassischen Formen der Niederlassung steht vielen Ärztinnen und Ärzten auch die Option offen, sich bei Kolleginnen und Kollegen anstellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten.
Vorteile:
Reduzierte finanzielle Risiken, keine Investitionskosten wie bei einer Selbstständigkeit.
Klar geregelte Arbeitszeiten, was die Work-Life-Balance verbessert.
Möglichkeit, in einer Gemeinschaftspraxis, einem MVZ oder einer anderen Einrichtung tätig zu sein, ohne die volle wirtschaftliche Verantwortung zu tragen.
Nachteile:
Weniger Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit in medizinischen und organisatorischen Belangen.
Gegebenenfalls begrenzte Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei starren Hierarchien.
Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.
Gerade für Medizinerinnen und Mediziner, die familienbedingt oder aus anderen Gründen in einer bestimmten Lebensphase weniger Verantwortung übernehmen möchten, kann dieses Modell attraktiv sein. Auch im Rahmen eines Praxisverkaufs kann die befristete Anstellung des ehemaligen Praxisinhabers von Vorteil sein, um den Übergang zu erleichtern und die Patientinnen und Patienten weiterzubetreuen.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über gängige Praxisformen und deren Besonderheiten. Dies hilft Ihnen, die Niederlassungsoptionen gezielt abzuwägen und für Ihre individuelle Situation die passende Wahl zu treffen.
2.1 Die Einzelpraxis
Die Einzelpraxis gilt als klassischer Weg in die Selbstständigkeit. Hier hat eine Ärztin bzw. ein Arzt die volle Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit, ist zugleich aber auch allein verantwortlich.
Vorteile:
Volle Autonomie in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Direkte Arzt-Patienten-Beziehung ohne Verzögerungen.
Hoher Identifikationsgrad für Patientinnen und Patienten, da nur eine Ansprechperson.
Nachteile:
Alleinige finanzielle und rechtliche Verantwortung.
Hohe Arbeitsbelastung, da Vertretungen und Urlaubsregelungen eigenständig zu organisieren sind.
Weniger Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen (z.B. Teilzeit-Tätigkeit schwierig).
Gerade wenn Sie planen, Ihre Einzelpraxis im Rahmen eines Praxisverkaufs zu übergeben, kann der Übergabeprozess klar strukturiert werden. Der Käufer oder die Käuferin erhält ein etabliertes Konstrukt mit einer eingespielten Patientenschaft.
2.2 Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
In einer Gemeinschaftspraxis – rechtlich präzise als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet – schließen sich mehrere Ärztinnen und Ärzte zusammen, um in gemeinsamer Verantwortung Patientinnen und Patienten zu behandeln.
Vorteile:
Gemeinsame Nutzung von Personal, Räumlichkeiten und Geräten.
Bessere Aufteilung der Arbeitszeiten, was zu spürbarer Entlastung führen kann.
Gemeinsame Haftung und Risikoverteilung.
Nachteile:
Geteilte Entscheidungskompetenzen, was zu Konflikten führen kann.
Gewisse Einschränkungen in der individuellen Therapiefreiheit, wenn Praxisregeln gemeinschaftlich festgelegt werden.
Abrechnungstechnische und organisatorische Komplexität.
Eine BAG eignet sich besonders für Ärztinnen und Ärzte, die eng zusammenarbeiten möchten. Durch die Gemeinschaftspraxis steht Patientinnen und Patienten ein größerer ärztlicher Pool zur Auswahl. Gleichzeitig ist diese Form oft attraktiv für den Praxisverkauf, da eine eingespielte Gruppe potenziell mehr Stabilität bietet.
2.3 Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft unterscheidet sich von der Gemeinschaftspraxis bzw. BAG dadurch, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte rechtlich eigenständig bleiben und lediglich Räumlichkeiten, Geräte oder Personal teilen.
Vorteile:
Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen.
Jede Ärztin oder jeder Arzt bleibt unabhängig in der Patientenbehandlung.
Flexibilität bei der individuellen Abrechnung.
Nachteile:
Kein gemeinsames Abrechnungskonto; jeder Partner stellt eigene Rechnungen.
Keine automatische Vertretung bei Ausfällen, da jeder nur für den eigenen Patientenstamm verantwortlich ist.
Konfliktpotenzial bei geteilten Ressourcen.
Diese Form eignet sich gut für Medizinerinnen und Mediziner, die von Synergieeffekten profitieren, aber dennoch eine hohe Eigenständigkeit bevorzugen. Auch in puncto Praxisverkauf kann eine Praxisgemeinschaft vorteilhaft sein, weil der Eintritt oder Austritt einzelner Partnerinnen und Partner weniger komplex ist als in einer echten BAG.
2.4 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine größere Einrichtung, in der mehrere Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufler fachübergreifend zusammenarbeiten können. Häufig findet man in einem MVZ beispielsweise Hausärzte, Fachärzte und Physiotherapeuten unter einem Dach.
Vorteile:
Breites Leistungsspektrum, das Patientinnen und Patienten vielfältige Versorgung ermöglicht.
Entlastung bei Verwaltungstätigkeiten durch zentrale Managementstrukturen.
Gute Möglichkeiten zur Spezialisierung und für fokussierte Tätigkeitsbereiche.
Nachteile:
Höherer organisatorischer Aufwand für die Geschäftsführung.
Weniger persönliche Entscheidungsfreiheit für einzelne Behandler, da oft eine übergeordnete Leitungsstruktur existiert.
Kapitalbedarf kann je nach Größe sehr hoch sein.
Ein MVZ eignet sich vor allem für größere Zusammenschlüsse oder Investorenmodelle. Im Kontext eines Praxisverkaufs kann der Übergang in ein MVZ interessant sein, wenn die Praxis in ein etabliertes Versorgungsnetz eingebunden wird. Für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Heilberufler bietet das MVZ-Modell ebenfalls Möglichkeiten, sich umfangreicher zu vernetzen und Versorgungskonzepte gemeinsam auszubauen.
2.5 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG)
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG): Hierbei handelt es sich um eine Form der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der die Praxisstandorte nicht an einem Ort liegen. Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Städten oder Regionen können in einer ÜBAG zusammenarbeiten und eine gemeinsame Abrechnung durchführen. Dies ermöglicht es, fachliche Kompetenzen zu bündeln und gleichzeitig an mehreren Standorten zu agieren.
Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG): Bei diesem Modell schließen sich Ärztinnen und Ärzte nur für einen bestimmten Teil ihrer Leistungen zusammen. So kann beispielsweise eine Radiologin oder ein Radiologe mit einer chirurgischen Praxis kooperieren, um nur den radiologischen Anteil gemeinsam abzurechnen und zu organisieren.
Beide Formen gewinnen in der Praxis an Relevanz, da sie hohe Flexibilität und Spezialisierung ermöglichen. Besonders in Zeiten, in denen viele Praxen überregionale Kooperationen suchen (z.B. bei bildgebenden Verfahren, Laboranalysen oder Telemedizin), ist die ÜBAG bzw. TBAG eine praktikable Option.
2.6 Anstellung und Teilzeit-Tätigkeit
Neben den klassischen Formen der Niederlassung steht vielen Ärztinnen und Ärzten auch die Option offen, sich bei Kolleginnen und Kollegen anstellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten.
Vorteile:
Reduzierte finanzielle Risiken, keine Investitionskosten wie bei einer Selbstständigkeit.
Klar geregelte Arbeitszeiten, was die Work-Life-Balance verbessert.
Möglichkeit, in einer Gemeinschaftspraxis, einem MVZ oder einer anderen Einrichtung tätig zu sein, ohne die volle wirtschaftliche Verantwortung zu tragen.
Nachteile:
Weniger Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit in medizinischen und organisatorischen Belangen.
Gegebenenfalls begrenzte Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei starren Hierarchien.
Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.
Gerade für Medizinerinnen und Mediziner, die familienbedingt oder aus anderen Gründen in einer bestimmten Lebensphase weniger Verantwortung übernehmen möchten, kann dieses Modell attraktiv sein. Auch im Rahmen eines Praxisverkaufs kann die befristete Anstellung des ehemaligen Praxisinhabers von Vorteil sein, um den Übergang zu erleichtern und die Patientinnen und Patienten weiterzubetreuen.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über gängige Praxisformen und deren Besonderheiten. Dies hilft Ihnen, die Niederlassungsoptionen gezielt abzuwägen und für Ihre individuelle Situation die passende Wahl zu treffen.
2.1 Die Einzelpraxis
Die Einzelpraxis gilt als klassischer Weg in die Selbstständigkeit. Hier hat eine Ärztin bzw. ein Arzt die volle Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit, ist zugleich aber auch allein verantwortlich.
Vorteile:
Volle Autonomie in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Direkte Arzt-Patienten-Beziehung ohne Verzögerungen.
Hoher Identifikationsgrad für Patientinnen und Patienten, da nur eine Ansprechperson.
Nachteile:
Alleinige finanzielle und rechtliche Verantwortung.
Hohe Arbeitsbelastung, da Vertretungen und Urlaubsregelungen eigenständig zu organisieren sind.
Weniger Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen (z.B. Teilzeit-Tätigkeit schwierig).
Gerade wenn Sie planen, Ihre Einzelpraxis im Rahmen eines Praxisverkaufs zu übergeben, kann der Übergabeprozess klar strukturiert werden. Der Käufer oder die Käuferin erhält ein etabliertes Konstrukt mit einer eingespielten Patientenschaft.
