Praxis übernehmen statt neu gründen – Erfolgreich & Sicher

Praxis übernehmen statt neu gründen – Erfolgreich & Sicher

Praxis übernehmen statt neu gründen – Erfolgreich
& Sicher

Technisch, organisatorisch und rechtlich abgesichert in die eigene Praxis.

 Ob Hausarztpraxis, Psychotherapie, Physio oder Zahnmedizin – Wir begleiten Sie durch den gesamten Übernahmeprozess .

Technisch, organisatorisch und rechtlich abgesichert in die eigene Praxis.

 Ob Hausarztpraxis, Psychotherapie, Physio oder Zahnmedizin – Wir begleiten Sie durch den gesamten Übernahmeprozess .

Was kostet ein (halber) Kassensitz wirklich?

Bewerbungsverlauf oder der Verkauf über die KV ab

Unterschiede zwischen vollem, halbem Kassensitz & Jobsharing

Finanzierungs- und Abschreibungsstrategien verständlich erklärt

Regionale Besonderheiten & Chancen auf Sonderzulassungen

Zufriedenheitsgarantie

Zufriedenheitsgarantie

24/7 Support

24/7 Support

Über 500 Arztpraxen vertrauen auf unser Fachwissen

Über 500 Arztpraxen vertrauen auf unser Fachwissen

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Warum eine Praxisübernahme mit Medsolve?

Warum eine Praxisübernahme mit Medsolve?

Warum
eine Praxis-
übernahme mit Medsolve?

Der Weg in die Selbstständigkeit muss nicht immer bei Null beginnen. Wer eine bestehende Praxis übernimmt, profitiert von funktionierenden Strukturen – sofern Stolperfallen rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Beratung zu IT-Gesamtlösungen

Beratung zu IT-Gesamtlösungen

Beratung zu IT-Gesamtlösungen

Kosten & Finanzierung

Kosten & Finanzierung

Kosten & Finanzierung

Eine fundierte Planung der Übernahmekosten sichert Ihre wirtschaftliche Basis. Wir helfen Ihnen bei der Kalkulation und Auswahl passender Finanzierungsmodelle.

Eine fundierte Planung der Übernahmekosten sichert Ihre wirtschaftliche Basis. Wir helfen Ihnen bei der Kalkulation und Auswahl passender Finanzierungsmodelle.

Übernahmepreis & Praxiswert

Renovierung, Geräte, Personalübernahme

Kassensitz & laufende Fixkosten

KfW-Kredit & Apobank

Förderprogramme für unterversorgte Regionen

Tilgungsfreie Startphasen & Bürgschaften

Top bewertet bei Google

Top bewertet bei Google

Jetzt zu passenden Lösungen beraten lassen

Beratung zu IT-Sicherheit

5,0

100% Positive Bewertungen Auf Google

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Rechtliche & vertragliche Rahmen-
bedingungen

Rechtliche & vertragliche Rahmen-
bedingungen

Rechtliche
& vertragliche Rahmen-
bedingungen

Juristisch saubere Verträge schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Übergang – vom Kaufvertrag über Mietregelungen bis zur DSGVO-konformen Datenübernahme.

Juristisch saubere Verträge schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Übergang – vom Kaufvertrag über Mietregelungen bis zur DSGVO-konformen Datenübernahme.

Praxiswert & Zahlungsmodalitäten

Wettbewerbsverbote & Geräteinventar

Datenschutz & Patientenakten

Arbeitsverträge (§ 613a BGB)

Mietverträge oder Eigentumsregelungen

Versicherungs-, Wartungs- & Lieferverträge

Zufriedenheitsgarantie

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24/7 Support

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Jetzt kostenlos beraten lassen

KV-Zulassung
& Kassensitz

KV-Zulassung
& Kassensitz

KV-Zulassung
& Kassensitz

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter ist ein Kassensitz essenziell – besonders in überversorgten Regionen entscheidet oft die Praxisübernahme über die Zulassung.

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter ist ein Kassensitz essenziell – besonders in überversorgten Regionen entscheidet oft die Praxisübernahme über die Zulassung.

Nachbesetzungsverfahren bei Ruhestand

Praxisbörse der KV (z. B. KV Bayern, KV Nordrhein)

Halber Kassensitz in der Psychotherapie

Unterstützung beim Antragsverfahren

Einreichung fristgerecht & vollständig

Bewertung von Kassensitz-Kosten je nach Region & Fachrichtung

Checklisten & Tools für den Praxiserfolg

Checklisten
& Tools für den Praxiserfolg

Strukturierte Planung macht den Unterschied. Mit Checklisten, Tools und Vorlagen behalten Sie den Überblick.

Strukturierte Planung macht den Unterschied. Mit Checklisten, Tools und Vorlagen behalten Sie den Überblick.

Vorlagen

für Verträge & Patientenanschreiben

Kostenkalkulator für Praxisübernahme

Kostenkalkulator für Praxisübernahme

Kostenkalkulator für Praxisübernahme

Checklisten nach Fachrichtung

Checklisten nach Fachrichtung

Checklisten nach Fachrichtung

Fachrichtungs-
spezifische Besonderheiten

Fachrichtungs-
spezifische Besonderheiten

Fach-richtungs-
spezifische Besonder-heiten

Jedes Fachgebiet bringt eigene Herausforderungen – von technischen Geräten über Personalanforderungen bis zu spezifischen Zulassungen.

Jedes Fachgebiet bringt eigene Herausforderungen – von technischen Geräten über Personalanforderungen bis zu spezifischen Zulassungen.

Psychotherapie: Halber Sitz, Datenschutz, sanfter Übergang

Zahnmedizin: Geräteprüfung, KZV-Vorgaben, Hygieneregeln

Physiotherapie/Ergotherapie: Kassenzulassung, Barrierefreiheit

Radiologie/Gynäkologie: Großgeräte & Kooperationen

Praxispersonal als Erfolgsfaktor

Praxis-
personal als Erfolgsfaktor

Praxis-personal als Erfolgsfaktor

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter ist ein Kassensitz essenziell – besonders in überversorgten Regionen entscheidet oft die Praxisübernahme über die Zulassung.

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter ist ein Kassensitz essenziell – besonders in überversorgten Regionen entscheidet oft die Praxisübernahme über die Zulassung.