2.2 Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
In einer Gemeinschaftspraxis – rechtlich präzise als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet – schließen sich mehrere Ärztinnen und Ärzte zusammen, um in gemeinsamer Verantwortung Patientinnen und Patienten zu behandeln.
Vorteile:
Gemeinsame Nutzung von Personal, Räumlichkeiten und Geräten.
Bessere Aufteilung der Arbeitszeiten, was zu spürbarer Entlastung führen kann.
Gemeinsame Haftung und Risikoverteilung.
Nachteile:
Geteilte Entscheidungskompetenzen, was zu Konflikten führen kann.
Gewisse Einschränkungen in der individuellen Therapiefreiheit, wenn Praxisregeln gemeinschaftlich festgelegt werden.
Abrechnungstechnische und organisatorische Komplexität.
Eine BAG eignet sich besonders für Ärztinnen und Ärzte, die eng zusammenarbeiten möchten. Durch die Gemeinschaftspraxis steht Patientinnen und Patienten ein größerer ärztlicher Pool zur Auswahl. Gleichzeitig ist diese Form oft attraktiv für den Praxisverkauf, da eine eingespielte Gruppe potenziell mehr Stabilität bietet.
2.3 Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft unterscheidet sich von der Gemeinschaftspraxis bzw. BAG dadurch, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte rechtlich eigenständig bleiben und lediglich Räumlichkeiten, Geräte oder Personal teilen.
Vorteile:
Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen.
Jede Ärztin oder jeder Arzt bleibt unabhängig in der Patientenbehandlung.
Flexibilität bei der individuellen Abrechnung.
Nachteile:
Kein gemeinsames Abrechnungskonto; jeder Partner stellt eigene Rechnungen.
Keine automatische Vertretung bei Ausfällen, da jeder nur für den eigenen Patientenstamm verantwortlich ist.
Konfliktpotenzial bei geteilten Ressourcen.
Diese Form eignet sich gut für Medizinerinnen und Mediziner, die von Synergieeffekten profitieren, aber dennoch eine hohe Eigenständigkeit bevorzugen. Auch in puncto Praxisverkauf kann eine Praxisgemeinschaft vorteilhaft sein, weil der Eintritt oder Austritt einzelner Partnerinnen und Partner weniger komplex ist als in einer echten BAG.
2.4 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine größere Einrichtung, in der mehrere Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufler fachübergreifend zusammenarbeiten können. Häufig findet man in einem MVZ beispielsweise Hausärzte, Fachärzte und Physiotherapeuten unter einem Dach.
Vorteile:
Breites Leistungsspektrum, das Patientinnen und Patienten vielfältige Versorgung ermöglicht.
Entlastung bei Verwaltungstätigkeiten durch zentrale Managementstrukturen.
Gute Möglichkeiten zur Spezialisierung und für fokussierte Tätigkeitsbereiche.
Nachteile:
Höherer organisatorischer Aufwand für die Geschäftsführung.
Weniger persönliche Entscheidungsfreiheit für einzelne Behandler, da oft eine übergeordnete Leitungsstruktur existiert.
Kapitalbedarf kann je nach Größe sehr hoch sein.
Ein MVZ eignet sich vor allem für größere Zusammenschlüsse oder Investorenmodelle. Im Kontext eines Praxisverkaufs kann der Übergang in ein MVZ interessant sein, wenn die Praxis in ein etabliertes Versorgungsnetz eingebunden wird. Für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Heilberufler bietet das MVZ-Modell ebenfalls Möglichkeiten, sich umfangreicher zu vernetzen und Versorgungskonzepte gemeinsam auszubauen.
2.5 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG)
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG): Hierbei handelt es sich um eine Form der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der die Praxisstandorte nicht an einem Ort liegen. Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Städten oder Regionen können in einer ÜBAG zusammenarbeiten und eine gemeinsame Abrechnung durchführen. Dies ermöglicht es, fachliche Kompetenzen zu bündeln und gleichzeitig an mehreren Standorten zu agieren.
Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG): Bei diesem Modell schließen sich Ärztinnen und Ärzte nur für einen bestimmten Teil ihrer Leistungen zusammen. So kann beispielsweise eine Radiologin oder ein Radiologe mit einer chirurgischen Praxis kooperieren, um nur den radiologischen Anteil gemeinsam abzurechnen und zu organisieren.
Beide Formen gewinnen in der Praxis an Relevanz, da sie hohe Flexibilität und Spezialisierung ermöglichen. Besonders in Zeiten, in denen viele Praxen überregionale Kooperationen suchen (z.B. bei bildgebenden Verfahren, Laboranalysen oder Telemedizin), ist die ÜBAG bzw. TBAG eine praktikable Option.
2.6 Anstellung und Teilzeit-Tätigkeit
Neben den klassischen Formen der Niederlassung steht vielen Ärztinnen und Ärzten auch die Option offen, sich bei Kolleginnen und Kollegen anstellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten.
Vorteile:
Reduzierte finanzielle Risiken, keine Investitionskosten wie bei einer Selbstständigkeit.
Klar geregelte Arbeitszeiten, was die Work-Life-Balance verbessert.
Möglichkeit, in einer Gemeinschaftspraxis, einem MVZ oder einer anderen Einrichtung tätig zu sein, ohne die volle wirtschaftliche Verantwortung zu tragen.
Nachteile:
Weniger Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit in medizinischen und organisatorischen Belangen.
Gegebenenfalls begrenzte Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei starren Hierarchien.
Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.
Gerade für Medizinerinnen und Mediziner, die familienbedingt oder aus anderen Gründen in einer bestimmten Lebensphase weniger Verantwortung übernehmen möchten, kann dieses Modell attraktiv sein. Auch im Rahmen eines Praxisverkaufs kann die befristete Anstellung des ehemaligen Praxisinhabers von Vorteil sein, um den Übergang zu erleichtern und die Patientinnen und Patienten weiterzubetreuen.
Bei der Wahl der Praxisform ist die rechtliche Gestaltung von hoher Relevanz. Denn ob Sie eine Einzelpraxis führen, eine Gemeinschaftspraxis gründen oder ein MVZ aufbauen möchten, hängt unmittelbar mit den möglichen Rechtsformen zusammen.
3.1 Grundlegende Rechtsformen: Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich durch den engen Bezug zur Persönlichkeit der Gesellschafterinnen und Gesellschafter aus. Beispiele hierfür sind:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Häufig gewählt für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Praxisgemeinschaft. Alle Partner haften in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Partnerschaftsgesellschaft: Eine spezielle Form der Personengesellschaft für Freiberufler (z.B. Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker), bei der die Haftung für berufliche Fehler auf den handelnden Partner beschränkt werden kann (PartG mbB).
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) ist die Haftung meist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dies kann für Medizinerinnen und Mediziner interessant sein, die ihr persönliches Vermögen schützen möchten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH im medizinischen Bereich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, da umfangreiche standes- und zulassungsrechtliche Regelungen existieren.
3.2 Haftungsfragen und Risiken
Die persönliche Haftung ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl der Rechtsform.
In einer GbR haften alle Beteiligten gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Kommt es zu Haftungsfällen (z.B. Behandlungsfehler) und die Versicherung greift nicht vollständig, kann das Privatvermögen aller beteiligten Medizinerinnen und Mediziner betroffen sein.
In einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen und die Berufshaftpflicht beschränkt.
Eine GmbH sorgt grundsätzlich für eine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Dennoch sind Ärztinnen und Ärzte weiterhin an ihre berufsrechtlichen Bestimmungen gebunden. Nicht alle Leistungen lassen sich ohne Weiteres in einer GmbH erbringen.
Bei der Planung eines Praxisverkaufs spielt die Haftung ebenfalls eine Rolle. Potenzielle Käuferinnen und Käufer betrachten neben dem wirtschaftlichen Erfolg auch das Risiko möglicher Altlasten oder schwebender Verfahren.
3.3 Steuerliche Überlegungen
Steuern sind ein zentraler Aspekt bei der Wahl der Praxisform. Gerade für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilberufler sowie Ärztinnen und Ärzte, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine GmbH in Erwägung ziehen, lohnt sich die frühzeitige Beratung durch Steuerexpertinnen oder Steuerexperten.
Einkommensteuer: Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit sind einkommensteuerpflichtig. In Personengesellschaften wird der Gewinn anteilig auf die Gesellschafter verteilt.
Körperschaftsteuer: Wird eine GmbH gegründet, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer. Die Gesellschafter zahlen im Falle einer Gewinnausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer.
Umsatzsteuer: Ärztliche Leistungen sind im Regelfall umsatzsteuerfrei. Bei nicht-ärztlichen Leistungen (z.B. kosmetische Eingriffe rein ästhetischer Natur) kann Umsatzsteuer anfallen. In MVZs oder anderen Kooperationsformen ist ein genauer Blick auf die Leistungsarten unerlässlich.
Vor allem, wenn ein Zusammenschluss oder eine Umstrukturierung ansteht, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen genau prüfen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, die später beispielsweise bei einer Praxisübergabe auftreten können.
Bei der Wahl der Praxisform ist die rechtliche Gestaltung von hoher Relevanz. Denn ob Sie eine Einzelpraxis führen, eine Gemeinschaftspraxis gründen oder ein MVZ aufbauen möchten, hängt unmittelbar mit den möglichen Rechtsformen zusammen.
3.1 Grundlegende Rechtsformen: Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich durch den engen Bezug zur Persönlichkeit der Gesellschafterinnen und Gesellschafter aus. Beispiele hierfür sind:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Häufig gewählt für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Praxisgemeinschaft. Alle Partner haften in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Partnerschaftsgesellschaft: Eine spezielle Form der Personengesellschaft für Freiberufler (z.B. Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker), bei der die Haftung für berufliche Fehler auf den handelnden Partner beschränkt werden kann (PartG mbB).
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) ist die Haftung meist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dies kann für Medizinerinnen und Mediziner interessant sein, die ihr persönliches Vermögen schützen möchten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH im medizinischen Bereich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, da umfangreiche standes- und zulassungsrechtliche Regelungen existieren.
3.2 Haftungsfragen und Risiken
Die persönliche Haftung ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl der Rechtsform.
In einer GbR haften alle Beteiligten gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Kommt es zu Haftungsfällen (z.B. Behandlungsfehler) und die Versicherung greift nicht vollständig, kann das Privatvermögen aller beteiligten Medizinerinnen und Mediziner betroffen sein.
In einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen und die Berufshaftpflicht beschränkt.
Eine GmbH sorgt grundsätzlich für eine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Dennoch sind Ärztinnen und Ärzte weiterhin an ihre berufsrechtlichen Bestimmungen gebunden. Nicht alle Leistungen lassen sich ohne Weiteres in einer GmbH erbringen.
Bei der Planung eines Praxisverkaufs spielt die Haftung ebenfalls eine Rolle. Potenzielle Käuferinnen und Käufer betrachten neben dem wirtschaftlichen Erfolg auch das Risiko möglicher Altlasten oder schwebender Verfahren.
3.3 Steuerliche Überlegungen
Steuern sind ein zentraler Aspekt bei der Wahl der Praxisform. Gerade für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilberufler sowie Ärztinnen und Ärzte, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine GmbH in Erwägung ziehen, lohnt sich die frühzeitige Beratung durch Steuerexpertinnen oder Steuerexperten.
Einkommensteuer: Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit sind einkommensteuerpflichtig. In Personengesellschaften wird der Gewinn anteilig auf die Gesellschafter verteilt.
Körperschaftsteuer: Wird eine GmbH gegründet, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer. Die Gesellschafter zahlen im Falle einer Gewinnausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer.
Umsatzsteuer: Ärztliche Leistungen sind im Regelfall umsatzsteuerfrei. Bei nicht-ärztlichen Leistungen (z.B. kosmetische Eingriffe rein ästhetischer Natur) kann Umsatzsteuer anfallen. In MVZs oder anderen Kooperationsformen ist ein genauer Blick auf die Leistungsarten unerlässlich.
Vor allem, wenn ein Zusammenschluss oder eine Umstrukturierung ansteht, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen genau prüfen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, die später beispielsweise bei einer Praxisübergabe auftreten können.
Bei der Wahl der Praxisform ist die rechtliche Gestaltung von hoher Relevanz. Denn ob Sie eine Einzelpraxis führen, eine Gemeinschaftspraxis gründen oder ein MVZ aufbauen möchten, hängt unmittelbar mit den möglichen Rechtsformen zusammen.
3.1 Grundlegende Rechtsformen: Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich durch den engen Bezug zur Persönlichkeit der Gesellschafterinnen und Gesellschafter aus. Beispiele hierfür sind:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Häufig gewählt für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Praxisgemeinschaft. Alle Partner haften in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Partnerschaftsgesellschaft: Eine spezielle Form der Personengesellschaft für Freiberufler (z.B. Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheker), bei der die Haftung für berufliche Fehler auf den handelnden Partner beschränkt werden kann (PartG mbB).
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) ist die Haftung meist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dies kann für Medizinerinnen und Mediziner interessant sein, die ihr persönliches Vermögen schützen möchten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH im medizinischen Bereich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, da umfangreiche standes- und zulassungsrechtliche Regelungen existieren.
3.2 Haftungsfragen und Risiken
Die persönliche Haftung ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl der Rechtsform.
In einer GbR haften alle Beteiligten gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Kommt es zu Haftungsfällen (z.B. Behandlungsfehler) und die Versicherung greift nicht vollständig, kann das Privatvermögen aller beteiligten Medizinerinnen und Mediziner betroffen sein.
In einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen und die Berufshaftpflicht beschränkt.
Eine GmbH sorgt grundsätzlich für eine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Dennoch sind Ärztinnen und Ärzte weiterhin an ihre berufsrechtlichen Bestimmungen gebunden. Nicht alle Leistungen lassen sich ohne Weiteres in einer GmbH erbringen.
Bei der Planung eines Praxisverkaufs spielt die Haftung ebenfalls eine Rolle. Potenzielle Käuferinnen und Käufer betrachten neben dem wirtschaftlichen Erfolg auch das Risiko möglicher Altlasten oder schwebender Verfahren.
3.3 Steuerliche Überlegungen
Steuern sind ein zentraler Aspekt bei der Wahl der Praxisform. Gerade für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilberufler sowie Ärztinnen und Ärzte, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine GmbH in Erwägung ziehen, lohnt sich die frühzeitige Beratung durch Steuerexpertinnen oder Steuerexperten.
Einkommensteuer: Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit sind einkommensteuerpflichtig. In Personengesellschaften wird der Gewinn anteilig auf die Gesellschafter verteilt.
Körperschaftsteuer: Wird eine GmbH gegründet, unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer. Die Gesellschafter zahlen im Falle einer Gewinnausschüttung zusätzlich Kapitalertragsteuer.
Umsatzsteuer: Ärztliche Leistungen sind im Regelfall umsatzsteuerfrei. Bei nicht-ärztlichen Leistungen (z.B. kosmetische Eingriffe rein ästhetischer Natur) kann Umsatzsteuer anfallen. In MVZs oder anderen Kooperationsformen ist ein genauer Blick auf die Leistungsarten unerlässlich.
Vor allem, wenn ein Zusammenschluss oder eine Umstrukturierung ansteht, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen genau prüfen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, die später beispielsweise bei einer Praxisübergabe auftreten können.
Die Wahl der Praxisform wird in der Regel von einer Reihe individueller Entscheidungsfaktoren bestimmt. Insbesondere Kosten, Flexibilität und die persönliche Work-Life-Balance sind für viele Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte von entscheidender Bedeutung.
4.1 Kostenstruktur und Finanzierung
Die Kosten variieren je nach Praxisform erheblich. In einer Einzelpraxis tragen Sie sämtliche Ausgaben allein. Das umfasst Praxisräume, medizinische Geräte, Personal, Versicherungen und Verwaltungskosten.
In einer Gemeinschaftspraxis oder einer BAG werden die Fixkosten geteilt, was den einzelnen Anteil reduziert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass auch Einnahmen geteilt werden. Zudem können Investitionen für Geräte oder Neuanschaffungen gemeinsam getätigt werden, was den einzelnen Partnerinnen und Partnern höhere Liquidität verschaffen kann.
Wer sich in ein MVZ einkauft oder ein MVZ gründet, sieht sich häufig mit höheren Anfangsinvestitionen konfrontiert. Dafür ist das Ertragspotenzial in einer größeren Struktur bei entsprechender Patientenfrequenz oft höher.
Tipp: Erstellen Sie im Vorfeld eine detaillierte Finanzplanung und vergleichen Sie mehrere Szenarien. Berücksichtigen Sie auch den Aspekt Praxisverkauf: Manche Praxisformen erzielen bei einem Verkauf höhere Kaufpreise, wenn die Strukturen klar geregelt sind und mehrere Behandler vorhanden sind.
4.2 Flexibilität in der Ausgestaltung
Eine Einzelpraxis bietet Ihnen höchste Autonomie: Sie entscheiden allein über Sprechzeiten, Investitionen, Personalführung, Urlaubsplanung und Behandlungskonzepte. Doch diese Eigenständigkeit geht auch mit weniger Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten einher. Sie müssen die Praxis eigenständig betreiben, Vertretung organisieren und Ausfälle kompensieren.
In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) lässt sich die Arbeitszeit besser verteilen, sodass ein größeres Maß an Flexibilität möglich ist. Allerdings erfordert die kollegiale Zusammenarbeit auch Kompromisse. Ähnliches gilt für eine Praxisgemeinschaft, in der Sie sich zwar Ressourcen teilen, aber weitgehend selbstständig bleiben.
Bei Kooperationsmodellen wie Jobsharing oder der Anstellung profitieren Sie von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dies ist besonders für Medizinerinnen und Mediziner interessant, die eine Teilzeitlösung anstreben oder sich beruflich neu orientieren möchten.
4.3 Work-Life-Balance und persönliche Ziele
Die Entscheidung, in welcher Form Sie sich niederlassen oder an einer Arztpraxis beteiligen, wirkt sich stark auf Ihre Work-Life-Balance aus. In einer größeren Einheit – sei es eine BAG, ein MVZ oder eine ÜBAG – verteilt sich die Last auf mehrere Schultern, was im Alltag Entlastung schaffen kann.
Andererseits legen manche Heilberufler großen Wert auf völlige Unabhängigkeit und möchten alleinverantwortlich arbeiten. Hier kann die Einzelpraxis ideal sein, wobei besonders in Phasen mit hoher Patientennachfrage oder in Urlaubszeiten eine große Arbeitsbelastung besteht.
Wer überwiegend in Teilzeit arbeiten oder familiäre Verpflichtungen mit dem Beruf koordinieren möchte, findet in Jobsharing-Modellen oder in der Anstellung möglicherweise einen besseren Ausgleich.