Nachbesetzungsverfahren bei Ruhestand

Praxisbörse der KV (z. B. KV Bayern, KV Nordrhein)

Halber Kassensitz in der Psychotherapie

Unterstützung beim Antragsverfahren

Einreichung fristgerecht & vollständig

Bewertung von Kassensitz-Kosten je nach Region & Fachrichtung

IT-Lösungen, auf die Ärzte vertrauen

IT-Lösungen,
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Dr. Dagna Below

Zahnarztpraxis

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Dank der IT-Optimierung laufen unsere Abläufe viel effizienter.

Termine, Dokumentation und Sicherheit – alles perfekt abgestimmt!

Dr. Schneider

Kieferorthopädische Praxis

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IT-Sicherheit, die funktioniert.

Systeme stabil, Daten geschützt – medsolve hat unsere Praxis professionell abgesichert. Keine Ausfälle mehr, volle Kontrolle über unsere Praxis-IT. Rundum sind wir sehr zufrieden.

Dr. Mirjana Ribac

Privatpraxis für Kardiologie

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Meine Praxis wurde in kürzester Zeit aufgebaut.

Dank der IT-Planung wurde meine Praxis schnell und effizient aufgebaut.

Unsere Leistungsmodelle

Unsere Leistungs-
modelle

Als IT-Partner für Kliniken, MVZ und Praxen bieten wir flexible Zusammenarbeitsmodelle – vom stabilen IT-Betrieb bis zur digitalen Weiterentwicklung.

Als IT-Partner für Kliniken, MVZ und Praxen bieten wir flexible Zusammenarbeitsmodelle – vom stabilen IT-Betrieb bis zur digitalen Weiterentwicklung.

Servicebasierte Zusammenarbeit

  • Managed Services: Proaktive Betreuung und Betrieb von IT-Systemen.

  • Subscription / as-a-Service (SaaS, IaaS, etc.): IT-Leistungen als monatlich buchbare Services.

  • SLA-basierte Verträge: Vereinbarungen mit garantierten Reaktions- und Lösungszeiten.

Projektbasierte Zusammenarbeit

Strategische Partnerschaft

Servicebasierte Zusammenarbeit

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Projektbasierte Zusammenarbeit

Strategische Partnerschaft

Servicebasierte Zusammenarbeit

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Strategische Partnerschaft

Immer in Ihrer Nähe – Deutschlandweit

Kürzeste Reaktionszeiten

Im Ernstfall zählt jede Minute: Wir garantieren besonders schnelle Reaktionszeiten für medizinische Einrichtungen

Flexibler Vor-Ort-Service

Wir sind regional für Sie da – vor Ort, digital erreichbar, und persönlich ansprechbar.

Persönlicher Ansprechpartner

Sie sprechen direkt mit einem regionalen Experten – für schnelle Lösungen, kurze Wege und persönliche Betreuung ohne Umwege.

Medsolve ist an mehr als 80 Standorten in Deutschland vertreten:

Sie finden uns an Standorten in ganz Deutschland: Frankfurt, Hamburg, Berlin, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Leipzig, Hannover, Bonn und viele mehr.

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Praxisübernahme leicht gemacht: Der Leitfaden für Ärztinnen, Therapeuten und andere Heilberufe

Die Übernahme einer bestehenden Praxis – gleich ob Haus-, Zahn-, Physio- oder Psychotherapiepraxis – ist ein spannendes, zugleich vielschichtiges Vorhaben. Viele Kolleg*innen haben diesen Schritt bereits erfolgreich vollzogen oder stehen kurz davor und fragen sich, ob eine Praxisübernahme sie langfristig weiterbringt. Unabhängig davon, ob Sie eine gesamte Praxis oder lediglich einen KV-Sitz erwerben: Gründliche Planung und ein fundiertes Verständnis aller Schritte sind entscheidend.

Dieser Leitdfaden gibt einen strukturierten Überblick über alle Themen, die bei einer Praxisübernahme für Ärzte und andere Heilberufe relevant sind. Wir beleuchten rechtliche Fragen, zeigen Wege zur Kosten- und Finanzierungsplanung und erklären, wie Sie einen KV-Sitz – z. B. über die KV-Börse Bayern oder die KV Nordrhein Praxisbörse – erwerben. Außerdem erfahren Sie, wie Sie den Praxiswert ermitteln, Verträge rechtssicher ausgestalten und fachrichtungsspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Auch die Frage, welche Punkte bei einer altersbedingten Praxisschließung wichtig sind, kommt zur Sprache.

1.1 Warum lohnt sich eine Praxisübernahme?

Sie profitieren von einer bestehenden Patientenkartei, eingespieltem Personal und einem etablierten Ruf am Standort. Voraussetzung ist jedoch, Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und auszuräumen.

Wichtige Begrifflichkeiten und Ziele

  • Praxisübernahme: Erwerb einer etablierten Praxis inklusive Ausstattung, Patientenstamm und Mitarbeitenden.

  • Kassensitz / KV-Sitz: Zulassung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit.

  • Abschreibung Praxiswert: Möglichkeiten, den Kaufpreis steuerlich geltend zu machen.

  • Kassenzulassung: Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder andere Stellen, um gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen.

In den folgenden Abschnitten gehen wir Schritt für Schritt auf alle relevanten Themen ein und liefern praxisnahe Empfehlungen. Ziel ist es, Ihnen eine solide Basis zu bieten, damit Ihre Praxisübernahme erfolgreich gelingt.

Die Übernahme einer bestehenden Praxis – gleich ob Haus-, Zahn-, Physio- oder Psychotherapiepraxis – ist ein spannendes, zugleich vielschichtiges Vorhaben. Viele Kolleg*innen haben diesen Schritt bereits erfolgreich vollzogen oder stehen kurz davor und fragen sich, ob eine Praxisübernahme sie langfristig weiterbringt. Unabhängig davon, ob Sie eine gesamte Praxis oder lediglich einen KV-Sitz erwerben: Gründliche Planung und ein fundiertes Verständnis aller Schritte sind entscheidend.

Dieser Leitdfaden gibt einen strukturierten Überblick über alle Themen, die bei einer Praxisübernahme für Ärzte und andere Heilberufe relevant sind. Wir beleuchten rechtliche Fragen, zeigen Wege zur Kosten- und Finanzierungsplanung und erklären, wie Sie einen KV-Sitz – z. B. über die KV-Börse Bayern oder die KV Nordrhein Praxisbörse – erwerben. Außerdem erfahren Sie, wie Sie den Praxiswert ermitteln, Verträge rechtssicher ausgestalten und fachrichtungsspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Auch die Frage, welche Punkte bei einer altersbedingten Praxisschließung wichtig sind, kommt zur Sprache.