Praxisverkauf-Perspektive: Bedenken Sie auch, wie Ihre Praxis in Zukunft aufgestellt sein soll, falls Sie die Arbeitsbelastung reduzieren oder die Praxis an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben möchten. Manche Modelle sind hier flexibler und attraktiver für Interessentinnen und Interessenten als andere.
Die Wahl der Praxisform wird in der Regel von einer Reihe individueller Entscheidungsfaktoren bestimmt. Insbesondere Kosten, Flexibilität und die persönliche Work-Life-Balance sind für viele Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte von entscheidender Bedeutung.
4.1 Kostenstruktur und Finanzierung
Die Kosten variieren je nach Praxisform erheblich. In einer Einzelpraxis tragen Sie sämtliche Ausgaben allein. Das umfasst Praxisräume, medizinische Geräte, Personal, Versicherungen und Verwaltungskosten.
In einer Gemeinschaftspraxis oder einer BAG werden die Fixkosten geteilt, was den einzelnen Anteil reduziert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass auch Einnahmen geteilt werden. Zudem können Investitionen für Geräte oder Neuanschaffungen gemeinsam getätigt werden, was den einzelnen Partnerinnen und Partnern höhere Liquidität verschaffen kann.
Wer sich in ein MVZ einkauft oder ein MVZ gründet, sieht sich häufig mit höheren Anfangsinvestitionen konfrontiert. Dafür ist das Ertragspotenzial in einer größeren Struktur bei entsprechender Patientenfrequenz oft höher.
Tipp: Erstellen Sie im Vorfeld eine detaillierte Finanzplanung und vergleichen Sie mehrere Szenarien. Berücksichtigen Sie auch den Aspekt Praxisverkauf: Manche Praxisformen erzielen bei einem Verkauf höhere Kaufpreise, wenn die Strukturen klar geregelt sind und mehrere Behandler vorhanden sind.
4.2 Flexibilität in der Ausgestaltung
Eine Einzelpraxis bietet Ihnen höchste Autonomie: Sie entscheiden allein über Sprechzeiten, Investitionen, Personalführung, Urlaubsplanung und Behandlungskonzepte. Doch diese Eigenständigkeit geht auch mit weniger Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten einher. Sie müssen die Praxis eigenständig betreiben, Vertretung organisieren und Ausfälle kompensieren.
In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) lässt sich die Arbeitszeit besser verteilen, sodass ein größeres Maß an Flexibilität möglich ist. Allerdings erfordert die kollegiale Zusammenarbeit auch Kompromisse. Ähnliches gilt für eine Praxisgemeinschaft, in der Sie sich zwar Ressourcen teilen, aber weitgehend selbstständig bleiben.
Bei Kooperationsmodellen wie Jobsharing oder der Anstellung profitieren Sie von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dies ist besonders für Medizinerinnen und Mediziner interessant, die eine Teilzeitlösung anstreben oder sich beruflich neu orientieren möchten.
4.3 Work-Life-Balance und persönliche Ziele
Die Entscheidung, in welcher Form Sie sich niederlassen oder an einer Arztpraxis beteiligen, wirkt sich stark auf Ihre Work-Life-Balance aus. In einer größeren Einheit – sei es eine BAG, ein MVZ oder eine ÜBAG – verteilt sich die Last auf mehrere Schultern, was im Alltag Entlastung schaffen kann.
Andererseits legen manche Heilberufler großen Wert auf völlige Unabhängigkeit und möchten alleinverantwortlich arbeiten. Hier kann die Einzelpraxis ideal sein, wobei besonders in Phasen mit hoher Patientennachfrage oder in Urlaubszeiten eine große Arbeitsbelastung besteht.
Wer überwiegend in Teilzeit arbeiten oder familiäre Verpflichtungen mit dem Beruf koordinieren möchte, findet in Jobsharing-Modellen oder in der Anstellung möglicherweise einen besseren Ausgleich.
Praxisverkauf-Perspektive: Bedenken Sie auch, wie Ihre Praxis in Zukunft aufgestellt sein soll, falls Sie die Arbeitsbelastung reduzieren oder die Praxis an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben möchten. Manche Modelle sind hier flexibler und attraktiver für Interessentinnen und Interessenten als andere.
Die Wahl der Praxisform wird in der Regel von einer Reihe individueller Entscheidungsfaktoren bestimmt. Insbesondere Kosten, Flexibilität und die persönliche Work-Life-Balance sind für viele Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte von entscheidender Bedeutung.
4.1 Kostenstruktur und Finanzierung
Die Kosten variieren je nach Praxisform erheblich. In einer Einzelpraxis tragen Sie sämtliche Ausgaben allein. Das umfasst Praxisräume, medizinische Geräte, Personal, Versicherungen und Verwaltungskosten.
In einer Gemeinschaftspraxis oder einer BAG werden die Fixkosten geteilt, was den einzelnen Anteil reduziert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass auch Einnahmen geteilt werden. Zudem können Investitionen für Geräte oder Neuanschaffungen gemeinsam getätigt werden, was den einzelnen Partnerinnen und Partnern höhere Liquidität verschaffen kann.
Wer sich in ein MVZ einkauft oder ein MVZ gründet, sieht sich häufig mit höheren Anfangsinvestitionen konfrontiert. Dafür ist das Ertragspotenzial in einer größeren Struktur bei entsprechender Patientenfrequenz oft höher.
Tipp: Erstellen Sie im Vorfeld eine detaillierte Finanzplanung und vergleichen Sie mehrere Szenarien. Berücksichtigen Sie auch den Aspekt Praxisverkauf: Manche Praxisformen erzielen bei einem Verkauf höhere Kaufpreise, wenn die Strukturen klar geregelt sind und mehrere Behandler vorhanden sind.
4.2 Flexibilität in der Ausgestaltung
Eine Einzelpraxis bietet Ihnen höchste Autonomie: Sie entscheiden allein über Sprechzeiten, Investitionen, Personalführung, Urlaubsplanung und Behandlungskonzepte. Doch diese Eigenständigkeit geht auch mit weniger Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten einher. Sie müssen die Praxis eigenständig betreiben, Vertretung organisieren und Ausfälle kompensieren.
In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) lässt sich die Arbeitszeit besser verteilen, sodass ein größeres Maß an Flexibilität möglich ist. Allerdings erfordert die kollegiale Zusammenarbeit auch Kompromisse. Ähnliches gilt für eine Praxisgemeinschaft, in der Sie sich zwar Ressourcen teilen, aber weitgehend selbstständig bleiben.
Bei Kooperationsmodellen wie Jobsharing oder der Anstellung profitieren Sie von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dies ist besonders für Medizinerinnen und Mediziner interessant, die eine Teilzeitlösung anstreben oder sich beruflich neu orientieren möchten.
4.3 Work-Life-Balance und persönliche Ziele
Die Entscheidung, in welcher Form Sie sich niederlassen oder an einer Arztpraxis beteiligen, wirkt sich stark auf Ihre Work-Life-Balance aus. In einer größeren Einheit – sei es eine BAG, ein MVZ oder eine ÜBAG – verteilt sich die Last auf mehrere Schultern, was im Alltag Entlastung schaffen kann.
Andererseits legen manche Heilberufler großen Wert auf völlige Unabhängigkeit und möchten alleinverantwortlich arbeiten. Hier kann die Einzelpraxis ideal sein, wobei besonders in Phasen mit hoher Patientennachfrage oder in Urlaubszeiten eine große Arbeitsbelastung besteht.
Wer überwiegend in Teilzeit arbeiten oder familiäre Verpflichtungen mit dem Beruf koordinieren möchte, findet in Jobsharing-Modellen oder in der Anstellung möglicherweise einen besseren Ausgleich.
Praxisverkauf-Perspektive: Bedenken Sie auch, wie Ihre Praxis in Zukunft aufgestellt sein soll, falls Sie die Arbeitsbelastung reduzieren oder die Praxis an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben möchten. Manche Modelle sind hier flexibler und attraktiver für Interessentinnen und Interessenten als andere.
Neben den klassischen Praxisformen gibt es zusätzliche Kooperationsmodelle, die immer populärer werden. Sie ermöglichen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie anderen Heilberuflern, auf unterschiedliche Weise zusammenzuarbeiten, ohne dabei zwangsläufig eine enge Gesellschaftsstruktur zu wählen.
5.1 Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Intensives Miteinander
Die BAG gehört zu den häufigsten Kooperationsmodellen. Hier bündeln mehrere Ärztinnen und Ärzte ihre Kompetenzen, teilen Kosten und Gewinn und haften gemeinsam. Patientinnen und Patienten werden gemeinschaftlich betreut, und die Abrechnung erfolgt gemeinsam.
Beispiel: Zwei Allgemeinärztinnen gründen eine BAG, um ihr Leistungsspektrum zu erweitern und Vertretungen sicherzustellen.
Vorteil: Hohe Synergie, verbessertes Dienstleistungsangebot für Patientinnen und Patienten, geteilte Verantwortung.
Nachteil: Hoher Abstimmungsbedarf, da behandlungsbezogene Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen.
5.2 Praxisnetze – Lockerer Zusammenschluss
Praxisnetze sind eher lose Zusammenschlüsse von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen, Zahnärzten und anderen Heilberuflern in einer Region. Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern und gemeinsame Interessen zu vertreten. Häufig werden über ein Praxisnetz Fortbildungen organisiert, Qualitätszirkel angeboten oder gemeinsame Verträge mit Krankenkassen verhandelt.
Beispiel: Ein Netzwerk von Hausärzten und Fachärzten in einer ländlichen Region, das für eine bessere Notfallversorgung kooperiert.
Vorteil: Flexibles Kooperationsmodell ohne die strenge Bindung einer gemeinsamen Praxisstruktur.
Nachteil: Kein umfassendes Teilen von Gewinnen oder Kosten, da die finanzielle und organisatorische Basis weiterhin in jeder Praxis einzeln verbleibt.
5.3 Jobsharing – Teilen von Stellen und Verantwortung
Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Ärztinnen und Ärzte eine Stelle oder einen Sitz. Dieses Modell ermöglicht mehr Flexibilität und ist daher vor allem für diejenigen interessant, die keine Vollzeitstelle anstreben, beispielsweise wegen familiärer Verpflichtungen.
Vorteile:
Ermöglicht Teilzeit-Tätigkeit in einer Arztpraxis.
Geringere finanzielle Risiken für den Einzelnen.
Entlastung bei Notdiensten und Vertretungen.
Nachteile:
Erfordert sehr gute Absprachen, um die Behandlungsqualität zu gewährleisten.
Anträge für Zulassungsbeschränkungen können je nach kassenärztlicher Regelung komplex sein.
Eventuell weniger Planungssicherheit für langfristige Investitionen.
Jobsharing kann auch eine Phase des Übergangs vor einem Praxisverkauf sein, indem eine Praxisinhaberin oder ein Praxisinhaber schrittweise Verantwortung abgibt und eine potenzielle Nachfolgerin oder einen potenziellen Nachfolger einarbeitet.
Neben den klassischen Praxisformen gibt es zusätzliche Kooperationsmodelle, die immer populärer werden. Sie ermöglichen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie anderen Heilberuflern, auf unterschiedliche Weise zusammenzuarbeiten, ohne dabei zwangsläufig eine enge Gesellschaftsstruktur zu wählen.
5.1 Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Intensives Miteinander
Die BAG gehört zu den häufigsten Kooperationsmodellen. Hier bündeln mehrere Ärztinnen und Ärzte ihre Kompetenzen, teilen Kosten und Gewinn und haften gemeinsam. Patientinnen und Patienten werden gemeinschaftlich betreut, und die Abrechnung erfolgt gemeinsam.
Beispiel: Zwei Allgemeinärztinnen gründen eine BAG, um ihr Leistungsspektrum zu erweitern und Vertretungen sicherzustellen.
Vorteil: Hohe Synergie, verbessertes Dienstleistungsangebot für Patientinnen und Patienten, geteilte Verantwortung.
Nachteil: Hoher Abstimmungsbedarf, da behandlungsbezogene Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen.
5.2 Praxisnetze – Lockerer Zusammenschluss
Praxisnetze sind eher lose Zusammenschlüsse von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen, Zahnärzten und anderen Heilberuflern in einer Region. Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern und gemeinsame Interessen zu vertreten. Häufig werden über ein Praxisnetz Fortbildungen organisiert, Qualitätszirkel angeboten oder gemeinsame Verträge mit Krankenkassen verhandelt.
Beispiel: Ein Netzwerk von Hausärzten und Fachärzten in einer ländlichen Region, das für eine bessere Notfallversorgung kooperiert.
Vorteil: Flexibles Kooperationsmodell ohne die strenge Bindung einer gemeinsamen Praxisstruktur.
Nachteil: Kein umfassendes Teilen von Gewinnen oder Kosten, da die finanzielle und organisatorische Basis weiterhin in jeder Praxis einzeln verbleibt.
5.3 Jobsharing – Teilen von Stellen und Verantwortung
Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Ärztinnen und Ärzte eine Stelle oder einen Sitz. Dieses Modell ermöglicht mehr Flexibilität und ist daher vor allem für diejenigen interessant, die keine Vollzeitstelle anstreben, beispielsweise wegen familiärer Verpflichtungen.
Vorteile:
Ermöglicht Teilzeit-Tätigkeit in einer Arztpraxis.
Geringere finanzielle Risiken für den Einzelnen.
Entlastung bei Notdiensten und Vertretungen.
Nachteile:
Erfordert sehr gute Absprachen, um die Behandlungsqualität zu gewährleisten.
Anträge für Zulassungsbeschränkungen können je nach kassenärztlicher Regelung komplex sein.
Eventuell weniger Planungssicherheit für langfristige Investitionen.
Jobsharing kann auch eine Phase des Übergangs vor einem Praxisverkauf sein, indem eine Praxisinhaberin oder ein Praxisinhaber schrittweise Verantwortung abgibt und eine potenzielle Nachfolgerin oder einen potenziellen Nachfolger einarbeitet.
Neben den klassischen Praxisformen gibt es zusätzliche Kooperationsmodelle, die immer populärer werden. Sie ermöglichen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie anderen Heilberuflern, auf unterschiedliche Weise zusammenzuarbeiten, ohne dabei zwangsläufig eine enge Gesellschaftsstruktur zu wählen.
5.1 Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Intensives Miteinander
Die BAG gehört zu den häufigsten Kooperationsmodellen. Hier bündeln mehrere Ärztinnen und Ärzte ihre Kompetenzen, teilen Kosten und Gewinn und haften gemeinsam. Patientinnen und Patienten werden gemeinschaftlich betreut, und die Abrechnung erfolgt gemeinsam.
Beispiel: Zwei Allgemeinärztinnen gründen eine BAG, um ihr Leistungsspektrum zu erweitern und Vertretungen sicherzustellen.
Vorteil: Hohe Synergie, verbessertes Dienstleistungsangebot für Patientinnen und Patienten, geteilte Verantwortung.
Nachteil: Hoher Abstimmungsbedarf, da behandlungsbezogene Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden müssen.
5.2 Praxisnetze – Lockerer Zusammenschluss
Praxisnetze sind eher lose Zusammenschlüsse von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen, Zahnärzten und anderen Heilberuflern in einer Region. Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern und gemeinsame Interessen zu vertreten. Häufig werden über ein Praxisnetz Fortbildungen organisiert, Qualitätszirkel angeboten oder gemeinsame Verträge mit Krankenkassen verhandelt.
Beispiel: Ein Netzwerk von Hausärzten und Fachärzten in einer ländlichen Region, das für eine bessere Notfallversorgung kooperiert.
Vorteil: Flexibles Kooperationsmodell ohne die strenge Bindung einer gemeinsamen Praxisstruktur.
Nachteil: Kein umfassendes Teilen von Gewinnen oder Kosten, da die finanzielle und organisatorische Basis weiterhin in jeder Praxis einzeln verbleibt.
5.3 Jobsharing – Teilen von Stellen und Verantwortung
Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Ärztinnen und Ärzte eine Stelle oder einen Sitz. Dieses Modell ermöglicht mehr Flexibilität und ist daher vor allem für diejenigen interessant, die keine Vollzeitstelle anstreben, beispielsweise wegen familiärer Verpflichtungen.
Vorteile:
Ermöglicht Teilzeit-Tätigkeit in einer Arztpraxis.
Geringere finanzielle Risiken für den Einzelnen.
Entlastung bei Notdiensten und Vertretungen.
Nachteile:
Erfordert sehr gute Absprachen, um die Behandlungsqualität zu gewährleisten.
Anträge für Zulassungsbeschränkungen können je nach kassenärztlicher Regelung komplex sein.
Eventuell weniger Planungssicherheit für langfristige Investitionen.
Jobsharing kann auch eine Phase des Übergangs vor einem Praxisverkauf sein, indem eine Praxisinhaberin oder ein Praxisinhaber schrittweise Verantwortung abgibt und eine potenzielle Nachfolgerin oder einen potenziellen Nachfolger einarbeitet.
Unabhängig von der gewählten Praxisform ist die Organisation das Herzstück einer funktionierenden Arztpraxis. Die folgenden Aspekte sind grundlegend, um reibungslose Abläufe und hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten.
6.1 Räumliche Planung und Standortwahl
Der Standort einer Arztpraxis beeinflusst den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblich. Faktoren wie gute Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Nähe zu Apotheken oder anderen Gesundheitseinrichtungen spielen eine zentrale Rolle. Bei einer Einzelpraxis ist die Entscheidung einfacher, da nur eine Person sie treffen muss. In Gemeinschaftspraxen oder einem MVZ müssen mehrere Meinungen berücksichtigt werden.
Gerade in Kooperationsformen (z.B. ÜBAG), bei denen mehrere Standorte involviert sind, ist es wichtig, dass diese Standorte gut miteinander vernetzt und klar abgegrenzt sind, sodass Patientinnen und Patienten wissen, wo sie welche Leistungen erhalten können.
6.2 Personalmanagement und Teamstruktur
In jeder Praxisform ist qualifiziertes Personal essenziell. Dabei geht es nicht nur um medizinisches Fachpersonal (MFA, ZFA etc.), sondern auch um Verwaltungsangestellte, gegebenenfalls IT-Fachleute und Qualitätsmanagement-Beauftragte.
Einzelpraxis: Enges Team, oft mit klaren Hierarchien. Die verantwortliche Person hat alle Personalentscheidungen in der Hand.
Gemeinschaftspraxis / BAG: Entscheidungen zu Einstellungen und Entlassungen sind gemeinschaftlich zu treffen. Das Team ist meist größer und kann sich spezialisieren (z.B. eine MFA für Abrechnung, eine für Qualitätsmanagement).