1.1 Warum lohnt sich eine Praxisübernahme?

Sie profitieren von einer bestehenden Patientenkartei, eingespieltem Personal und einem etablierten Ruf am Standort. Voraussetzung ist jedoch, Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und auszuräumen.

Wichtige Begrifflichkeiten und Ziele

  • Praxisübernahme: Erwerb einer etablierten Praxis inklusive Ausstattung, Patientenstamm und Mitarbeitenden.

  • Kassensitz / KV-Sitz: Zulassung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit.

  • Abschreibung Praxiswert: Möglichkeiten, den Kaufpreis steuerlich geltend zu machen.

  • Kassenzulassung: Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder andere Stellen, um gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen.

In den folgenden Abschnitten gehen wir Schritt für Schritt auf alle relevanten Themen ein und liefern praxisnahe Empfehlungen. Ziel ist es, Ihnen eine solide Basis zu bieten, damit Ihre Praxisübernahme erfolgreich gelingt.

Die Übernahme einer bestehenden Praxis – gleich ob Haus-, Zahn-, Physio- oder Psychotherapiepraxis – ist ein spannendes, zugleich vielschichtiges Vorhaben. Viele Kolleg*innen haben diesen Schritt bereits erfolgreich vollzogen oder stehen kurz davor und fragen sich, ob eine Praxisübernahme sie langfristig weiterbringt. Unabhängig davon, ob Sie eine gesamte Praxis oder lediglich einen KV-Sitz erwerben: Gründliche Planung und ein fundiertes Verständnis aller Schritte sind entscheidend.

Dieser Leitdfaden gibt einen strukturierten Überblick über alle Themen, die bei einer Praxisübernahme für Ärzte und andere Heilberufe relevant sind. Wir beleuchten rechtliche Fragen, zeigen Wege zur Kosten- und Finanzierungsplanung und erklären, wie Sie einen KV-Sitz – z. B. über die KV-Börse Bayern oder die KV Nordrhein Praxisbörse – erwerben. Außerdem erfahren Sie, wie Sie den Praxiswert ermitteln, Verträge rechtssicher ausgestalten und fachrichtungsspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Auch die Frage, welche Punkte bei einer altersbedingten Praxisschließung wichtig sind, kommt zur Sprache.

1.1 Warum lohnt sich eine Praxisübernahme?

Sie profitieren von einer bestehenden Patientenkartei, eingespieltem Personal und einem etablierten Ruf am Standort. Voraussetzung ist jedoch, Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und auszuräumen.

Wichtige Begrifflichkeiten und Ziele

  • Praxisübernahme: Erwerb einer etablierten Praxis inklusive Ausstattung, Patientenstamm und Mitarbeitenden.

  • Kassensitz / KV-Sitz: Zulassung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit.

  • Abschreibung Praxiswert: Möglichkeiten, den Kaufpreis steuerlich geltend zu machen.

  • Kassenzulassung: Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder andere Stellen, um gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen.

In den folgenden Abschnitten gehen wir Schritt für Schritt auf alle relevanten Themen ein und liefern praxisnahe Empfehlungen. Ziel ist es, Ihnen eine solide Basis zu bieten, damit Ihre Praxisübernahme erfolgreich gelingt.

Die finanziellen Aspekte sind häufig der größte Knackpunkt bei einer Praxisübernahme. Ob Kosten für den Kauf eines KV-Sitzes, die Investition in medizinische Geräte oder laufende Betriebskosten: Eine gründliche Vorbereitung erleichtert den Start und beugt finanziellen Engpässen vor.

2.1 Ermittlung der Kosten

Verschaffen Sie sich zunächst einen vollständigen Überblick über alle Kostenposten:

  • Kauf- bzw. Übernahmepreis: Preis für die Praxis; stark abhängig von Fachgebiet (Allgemeinmedizin, Radiologie, Zahnmedizin …), Standort und Umsatz.

  • Praxiswert & Abschreibung: Wert von Ausstattung, Apparaten und Patientenstamm; steuerlich über die Praxiswert-Abschreibung nutzbar.

  • Notarkosten & Gebühren: Kaufverträge, ggf. Handelsregister, Muster- oder Arbeitsverträge.

  • Renovierung & Modernisierung: Zusätzliche Kosten bei baulich veralteten Praxen.

  • Personalübernahme: Höhere Personalkosten beim Übergang, Abfindungen oder neue Verträge.

  • Kassensitz kaufen (Preis): Separater Kaufpreis für einen KV-Sitz; stark schwankend je nach Zulassungsbezirk (z. B. KV Bayern, KV Nordrhein).

  • Laufende Fixkosten: Miete, Versicherungen, Sachmittel, Softwarelizenzen (Praxisverwaltung), Wareneinkauf, Leasingverträge für Großgeräte usw.

Merke: Eine praxisnahe Kalkulation verhindert finanzielle Überraschungen.

2.2 Finanzierungsmöglichkeiten

Bei Praxisübernahmen setzen Ärzt*innen und andere Heilberufler häufig auf klassische Bankkredite. Typische Anlaufstellen: Apobank (spezialisiert auf Heilberufe), regionale Volksbanken oder Sparkassen sowie der KfW-Kredit Praxisübernahme. Wichtige Konzepte:

  • Eigenkapital: Eigenmittel verbessern Kreditkonditionen.

  • Förderprogramme: Zuschüsse für ländliche oder unterversorgte Regionen.

  • Bürgschaften: Einige KVen (z. B. KV Bayern) unterstützen junge Ärzt*innen mit Bürgschaften.

  • Tilgungsfreie Zeiträume: Banken gewähren oft tilgungsfreie Startphasen, damit Sie sich auf den Praxisaufbau konzentrieren können.

2.3 Finanzplan und Umsatzprognose

Ein solider Finanzplan umfasst:

  • Anschaffungs- und Übernahmekosten (Praxisübernahme Hausarzt, Zahnärzt*in, Physiotherapie …)

  • Laufende Kosten (Miete, Löhne, Versicherungen, Kredittilgung, Steuern, Lizenzen)

  • Umsatzprognose: Realistische Einnahmenschätzung für die ersten Monate; Anfangsumsätze liegen oft unter dem Vorjahresniveau, weil Patient*innen Vertrauen aufbauen müssen.