MVZ: Größerer Verwaltungsapparat mit Managementstrukturen. Ärztinnen und Ärzte können sich stärker auf die Patientenbetreuung konzentrieren, während Verwaltungsaufgaben von angestellten Fachkräften wahrgenommen werden.
Hinweis: Bei einem Praxisverkauf kann ein eingespieltes Team den Wert der Praxis erhöhen. Eine stabile Teamstruktur signalisiert Kontinuität und verringert das Risiko von Know-how-Verlusten.
6.3 Dokumentation und Datenschutz
Die Dokumentationspflichten in einer Arztpraxis sind umfangreich und gesetzlich klar geregelt. Jede Form der Kooperation – von der Einzelpraxis bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – muss sicherstellen, dass Patientendaten korrekt und sicher verarbeitet werden.
Elektronische Patientenakten: Viele Praxen arbeiten mit digitalen Systemen, die nicht nur Befunde, sondern auch Terminmanagement, Abrechnung und statistische Auswertungen umfassen.
Datenschutz: Besonders in Gemeinschaftspraxen oder Netzwerken ist darauf zu achten, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf vertrauliche Daten haben. Gemeinsame IT-Systeme erfordern ein ausgereiftes Berechtigungskonzept.
Qualitätsmanagement: Durchgeführte Maßnahmen, interne Audits und Fortbildungen müssen nachweisbar dokumentiert werden. Dies kann bei einigen Kooperationsmodellen (z.B. BAG, MVZ) aufwendiger sein, bringt aber auch Vorteile, weil Qualitätsstandards in größeren Strukturen oft professioneller verankert sind.
6.4 Praxisorganisation als Erfolgsfaktor für den Praxisverkauf
Wer langfristig einen Praxisverkauf plant, sollte bereits früh auf eine saubere Organisation achten. Klare Prozessabläufe, ein kompetentes Team und eine transparente Dokumentation erhöhen nicht nur die Praxiseffizienz, sondern machen die Praxis auch für potenzielle Käuferinnen und Käufer attraktiver.
Beispiel: Eine seit Jahren etablierte BAG mit klaren Abrechnungsstrukturen und einer elektronischen Patientenakte kann einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger einen reibungslosen Einstieg ermöglichen. Im Vergleich dazu sind Praxen, in denen Unklarheit herrscht und viele Prozesse nicht schriftlich festgehalten sind, weniger reizvoll, da eine Einarbeitung in unklare Strukturen mit hohem Aufwand und Risiko verbunden ist.
Unabhängig von der gewählten Praxisform ist die Organisation das Herzstück einer funktionierenden Arztpraxis. Die folgenden Aspekte sind grundlegend, um reibungslose Abläufe und hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten.
6.1 Räumliche Planung und Standortwahl
Der Standort einer Arztpraxis beeinflusst den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblich. Faktoren wie gute Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Nähe zu Apotheken oder anderen Gesundheitseinrichtungen spielen eine zentrale Rolle. Bei einer Einzelpraxis ist die Entscheidung einfacher, da nur eine Person sie treffen muss. In Gemeinschaftspraxen oder einem MVZ müssen mehrere Meinungen berücksichtigt werden.
Gerade in Kooperationsformen (z.B. ÜBAG), bei denen mehrere Standorte involviert sind, ist es wichtig, dass diese Standorte gut miteinander vernetzt und klar abgegrenzt sind, sodass Patientinnen und Patienten wissen, wo sie welche Leistungen erhalten können.
6.2 Personalmanagement und Teamstruktur
In jeder Praxisform ist qualifiziertes Personal essenziell. Dabei geht es nicht nur um medizinisches Fachpersonal (MFA, ZFA etc.), sondern auch um Verwaltungsangestellte, gegebenenfalls IT-Fachleute und Qualitätsmanagement-Beauftragte.
Einzelpraxis: Enges Team, oft mit klaren Hierarchien. Die verantwortliche Person hat alle Personalentscheidungen in der Hand.
Gemeinschaftspraxis / BAG: Entscheidungen zu Einstellungen und Entlassungen sind gemeinschaftlich zu treffen. Das Team ist meist größer und kann sich spezialisieren (z.B. eine MFA für Abrechnung, eine für Qualitätsmanagement).
MVZ: Größerer Verwaltungsapparat mit Managementstrukturen. Ärztinnen und Ärzte können sich stärker auf die Patientenbetreuung konzentrieren, während Verwaltungsaufgaben von angestellten Fachkräften wahrgenommen werden.
Hinweis: Bei einem Praxisverkauf kann ein eingespieltes Team den Wert der Praxis erhöhen. Eine stabile Teamstruktur signalisiert Kontinuität und verringert das Risiko von Know-how-Verlusten.
6.3 Dokumentation und Datenschutz
Die Dokumentationspflichten in einer Arztpraxis sind umfangreich und gesetzlich klar geregelt. Jede Form der Kooperation – von der Einzelpraxis bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – muss sicherstellen, dass Patientendaten korrekt und sicher verarbeitet werden.
Elektronische Patientenakten: Viele Praxen arbeiten mit digitalen Systemen, die nicht nur Befunde, sondern auch Terminmanagement, Abrechnung und statistische Auswertungen umfassen.
Datenschutz: Besonders in Gemeinschaftspraxen oder Netzwerken ist darauf zu achten, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf vertrauliche Daten haben. Gemeinsame IT-Systeme erfordern ein ausgereiftes Berechtigungskonzept.
Qualitätsmanagement: Durchgeführte Maßnahmen, interne Audits und Fortbildungen müssen nachweisbar dokumentiert werden. Dies kann bei einigen Kooperationsmodellen (z.B. BAG, MVZ) aufwendiger sein, bringt aber auch Vorteile, weil Qualitätsstandards in größeren Strukturen oft professioneller verankert sind.
6.4 Praxisorganisation als Erfolgsfaktor für den Praxisverkauf
Wer langfristig einen Praxisverkauf plant, sollte bereits früh auf eine saubere Organisation achten. Klare Prozessabläufe, ein kompetentes Team und eine transparente Dokumentation erhöhen nicht nur die Praxiseffizienz, sondern machen die Praxis auch für potenzielle Käuferinnen und Käufer attraktiver.
Beispiel: Eine seit Jahren etablierte BAG mit klaren Abrechnungsstrukturen und einer elektronischen Patientenakte kann einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger einen reibungslosen Einstieg ermöglichen. Im Vergleich dazu sind Praxen, in denen Unklarheit herrscht und viele Prozesse nicht schriftlich festgehalten sind, weniger reizvoll, da eine Einarbeitung in unklare Strukturen mit hohem Aufwand und Risiko verbunden ist.
Unabhängig von der gewählten Praxisform ist die Organisation das Herzstück einer funktionierenden Arztpraxis. Die folgenden Aspekte sind grundlegend, um reibungslose Abläufe und hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten.
6.1 Räumliche Planung und Standortwahl
Der Standort einer Arztpraxis beeinflusst den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblich. Faktoren wie gute Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Nähe zu Apotheken oder anderen Gesundheitseinrichtungen spielen eine zentrale Rolle. Bei einer Einzelpraxis ist die Entscheidung einfacher, da nur eine Person sie treffen muss. In Gemeinschaftspraxen oder einem MVZ müssen mehrere Meinungen berücksichtigt werden.
Gerade in Kooperationsformen (z.B. ÜBAG), bei denen mehrere Standorte involviert sind, ist es wichtig, dass diese Standorte gut miteinander vernetzt und klar abgegrenzt sind, sodass Patientinnen und Patienten wissen, wo sie welche Leistungen erhalten können.
6.2 Personalmanagement und Teamstruktur
In jeder Praxisform ist qualifiziertes Personal essenziell. Dabei geht es nicht nur um medizinisches Fachpersonal (MFA, ZFA etc.), sondern auch um Verwaltungsangestellte, gegebenenfalls IT-Fachleute und Qualitätsmanagement-Beauftragte.
Einzelpraxis: Enges Team, oft mit klaren Hierarchien. Die verantwortliche Person hat alle Personalentscheidungen in der Hand.
Gemeinschaftspraxis / BAG: Entscheidungen zu Einstellungen und Entlassungen sind gemeinschaftlich zu treffen. Das Team ist meist größer und kann sich spezialisieren (z.B. eine MFA für Abrechnung, eine für Qualitätsmanagement).
MVZ: Größerer Verwaltungsapparat mit Managementstrukturen. Ärztinnen und Ärzte können sich stärker auf die Patientenbetreuung konzentrieren, während Verwaltungsaufgaben von angestellten Fachkräften wahrgenommen werden.
Hinweis: Bei einem Praxisverkauf kann ein eingespieltes Team den Wert der Praxis erhöhen. Eine stabile Teamstruktur signalisiert Kontinuität und verringert das Risiko von Know-how-Verlusten.
6.3 Dokumentation und Datenschutz
Die Dokumentationspflichten in einer Arztpraxis sind umfangreich und gesetzlich klar geregelt. Jede Form der Kooperation – von der Einzelpraxis bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – muss sicherstellen, dass Patientendaten korrekt und sicher verarbeitet werden.
Elektronische Patientenakten: Viele Praxen arbeiten mit digitalen Systemen, die nicht nur Befunde, sondern auch Terminmanagement, Abrechnung und statistische Auswertungen umfassen.
Datenschutz: Besonders in Gemeinschaftspraxen oder Netzwerken ist darauf zu achten, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf vertrauliche Daten haben. Gemeinsame IT-Systeme erfordern ein ausgereiftes Berechtigungskonzept.
Qualitätsmanagement: Durchgeführte Maßnahmen, interne Audits und Fortbildungen müssen nachweisbar dokumentiert werden. Dies kann bei einigen Kooperationsmodellen (z.B. BAG, MVZ) aufwendiger sein, bringt aber auch Vorteile, weil Qualitätsstandards in größeren Strukturen oft professioneller verankert sind.
6.4 Praxisorganisation als Erfolgsfaktor für den Praxisverkauf
Wer langfristig einen Praxisverkauf plant, sollte bereits früh auf eine saubere Organisation achten. Klare Prozessabläufe, ein kompetentes Team und eine transparente Dokumentation erhöhen nicht nur die Praxiseffizienz, sondern machen die Praxis auch für potenzielle Käuferinnen und Käufer attraktiver.
Beispiel: Eine seit Jahren etablierte BAG mit klaren Abrechnungsstrukturen und einer elektronischen Patientenakte kann einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger einen reibungslosen Einstieg ermöglichen. Im Vergleich dazu sind Praxen, in denen Unklarheit herrscht und viele Prozesse nicht schriftlich festgehalten sind, weniger reizvoll, da eine Einarbeitung in unklare Strukturen mit hohem Aufwand und Risiko verbunden ist.
Die Gründung oder Umstrukturierung einer Arztpraxis birgt viele Stolperfallen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht häufiger Fehler, die im Zuge der Auswahl der Praxisform auftreten können, und wie Sie diese vermeiden.
7.1 Unklare Ziele und mangelnde Planung
Ein verbreiteter Fehler besteht darin, ohne klare Vorstellungen in eine Niederlassung zu starten. Gerade bei einer Gemeinschaftspraxis, einer BAG oder einem MVZ sollten alle Beteiligten ihre Ziele, Werte und Erwartungen offen ansprechen.
Vermeidungsstrategie: Führen Sie intensive Gespräche mit möglichen Partnerinnen und Partnern. Legen Sie schriftlich fest, wie die Zusammenarbeit aussehen soll (z.B. Arbeitszeiten, Gewinnverteilung, Urlaubsregelungen, Verantwortungsbereiche). Eine ausführliche Planungsphase verringert spätere Konflikte erheblich.
7.2 Fehlende vertragliche Absicherungen
Ob Praxisgemeinschaft, ÜBAG oder BAG: Ein professionell aufgesetzter Gesellschaftsvertrag ist unverzichtbar. Fehlen klare Regelungen zu Haftung, Gewinnverteilung oder Ausscheidensmodalitäten, kann dies in Krisensituationen zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.
Vermeidungsstrategie: Ziehen Sie unbedingt eine juristische Beratung hinzu, die auf Heilberufe spezialisiert ist. Prüfen Sie, welche Rechtsform am besten passt und vertraglich abgesichert werden muss.
7.3 Übersehene steuerliche Konsequenzen
Je nach Praxisform können steuerliche Belastungen sehr unterschiedlich ausfallen. Wer die Feinheiten zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, zahlt womöglich mehr als nötig.
Vermeidungsstrategie: Eine enge Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung, die medizinische Praxen betreut, ist unerlässlich. Klären Sie frühzeitig, wie sich Ihre Wahl der Praxisform auf die Steuerlast auswirkt. Achten Sie besonders bei einem Praxisverkauf auf Fragen der Umsatz- bzw. Gewerbesteuer.
7.4 Unzureichende Finanzplanung
Oft werden laufende Kosten unterschätzt, besonders bei Räumlichkeiten, Personal und Investitionen in medizinische Geräte. Überschätzte Einnahmeerwartungen oder fehlende Rücklagen führen schnell in wirtschaftliche Engpässe.
Vermeidungsstrategie: Erstellen Sie einen realistischen Businessplan, in dem alle Kosten (inklusive Rücklagen für Renovierungen, Modernisierung oder unerwartete Ausfälle) aufgeführt sind. Berücksichtigen Sie sowohl die Einnahmesituation in ruhigen Monaten als auch mögliche Wachstumsphasen.
7.5 Missachtung persönlicher Lebensziele und Work-Life-Balance
Wer sich für eine Einzelpraxis entscheidet, unterschätzt manchmal die Belastung, die mit ständiger Verantwortung einhergeht. In Gemeinschaftspraxen können Konflikte um unterschiedliche Arbeitsstile oder Zielvorstellungen entstehen.
Vermeidungsstrategie: Reflektieren Sie ehrlich Ihre persönlichen Ziele: Möchten Sie flexibel arbeiten, wünschen Sie sich ein großes Team, oder legen Sie Wert auf Unabhängigkeit? Passen Sie Ihr Praxismodell an diese Bedürfnisse an, um langfristig zufrieden und erfolgreich zu bleiben.
7.6 Vernachlässigung der Praxisorganisation
Gerade im Gründungs- oder Umstrukturierungsprozess bleibt oft wenig Zeit für strukturelle Themen wie Qualitätsmanagement, Datenschutz und Dokumentation. Ein Mangel in diesen Bereichen rächt sich später, da es zu Ineffizienz, Unzufriedenheit bei Patientinnen und Patienten oder gar rechtlichen Problemen kommen kann.
Vermeidungsstrategie: Planen Sie genügend Zeit und Ressourcen für organisatorische Aufgaben ein. Bestimmen Sie Verantwortliche für das Qualitätsmanagement und bilden Sie Ihr Personal entsprechend fort. Nutzen Sie moderne Softwarelösungen, um Abläufe zu optimieren.
7.7 Fehlende Exit-Strategie oder Nachfolgeplanung
Viele Praxen werden ohne klare Exit-Strategie gegründet. Was geschieht, wenn eine Partnerin oder ein Partner aussteigen will? Wie wird ein Praxisverkauf geregelt? Derartige Fragen werden häufig aufgeschoben, bis der Ernstfall eintritt, was dann zu Hektik und Konflikten führt.
Vermeidungsstrategie: Legen Sie im Gesellschaftsvertrag fest, wie ein Ausstieg oder ein Praxisverkauf abläuft. Welche Abfindungsregelungen gelten? Wie erfolgt die Bewertung des Praxisanteils? Eine klare Regelung schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Gründung oder Umstrukturierung einer Arztpraxis birgt viele Stolperfallen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht häufiger Fehler, die im Zuge der Auswahl der Praxisform auftreten können, und wie Sie diese vermeiden.
7.1 Unklare Ziele und mangelnde Planung
Ein verbreiteter Fehler besteht darin, ohne klare Vorstellungen in eine Niederlassung zu starten. Gerade bei einer Gemeinschaftspraxis, einer BAG oder einem MVZ sollten alle Beteiligten ihre Ziele, Werte und Erwartungen offen ansprechen.
Vermeidungsstrategie: Führen Sie intensive Gespräche mit möglichen Partnerinnen und Partnern. Legen Sie schriftlich fest, wie die Zusammenarbeit aussehen soll (z.B. Arbeitszeiten, Gewinnverteilung, Urlaubsregelungen, Verantwortungsbereiche). Eine ausführliche Planungsphase verringert spätere Konflikte erheblich.
7.2 Fehlende vertragliche Absicherungen
Ob Praxisgemeinschaft, ÜBAG oder BAG: Ein professionell aufgesetzter Gesellschaftsvertrag ist unverzichtbar. Fehlen klare Regelungen zu Haftung, Gewinnverteilung oder Ausscheidensmodalitäten, kann dies in Krisensituationen zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.
Vermeidungsstrategie: Ziehen Sie unbedingt eine juristische Beratung hinzu, die auf Heilberufe spezialisiert ist. Prüfen Sie, welche Rechtsform am besten passt und vertraglich abgesichert werden muss.
7.3 Übersehene steuerliche Konsequenzen
Je nach Praxisform können steuerliche Belastungen sehr unterschiedlich ausfallen. Wer die Feinheiten zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, zahlt womöglich mehr als nötig.
Vermeidungsstrategie: Eine enge Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung, die medizinische Praxen betreut, ist unerlässlich. Klären Sie frühzeitig, wie sich Ihre Wahl der Praxisform auf die Steuerlast auswirkt. Achten Sie besonders bei einem Praxisverkauf auf Fragen der Umsatz- bzw. Gewerbesteuer.
7.4 Unzureichende Finanzplanung
Oft werden laufende Kosten unterschätzt, besonders bei Räumlichkeiten, Personal und Investitionen in medizinische Geräte. Überschätzte Einnahmeerwartungen oder fehlende Rücklagen führen schnell in wirtschaftliche Engpässe.
Vermeidungsstrategie: Erstellen Sie einen realistischen Businessplan, in dem alle Kosten (inklusive Rücklagen für Renovierungen, Modernisierung oder unerwartete Ausfälle) aufgeführt sind. Berücksichtigen Sie sowohl die Einnahmesituation in ruhigen Monaten als auch mögliche Wachstumsphasen.
7.5 Missachtung persönlicher Lebensziele und Work-Life-Balance
Wer sich für eine Einzelpraxis entscheidet, unterschätzt manchmal die Belastung, die mit ständiger Verantwortung einhergeht. In Gemeinschaftspraxen können Konflikte um unterschiedliche Arbeitsstile oder Zielvorstellungen entstehen.