  • Finanzreserve: Puffer für Schwankungen – wichtig in Fachgebieten mit variabler Vergütung, z. B. Psychotherapie (halber Kassensitz Psychotherapie Preis).

2.4 Praktische Tipps

  • Transparente Gespräche: Klären Sie Kreditdetails frühzeitig mit Banken oder Förderinstituten.

  • Professionelle Beratung: Ziehen Sie spezialisierte Steuerberaterinnen oder Praxiskauf-Expertinnen hinzu.

  • Checkliste Praxisübernahme: Listen Sie alle Kosten systematisch – Hilfen finden Sie im Kapitel „Checklisten & Tools“.

  • Notfallpuffer: Planen Sie Reserven, um sich auf die medizinische Arbeit konzentrieren und die Praxis langfristig sichern zu können.

Die finanziellen Aspekte sind häufig der größte Knackpunkt bei einer Praxisübernahme. Ob Kosten für den Kauf eines KV-Sitzes, die Investition in medizinische Geräte oder laufende Betriebskosten: Eine gründliche Vorbereitung erleichtert den Start und beugt finanziellen Engpässen vor.

2.1 Ermittlung der Kosten

Verschaffen Sie sich zunächst einen vollständigen Überblick über alle Kostenposten:

  • Kauf- bzw. Übernahmepreis: Preis für die Praxis; stark abhängig von Fachgebiet (Allgemeinmedizin, Radiologie, Zahnmedizin …), Standort und Umsatz.

  • Praxiswert & Abschreibung: Wert von Ausstattung, Apparaten und Patientenstamm; steuerlich über die Praxiswert-Abschreibung nutzbar.

  • Notarkosten & Gebühren: Kaufverträge, ggf. Handelsregister, Muster- oder Arbeitsverträge.

  • Renovierung & Modernisierung: Zusätzliche Kosten bei baulich veralteten Praxen.

  • Personalübernahme: Höhere Personalkosten beim Übergang, Abfindungen oder neue Verträge.

  • Kassensitz kaufen (Preis): Separater Kaufpreis für einen KV-Sitz; stark schwankend je nach Zulassungsbezirk (z. B. KV Bayern, KV Nordrhein).

  • Laufende Fixkosten: Miete, Versicherungen, Sachmittel, Softwarelizenzen (Praxisverwaltung), Wareneinkauf, Leasingverträge für Großgeräte usw.

Merke: Eine praxisnahe Kalkulation verhindert finanzielle Überraschungen.

2.2 Finanzierungsmöglichkeiten

Bei Praxisübernahmen setzen Ärzt*innen und andere Heilberufler häufig auf klassische Bankkredite. Typische Anlaufstellen: Apobank (spezialisiert auf Heilberufe), regionale Volksbanken oder Sparkassen sowie der KfW-Kredit Praxisübernahme. Wichtige Konzepte:

  • Eigenkapital: Eigenmittel verbessern Kreditkonditionen.

  • Förderprogramme: Zuschüsse für ländliche oder unterversorgte Regionen.

  • Bürgschaften: Einige KVen (z. B. KV Bayern) unterstützen junge Ärzt*innen mit Bürgschaften.

  • Tilgungsfreie Zeiträume: Banken gewähren oft tilgungsfreie Startphasen, damit Sie sich auf den Praxisaufbau konzentrieren können.

2.3 Finanzplan und Umsatzprognose

Ein solider Finanzplan umfasst:

  • Anschaffungs- und Übernahmekosten (Praxisübernahme Hausarzt, Zahnärzt*in, Physiotherapie …)

  • Laufende Kosten (Miete, Löhne, Versicherungen, Kredittilgung, Steuern, Lizenzen)

  • Umsatzprognose: Realistische Einnahmenschätzung für die ersten Monate; Anfangsumsätze liegen oft unter dem Vorjahresniveau, weil Patient*innen Vertrauen aufbauen müssen.

  • Finanzreserve: Puffer für Schwankungen – wichtig in Fachgebieten mit variabler Vergütung, z. B. Psychotherapie (halber Kassensitz Psychotherapie Preis).

2.4 Praktische Tipps

  • Transparente Gespräche: Klären Sie Kreditdetails frühzeitig mit Banken oder Förderinstituten.

  • Professionelle Beratung: Ziehen Sie spezialisierte Steuerberaterinnen oder Praxiskauf-Expertinnen hinzu.

  • Checkliste Praxisübernahme: Listen Sie alle Kosten systematisch – Hilfen finden Sie im Kapitel „Checklisten & Tools“.

  • Notfallpuffer: Planen Sie Reserven, um sich auf die medizinische Arbeit konzentrieren und die Praxis langfristig sichern zu können.

Die finanziellen Aspekte sind häufig der größte Knackpunkt bei einer Praxisübernahme. Ob Kosten für den Kauf eines KV-Sitzes, die Investition in medizinische Geräte oder laufende Betriebskosten: Eine gründliche Vorbereitung erleichtert den Start und beugt finanziellen Engpässen vor.

2.1 Ermittlung der Kosten

Verschaffen Sie sich zunächst einen vollständigen Überblick über alle Kostenposten:

  • Kauf- bzw. Übernahmepreis: Preis für die Praxis; stark abhängig von Fachgebiet (Allgemeinmedizin, Radiologie, Zahnmedizin …), Standort und Umsatz.

  • Praxiswert & Abschreibung: Wert von Ausstattung, Apparaten und Patientenstamm; steuerlich über die Praxiswert-Abschreibung nutzbar.

  • Notarkosten & Gebühren: Kaufverträge, ggf. Handelsregister, Muster- oder Arbeitsverträge.

  • Renovierung & Modernisierung: Zusätzliche Kosten bei baulich veralteten Praxen.

  • Personalübernahme: Höhere Personalkosten beim Übergang, Abfindungen oder neue Verträge.

  • Kassensitz kaufen (Preis): Separater Kaufpreis für einen KV-Sitz; stark schwankend je nach Zulassungsbezirk (z. B. KV Bayern, KV Nordrhein).

  • Laufende Fixkosten: Miete, Versicherungen, Sachmittel, Softwarelizenzen (Praxisverwaltung), Wareneinkauf, Leasingverträge für Großgeräte usw.

Merke: Eine praxisnahe Kalkulation verhindert finanzielle Überraschungen.

2.2 Finanzierungsmöglichkeiten

Bei Praxisübernahmen setzen Ärzt*innen und andere Heilberufler häufig auf klassische Bankkredite. Typische Anlaufstellen: Apobank (spezialisiert auf Heilberufe), regionale Volksbanken oder Sparkassen sowie der KfW-Kredit Praxisübernahme. Wichtige Konzepte:

  • Eigenkapital: Eigenmittel verbessern Kreditkonditionen.

  • Förderprogramme: Zuschüsse für ländliche oder unterversorgte Regionen.

  • Bürgschaften: Einige KVen (z. B. KV Bayern) unterstützen junge Ärzt*innen mit Bürgschaften.

  • Tilgungsfreie Zeiträume: Banken gewähren oft tilgungsfreie Startphasen, damit Sie sich auf den Praxisaufbau konzentrieren können.

2.3 Finanzplan und Umsatzprognose

Ein solider Finanzplan umfasst:

  • Anschaffungs- und Übernahmekosten (Praxisübernahme Hausarzt, Zahnärzt*in, Physiotherapie …)

  • Laufende Kosten (Miete, Löhne, Versicherungen, Kredittilgung, Steuern, Lizenzen)

  • Umsatzprognose: Realistische Einnahmenschätzung für die ersten Monate; Anfangsumsätze liegen oft unter dem Vorjahresniveau, weil Patient*innen Vertrauen aufbauen müssen.

  • Finanzreserve: Puffer für Schwankungen – wichtig in Fachgebieten mit variabler Vergütung, z. B. Psychotherapie (halber Kassensitz Psychotherapie Preis).

2.4 Praktische Tipps

  • Transparente Gespräche: Klären Sie Kreditdetails frühzeitig mit Banken oder Förderinstituten.

  • Professionelle Beratung: Ziehen Sie spezialisierte Steuerberaterinnen oder Praxiskauf-Expertinnen hinzu.

  • Checkliste Praxisübernahme: Listen Sie alle Kosten systematisch – Hilfen finden Sie im Kapitel „Checklisten & Tools“.

  • Notfallpuffer: Planen Sie Reserven, um sich auf die medizinische Arbeit konzentrieren und die Praxis langfristig sichern zu können.

Neben den finanziellen Fragen spielen juristische Rahmenbedingungen bei einer Praxisübernahme eine zentrale Rolle. Zu den häufigsten Stolpersteinen gehören der Übernahmevertrag selbst, Haftungsfragen sowie arbeitsrechtliche Themen rund um das Personal.

3.1 Kaufvertrag für die Praxis

Ein Kaufvertrag Praxisübernahme regelt den Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten. Typische Kernpunkte sind:

  • Praxiswert: Höhe und Zahlungsmodus (Sofort- oder Ratenzahlung)

  • Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot: Radius, in dem die abgebende Person keine neue Praxis eröffnen darf

  • Übergang von Inventar und Geräten: Auflistung aller mitverkauften Apparate

  • Patient*innendaten: Datenschutz­konforme Übernahme der Kartei

Häufig wird zunächst ein Vorvertrag geschlossen, um Bedingungen festzuhalten und die Transaktion abzusichern. Klare Formulierungen und juristischer Rat sind dabei unverzichtbar – besonders, wenn Personal-, Miet- oder Sonderkündigungsrechte geregelt werden sollen.

3.2 Mietvertrag oder Eigentum

Klären Sie, ob die Praxisräume gemietet oder im Eigentum des*der Abgebenden sind. Bei einem Mietverhältnis wird meist der bestehende Vertrag übernommen oder ein neuer Vertrag mit dem Vermietenden geschlossen. Prüfen Sie insbesondere

  • Laufzeit

  • Miethöhe und Betriebskosten

  • Kündigungsfristen

Übernimmt ein MVZ, gelten häufig besondere rechtliche Vorgaben; der Mietvertrag muss eindeutig regeln, wie die Raumüberlassung erfolgt und wer für Renovierungen aufkommt.

3.3 Arbeitsrechtliche Fragen

Übernehmen Sie die Praxis mitsamt Personal, bleiben bestehende Arbeitsverträge in der Regel wirksam (§ 613a BGB). Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Prüfen Sie daher:

  • Übernahmeverpflichtung: Rechte der Angestellten (z. B. MFA)

  • Vertragsänderungen: Anpassungen nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden

  • Abfindungen: Falls Personal nicht weiterbeschäftigt wird

Ein transparentes Vorgehen fördert ein gutes Arbeitsklima und langfristigen Praxiserfolg.

3.4 Weitere vertragliche Punkte

  • Versicherungen: Berufshaftpflicht, Inventar- und Betriebshaftpflicht prüfen oder neu abschließen.

  • Datenschutzvereinbarungen: Strikte Vorgaben bei der Übergabe von Patient*innendaten; im Zweifel Mustererklärung nutzen und Rechtsberatung einholen.

  • Sonstige Verträge: Liefer- und Wartungsverträge, Kooperationen mit Labors oder anderen Praxen rechtzeitig prüfen.

Eine sauber geregelte Vertragsbasis bildet das Fundament einer erfolgreichen Praxisübernahme und schafft Raum, sich auf die medizinische Arbeit und die Versorgung Ihrer Patient*innen zu konzentrieren.

Neben den finanziellen Fragen spielen juristische Rahmenbedingungen bei einer Praxisübernahme eine zentrale Rolle. Zu den häufigsten Stolpersteinen gehören der Übernahmevertrag selbst, Haftungsfragen sowie arbeitsrechtliche Themen rund um das Personal.

3.1 Kaufvertrag für die Praxis

Ein Kaufvertrag Praxisübernahme regelt den Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten. Typische Kernpunkte sind:

  • Praxiswert: Höhe und Zahlungsmodus (Sofort- oder Ratenzahlung)

  • Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot: Radius, in dem die abgebende Person keine neue Praxis eröffnen darf

  • Übergang von Inventar und Geräten: Auflistung aller mitverkauften Apparate

  • Patient*innendaten: Datenschutz­konforme Übernahme der Kartei

Häufig wird zunächst ein Vorvertrag geschlossen, um Bedingungen festzuhalten und die Transaktion abzusichern. Klare Formulierungen und juristischer Rat sind dabei unverzichtbar – besonders, wenn Personal-, Miet- oder Sonderkündigungsrechte geregelt werden sollen.