Vermeidungsstrategie: Reflektieren Sie ehrlich Ihre persönlichen Ziele: Möchten Sie flexibel arbeiten, wünschen Sie sich ein großes Team, oder legen Sie Wert auf Unabhängigkeit? Passen Sie Ihr Praxismodell an diese Bedürfnisse an, um langfristig zufrieden und erfolgreich zu bleiben.
7.6 Vernachlässigung der Praxisorganisation
Gerade im Gründungs- oder Umstrukturierungsprozess bleibt oft wenig Zeit für strukturelle Themen wie Qualitätsmanagement, Datenschutz und Dokumentation. Ein Mangel in diesen Bereichen rächt sich später, da es zu Ineffizienz, Unzufriedenheit bei Patientinnen und Patienten oder gar rechtlichen Problemen kommen kann.
Vermeidungsstrategie: Planen Sie genügend Zeit und Ressourcen für organisatorische Aufgaben ein. Bestimmen Sie Verantwortliche für das Qualitätsmanagement und bilden Sie Ihr Personal entsprechend fort. Nutzen Sie moderne Softwarelösungen, um Abläufe zu optimieren.
7.7 Fehlende Exit-Strategie oder Nachfolgeplanung
Viele Praxen werden ohne klare Exit-Strategie gegründet. Was geschieht, wenn eine Partnerin oder ein Partner aussteigen will? Wie wird ein Praxisverkauf geregelt? Derartige Fragen werden häufig aufgeschoben, bis der Ernstfall eintritt, was dann zu Hektik und Konflikten führt.
Vermeidungsstrategie: Legen Sie im Gesellschaftsvertrag fest, wie ein Ausstieg oder ein Praxisverkauf abläuft. Welche Abfindungsregelungen gelten? Wie erfolgt die Bewertung des Praxisanteils? Eine klare Regelung schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Gründung oder Umstrukturierung einer Arztpraxis birgt viele Stolperfallen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht häufiger Fehler, die im Zuge der Auswahl der Praxisform auftreten können, und wie Sie diese vermeiden.
7.1 Unklare Ziele und mangelnde Planung
Ein verbreiteter Fehler besteht darin, ohne klare Vorstellungen in eine Niederlassung zu starten. Gerade bei einer Gemeinschaftspraxis, einer BAG oder einem MVZ sollten alle Beteiligten ihre Ziele, Werte und Erwartungen offen ansprechen.
Vermeidungsstrategie: Führen Sie intensive Gespräche mit möglichen Partnerinnen und Partnern. Legen Sie schriftlich fest, wie die Zusammenarbeit aussehen soll (z.B. Arbeitszeiten, Gewinnverteilung, Urlaubsregelungen, Verantwortungsbereiche). Eine ausführliche Planungsphase verringert spätere Konflikte erheblich.
7.2 Fehlende vertragliche Absicherungen
Ob Praxisgemeinschaft, ÜBAG oder BAG: Ein professionell aufgesetzter Gesellschaftsvertrag ist unverzichtbar. Fehlen klare Regelungen zu Haftung, Gewinnverteilung oder Ausscheidensmodalitäten, kann dies in Krisensituationen zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.
Vermeidungsstrategie: Ziehen Sie unbedingt eine juristische Beratung hinzu, die auf Heilberufe spezialisiert ist. Prüfen Sie, welche Rechtsform am besten passt und vertraglich abgesichert werden muss.
7.3 Übersehene steuerliche Konsequenzen
Je nach Praxisform können steuerliche Belastungen sehr unterschiedlich ausfallen. Wer die Feinheiten zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, zahlt womöglich mehr als nötig.
Vermeidungsstrategie: Eine enge Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung, die medizinische Praxen betreut, ist unerlässlich. Klären Sie frühzeitig, wie sich Ihre Wahl der Praxisform auf die Steuerlast auswirkt. Achten Sie besonders bei einem Praxisverkauf auf Fragen der Umsatz- bzw. Gewerbesteuer.
7.4 Unzureichende Finanzplanung
Oft werden laufende Kosten unterschätzt, besonders bei Räumlichkeiten, Personal und Investitionen in medizinische Geräte. Überschätzte Einnahmeerwartungen oder fehlende Rücklagen führen schnell in wirtschaftliche Engpässe.
Vermeidungsstrategie: Erstellen Sie einen realistischen Businessplan, in dem alle Kosten (inklusive Rücklagen für Renovierungen, Modernisierung oder unerwartete Ausfälle) aufgeführt sind. Berücksichtigen Sie sowohl die Einnahmesituation in ruhigen Monaten als auch mögliche Wachstumsphasen.
7.5 Missachtung persönlicher Lebensziele und Work-Life-Balance
Wer sich für eine Einzelpraxis entscheidet, unterschätzt manchmal die Belastung, die mit ständiger Verantwortung einhergeht. In Gemeinschaftspraxen können Konflikte um unterschiedliche Arbeitsstile oder Zielvorstellungen entstehen.
Vermeidungsstrategie: Reflektieren Sie ehrlich Ihre persönlichen Ziele: Möchten Sie flexibel arbeiten, wünschen Sie sich ein großes Team, oder legen Sie Wert auf Unabhängigkeit? Passen Sie Ihr Praxismodell an diese Bedürfnisse an, um langfristig zufrieden und erfolgreich zu bleiben.
7.6 Vernachlässigung der Praxisorganisation
Gerade im Gründungs- oder Umstrukturierungsprozess bleibt oft wenig Zeit für strukturelle Themen wie Qualitätsmanagement, Datenschutz und Dokumentation. Ein Mangel in diesen Bereichen rächt sich später, da es zu Ineffizienz, Unzufriedenheit bei Patientinnen und Patienten oder gar rechtlichen Problemen kommen kann.
Vermeidungsstrategie: Planen Sie genügend Zeit und Ressourcen für organisatorische Aufgaben ein. Bestimmen Sie Verantwortliche für das Qualitätsmanagement und bilden Sie Ihr Personal entsprechend fort. Nutzen Sie moderne Softwarelösungen, um Abläufe zu optimieren.
7.7 Fehlende Exit-Strategie oder Nachfolgeplanung
Viele Praxen werden ohne klare Exit-Strategie gegründet. Was geschieht, wenn eine Partnerin oder ein Partner aussteigen will? Wie wird ein Praxisverkauf geregelt? Derartige Fragen werden häufig aufgeschoben, bis der Ernstfall eintritt, was dann zu Hektik und Konflikten führt.
Vermeidungsstrategie: Legen Sie im Gesellschaftsvertrag fest, wie ein Ausstieg oder ein Praxisverkauf abläuft. Welche Abfindungsregelungen gelten? Wie erfolgt die Bewertung des Praxisanteils? Eine klare Regelung schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Wahl der Praxisform ist ein komplexes Unterfangen, das Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Heilberuflern eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet: von der klassischen Einzelpraxis über die Gemeinschaftspraxis in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Hinzu kommen hybride und spezialisierte Formen wie ÜBAG, TBAG oder flexible Kooperationsmodelle wie Jobsharing und Praxisnetze. Jede Variante hat spezifische Vorteile, aber auch Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen, die sorgfältig bedacht werden sollten.
Gerade bei der Planung einer Niederlassung, eines Wechsels oder eines Praxisverkaufs empfiehlt es sich, neben fachlichen und organisatorischen Aspekten auch persönliche Wünsche und Ziele zu reflektieren. Häufig entscheidet letztlich nicht allein die ökonomische Rentabilität, sondern ebenso die Frage, wie sich der Berufsalltag gestalten lässt – sei es in Bezug auf Eigenverantwortung, Teamarbeit oder Work-Life-Balance.
Für eine reibungslose Umsetzung sind gründliche Vorbereitung, klare Zield
Die Wahl der Praxisform ist ein komplexes Unterfangen, das Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Heilberuflern eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet: von der klassischen Einzelpraxis über die Gemeinschaftspraxis in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Hinzu kommen hybride und spezialisierte Formen wie ÜBAG, TBAG oder flexible Kooperationsmodelle wie Jobsharing und Praxisnetze. Jede Variante hat spezifische Vorteile, aber auch Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen, die sorgfältig bedacht werden sollten.
Gerade bei der Planung einer Niederlassung, eines Wechsels oder eines Praxisverkaufs empfiehlt es sich, neben fachlichen und organisatorischen Aspekten auch persönliche Wünsche und Ziele zu reflektieren. Häufig entscheidet letztlich nicht allein die ökonomische Rentabilität, sondern ebenso die Frage, wie sich der Berufsalltag gestalten lässt – sei es in Bezug auf Eigenverantwortung, Teamarbeit oder Work-Life-Balance.
Für eine reibungslose Umsetzung sind gründliche Vorbereitung, klare Zield
Die Wahl der Praxisform ist ein komplexes Unterfangen, das Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Heilberuflern eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet: von der klassischen Einzelpraxis über die Gemeinschaftspraxis in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Hinzu kommen hybride und spezialisierte Formen wie ÜBAG, TBAG oder flexible Kooperationsmodelle wie Jobsharing und Praxisnetze. Jede Variante hat spezifische Vorteile, aber auch Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen, die sorgfältig bedacht werden sollten.
Gerade bei der Planung einer Niederlassung, eines Wechsels oder eines Praxisverkaufs empfiehlt es sich, neben fachlichen und organisatorischen Aspekten auch persönliche Wünsche und Ziele zu reflektieren. Häufig entscheidet letztlich nicht allein die ökonomische Rentabilität, sondern ebenso die Frage, wie sich der Berufsalltag gestalten lässt – sei es in Bezug auf Eigenverantwortung, Teamarbeit oder Work-Life-Balance.
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