3.2 Mietvertrag oder Eigentum

Klären Sie, ob die Praxisräume gemietet oder im Eigentum des*der Abgebenden sind. Bei einem Mietverhältnis wird meist der bestehende Vertrag übernommen oder ein neuer Vertrag mit dem Vermietenden geschlossen. Prüfen Sie insbesondere

  • Laufzeit

  • Miethöhe und Betriebskosten

  • Kündigungsfristen

Übernimmt ein MVZ, gelten häufig besondere rechtliche Vorgaben; der Mietvertrag muss eindeutig regeln, wie die Raumüberlassung erfolgt und wer für Renovierungen aufkommt.

3.3 Arbeitsrechtliche Fragen

Übernehmen Sie die Praxis mitsamt Personal, bleiben bestehende Arbeitsverträge in der Regel wirksam (§ 613a BGB). Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Prüfen Sie daher:

  • Übernahmeverpflichtung: Rechte der Angestellten (z. B. MFA)

  • Vertragsänderungen: Anpassungen nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden

  • Abfindungen: Falls Personal nicht weiterbeschäftigt wird

Ein transparentes Vorgehen fördert ein gutes Arbeitsklima und langfristigen Praxiserfolg.

3.4 Weitere vertragliche Punkte

  • Versicherungen: Berufshaftpflicht, Inventar- und Betriebshaftpflicht prüfen oder neu abschließen.

  • Datenschutzvereinbarungen: Strikte Vorgaben bei der Übergabe von Patient*innendaten; im Zweifel Mustererklärung nutzen und Rechtsberatung einholen.

  • Sonstige Verträge: Liefer- und Wartungsverträge, Kooperationen mit Labors oder anderen Praxen rechtzeitig prüfen.

Eine sauber geregelte Vertragsbasis bildet das Fundament einer erfolgreichen Praxisübernahme und schafft Raum, sich auf die medizinische Arbeit und die Versorgung Ihrer Patient*innen zu konzentrieren.

Neben den finanziellen Fragen spielen juristische Rahmenbedingungen bei einer Praxisübernahme eine zentrale Rolle. Zu den häufigsten Stolpersteinen gehören der Übernahmevertrag selbst, Haftungsfragen sowie arbeitsrechtliche Themen rund um das Personal.

3.1 Kaufvertrag für die Praxis

Ein Kaufvertrag Praxisübernahme regelt den Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten. Typische Kernpunkte sind:

  • Praxiswert: Höhe und Zahlungsmodus (Sofort- oder Ratenzahlung)

  • Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot: Radius, in dem die abgebende Person keine neue Praxis eröffnen darf

  • Übergang von Inventar und Geräten: Auflistung aller mitverkauften Apparate

  • Patient*innendaten: Datenschutz­konforme Übernahme der Kartei

Häufig wird zunächst ein Vorvertrag geschlossen, um Bedingungen festzuhalten und die Transaktion abzusichern. Klare Formulierungen und juristischer Rat sind dabei unverzichtbar – besonders, wenn Personal-, Miet- oder Sonderkündigungsrechte geregelt werden sollen.

3.2 Mietvertrag oder Eigentum

Klären Sie, ob die Praxisräume gemietet oder im Eigentum des*der Abgebenden sind. Bei einem Mietverhältnis wird meist der bestehende Vertrag übernommen oder ein neuer Vertrag mit dem Vermietenden geschlossen. Prüfen Sie insbesondere

  • Laufzeit

  • Miethöhe und Betriebskosten

  • Kündigungsfristen

Übernimmt ein MVZ, gelten häufig besondere rechtliche Vorgaben; der Mietvertrag muss eindeutig regeln, wie die Raumüberlassung erfolgt und wer für Renovierungen aufkommt.

3.3 Arbeitsrechtliche Fragen

Übernehmen Sie die Praxis mitsamt Personal, bleiben bestehende Arbeitsverträge in der Regel wirksam (§ 613a BGB). Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Prüfen Sie daher:

  • Übernahmeverpflichtung: Rechte der Angestellten (z. B. MFA)

  • Vertragsänderungen: Anpassungen nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden

  • Abfindungen: Falls Personal nicht weiterbeschäftigt wird

Ein transparentes Vorgehen fördert ein gutes Arbeitsklima und langfristigen Praxiserfolg.

3.4 Weitere vertragliche Punkte

  • Versicherungen: Berufshaftpflicht, Inventar- und Betriebshaftpflicht prüfen oder neu abschließen.

  • Datenschutzvereinbarungen: Strikte Vorgaben bei der Übergabe von Patient*innendaten; im Zweifel Mustererklärung nutzen und Rechtsberatung einholen.

  • Sonstige Verträge: Liefer- und Wartungsverträge, Kooperationen mit Labors oder anderen Praxen rechtzeitig prüfen.

Eine sauber geregelte Vertragsbasis bildet das Fundament einer erfolgreichen Praxisübernahme und schafft Raum, sich auf die medizinische Arbeit und die Versorgung Ihrer Patient*innen zu konzentrieren.

Wer gesetzlich versicherte Patient*innen behandeln möchte, benötigt in der Regel eine Zulassung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Das gilt für den vollständigen KV-Sitz, einen halben Kassensitz Psychotherapie oder die Kassenzulassung in anderen Fachgebieten.

4.1 Was ist ein KV-Sitz?

Ein KV-Sitz sichert das Recht, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Zulassung hat daher einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. In Ballungszentren sind freie Sitze rar; der Preis richtet sich nach Fachgebiet, Standort und aktueller Bedarfsplanung.

4.2 Wie erhalte ich einen Kassensitz?

Meist führen drei Wege zum Ziel:

  • Nachbesetzungsverfahren – wenn eine Praxisinhaber*in in Ruhestand geht oder umzieht.

  • KV-Börsen – etwa die KV-Börse Bayern oder die KV Nordrhein Praxisbörse, auf denen freie Sitze nach Fachgebiet und Region inseriert sind.

  • Halber Kassensitz Psychotherapie – in der Psychotherapie lässt sich häufig nur ein halber Sitz übernehmen; das beeinflusst Leistungsumfang und Kosten.

Erhalten Sie den Zuschlag, stellt die KV die formale Zulassung aus (Rechtsgrundlage: Ärzte-ZV bzw. Bedarfsplanungs-Richtlinien für Psychotherapeut*innen).

4.3 Kosten und Finanzierung

Die Kosten für einen Kassensitz schwanken stark. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen oft Zulassungs-, Gutachter- oder Beratungskosten an. Wer eine Praxis mitsamt Kassensitz übernimmt, sollte diesen Wert in die Gesamtfinanzierung einbeziehen. In Regionen ohne freie Sitze bleibt die Praxisübernahme häufig die einzige Option, an eine Zulassung zu gelangen.

4.4 Besonderheiten einzelner Fachrichtungen

  • Psychotherapie: Sonderregelungen zu Gruppengröße und Leistungsumfang.

  • Physiotherapie / Ergotherapie: Keine KV; stattdessen Zulassung direkt bei den Krankenkassen erforderlich.

  • Zahnärzt*innen: Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) vergeben die Zulassungen.

Reichen Sie die Anzeige einer Praxisübernahme rechtzeitig bei der zuständigen KV oder KZV ein. Beachten Sie dabei Fristen und Formvorschriften, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wer gesetzlich versicherte Patient*innen behandeln möchte, benötigt in der Regel eine Zulassung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Das gilt für den vollständigen KV-Sitz, einen halben Kassensitz Psychotherapie oder die Kassenzulassung in anderen Fachgebieten.

4.1 Was ist ein KV-Sitz?

Ein KV-Sitz sichert das Recht, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Zulassung hat daher einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. In Ballungszentren sind freie Sitze rar; der Preis richtet sich nach Fachgebiet, Standort und aktueller Bedarfsplanung.

4.2 Wie erhalte ich einen Kassensitz?

Meist führen drei Wege zum Ziel:

  • Nachbesetzungsverfahren – wenn eine Praxisinhaber*in in Ruhestand geht oder umzieht.

  • KV-Börsen – etwa die KV-Börse Bayern oder die KV Nordrhein Praxisbörse, auf denen freie Sitze nach Fachgebiet und Region inseriert sind.

  • Halber Kassensitz Psychotherapie – in der Psychotherapie lässt sich häufig nur ein halber Sitz übernehmen; das beeinflusst Leistungsumfang und Kosten.

Erhalten Sie den Zuschlag, stellt die KV die formale Zulassung aus (Rechtsgrundlage: Ärzte-ZV bzw. Bedarfsplanungs-Richtlinien für Psychotherapeut*innen).

4.3 Kosten und Finanzierung

Die Kosten für einen Kassensitz schwanken stark. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen oft Zulassungs-, Gutachter- oder Beratungskosten an. Wer eine Praxis mitsamt Kassensitz übernimmt, sollte diesen Wert in die Gesamtfinanzierung einbeziehen. In Regionen ohne freie Sitze bleibt die Praxisübernahme häufig die einzige Option, an eine Zulassung zu gelangen.

4.4 Besonderheiten einzelner Fachrichtungen

  • Psychotherapie: Sonderregelungen zu Gruppengröße und Leistungsumfang.

  • Physiotherapie / Ergotherapie: Keine KV; stattdessen Zulassung direkt bei den Krankenkassen erforderlich.

  • Zahnärzt*innen: Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) vergeben die Zulassungen.

Reichen Sie die Anzeige einer Praxisübernahme rechtzeitig bei der zuständigen KV oder KZV ein. Beachten Sie dabei Fristen und Formvorschriften, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wer gesetzlich versicherte Patient*innen behandeln möchte, benötigt in der Regel eine Zulassung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Das gilt für den vollständigen KV-Sitz, einen halben Kassensitz Psychotherapie oder die Kassenzulassung in anderen Fachgebieten.

4.1 Was ist ein KV-Sitz?

Ein KV-Sitz sichert das Recht, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Zulassung hat daher einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. In Ballungszentren sind freie Sitze rar; der Preis richtet sich nach Fachgebiet, Standort und aktueller Bedarfsplanung.

4.2 Wie erhalte ich einen Kassensitz?

Meist führen drei Wege zum Ziel:

  • Nachbesetzungsverfahren – wenn eine Praxisinhaber*in in Ruhestand geht oder umzieht.

  • KV-Börsen – etwa die KV-Börse Bayern oder die KV Nordrhein Praxisbörse, auf denen freie Sitze nach Fachgebiet und Region inseriert sind.

  • Halber Kassensitz Psychotherapie – in der Psychotherapie lässt sich häufig nur ein halber Sitz übernehmen; das beeinflusst Leistungsumfang und Kosten.

Erhalten Sie den Zuschlag, stellt die KV die formale Zulassung aus (Rechtsgrundlage: Ärzte-ZV bzw. Bedarfsplanungs-Richtlinien für Psychotherapeut*innen).

4.3 Kosten und Finanzierung

Die Kosten für einen Kassensitz schwanken stark. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen oft Zulassungs-, Gutachter- oder Beratungskosten an. Wer eine Praxis mitsamt Kassensitz übernimmt, sollte diesen Wert in die Gesamtfinanzierung einbeziehen. In Regionen ohne freie Sitze bleibt die Praxisübernahme häufig die einzige Option, an eine Zulassung zu gelangen.

4.4 Besonderheiten einzelner Fachrichtungen

  • Psychotherapie: Sonderregelungen zu Gruppengröße und Leistungsumfang.

  • Physiotherapie / Ergotherapie: Keine KV; stattdessen Zulassung direkt bei den Krankenkassen erforderlich.

  • Zahnärzt*innen: Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) vergeben die Zulassungen.

Reichen Sie die Anzeige einer Praxisübernahme rechtzeitig bei der zuständigen KV oder KZV ein. Beachten Sie dabei Fristen und Formvorschriften, um Verzögerungen zu vermeiden.

Jedes Fachgebiet bringt bei der Praxisübernahme eigene Anforderungen und Stolpersteine mit sich. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf Sie in den wichtigsten Disziplinen achten sollten.

5.1 Physiotherapie & Ergotherapie

Eine Praxisübernahme in der Physio- oder Ergotherapie ist beliebt, weil die neue Inhaberin sofort von einer etablierten Patient*innenbasis profitiert. Prüfen Sie jedoch sorgfältig:

  • Zulassung bei den Krankenkassen, organisiert über die Arbeitsgemeinschaften der Kassenverbände.

  • Praxisräume, die barrierefrei sind und genügend Platz für Einzel- und Gruppentherapien bieten.

  • Personal­struktur: Klären Sie früh, ob und unter welchen Bedingungen die bisherigen Therapeut*innen bleiben.

Die Kosten variieren stark und hängen neben Lage und Raumgröße vor allem vom Gerätewert – etwa Ultraschall- oder Elektrotherapieanlagen – ab.

5.2 Psychotherapie

Die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis ist eng an die Bedarfsplanung gebunden; oft kann lediglich ein halber Kassensitz erworben werden.

  • Preis­spanne: In Ballungsräumen sind Kassensitze deutlich teurer.

  • Datenschutz: Patient*innendaten sind besonders sensibel; die Einverständniserklärung für die Datenübertragung muss exakt formuliert sein.

  • Vertrags­gestaltung: Achten Sie auf eine eindeutige Regelung zur Patientenkartei.

Viele Übernehmende arbeiten zunächst einige Monate gemeinsam mit der abgebenden Person, um den Patient*innen einen sanften Übergang zu ermöglichen.

5.3 Zahnärzte & Kieferorthopädie

Zahnarzt- und KFO-Praxisübernahmen sind meist kapitalintensiv: Behandlungsstühle, Röntgen- und CAD/CAM-Technik verursachen hohe Anschaffungskosten.

  • KZV-Zulassung bleibt Voraussetzung für abrechenbare Leistungen.

  • Checkliste: Wartungsverträge, Röntgenschutzlizenzen, Hygienestandards, Dentaltechnik und strenge Dokumentationspflichten.

  • Personal: ZFA, Prophylaxe-Fachkräfte und evtl. Zahntechniker*innen sind für den reibungslosen Ablauf essenziell.

5.4 Logopädie, Podologie & Heilpraktiker

Auch in diesen Disziplinen lohnt ein genauer Blick auf Zulassungs- und Raumvorgaben.

  • Logopädie / Podologie: Verträge mit den Krankenkassen erforderlich, um Rezepte abrechnen zu können; Podologien unterliegen hohen Hygienestandards.

  • Heilpraktiker*innen: Arbeiten häufig rein privat; der regionale Bedarf an naturheilkundlichen Angeboten bestimmt den Praxiswert.

5.5 Radiologie, Gynäkologie, Tiermedizin

  • Radiologie: Hohe Investitionen und umfangreiche Genehmigungen für Röntgen, CT oder MRT machen ein detailliertes Finanzierungskonzept unverzichtbar.

  • Gynäkologie: Kooperationen mit Kliniken oder Geburtshäusern können Bedingung für bestimmte Leistungen sein.

  • Tierarztpraxen: Müssen apotheken- und arzneimittelrechtliche Vorgaben einhalten, sobald sie Medikamente abgeben.


Fazit: Jedes Fachgebiet braucht eine angepasste Checkliste für die Praxisübernahme. Wenn Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich eine spezial­isierte Beratung.

Jedes Fachgebiet bringt bei der Praxisübernahme eigene Anforderungen und Stolpersteine mit sich. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf Sie in den wichtigsten Disziplinen achten sollten.

5.1 Physiotherapie & Ergotherapie

Eine Praxisübernahme in der Physio- oder Ergotherapie ist beliebt, weil die neue Inhaberin sofort von einer etablierten Patient*innenbasis profitiert. Prüfen Sie jedoch sorgfältig:

  • Zulassung bei den Krankenkassen, organisiert über die Arbeitsgemeinschaften der Kassenverbände.

  • Praxisräume, die barrierefrei sind und genügend Platz für Einzel- und Gruppentherapien bieten.

  • Personal­struktur: Klären Sie früh, ob und unter welchen Bedingungen die bisherigen Therapeut*innen bleiben.

Die Kosten variieren stark und hängen neben Lage und Raumgröße vor allem vom Gerätewert – etwa Ultraschall- oder Elektrotherapieanlagen – ab.

5.2 Psychotherapie

Die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis ist eng an die Bedarfsplanung gebunden; oft kann lediglich ein halber Kassensitz erworben werden.

  • Preis­spanne: In Ballungsräumen sind Kassensitze deutlich teurer.

  • Datenschutz: Patient*innendaten sind besonders sensibel; die Einverständniserklärung für die Datenübertragung muss exakt formuliert sein.

  • Vertrags­gestaltung: Achten Sie auf eine eindeutige Regelung zur Patientenkartei.

Viele Übernehmende arbeiten zunächst einige Monate gemeinsam mit der abgebenden Person, um den Patient*innen einen sanften Übergang zu ermöglichen.

5.3 Zahnärzte & Kieferorthopädie

Zahnarzt- und KFO-Praxisübernahmen sind meist kapitalintensiv: Behandlungsstühle, Röntgen- und CAD/CAM-Technik verursachen hohe Anschaffungskosten.

  • KZV-Zulassung bleibt Voraussetzung für abrechenbare Leistungen.

  • Checkliste: Wartungsverträge, Röntgenschutzlizenzen, Hygienestandards, Dentaltechnik und strenge Dokumentationspflichten.

  • Personal: ZFA, Prophylaxe-Fachkräfte und evtl. Zahntechniker*innen sind für den reibungslosen Ablauf essenziell.

5.4 Logopädie, Podologie & Heilpraktiker

Auch in diesen Disziplinen lohnt ein genauer Blick auf Zulassungs- und Raumvorgaben.

  • Logopädie / Podologie: Verträge mit den Krankenkassen erforderlich, um Rezepte abrechnen zu können; Podologien unterliegen hohen Hygienestandards.

  • Heilpraktiker*innen: Arbeiten häufig rein privat; der regionale Bedarf an naturheilkundlichen Angeboten bestimmt den Praxiswert.

5.5 Radiologie, Gynäkologie, Tiermedizin

  • Radiologie: Hohe Investitionen und umfangreiche Genehmigungen für Röntgen, CT oder MRT machen ein detailliertes Finanzierungskonzept unverzichtbar.

  • Gynäkologie: Kooperationen mit Kliniken oder Geburtshäusern können Bedingung für bestimmte Leistungen sein.

  • Tierarztpraxen: Müssen apotheken- und arzneimittelrechtliche Vorgaben einhalten, sobald sie Medikamente abgeben.


Fazit: Jedes Fachgebiet braucht eine angepasste Checkliste für die Praxisübernahme. Wenn Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich eine spezial­isierte Beratung.

Jedes Fachgebiet bringt bei der Praxisübernahme eigene Anforderungen und Stolpersteine mit sich. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf Sie in den wichtigsten Disziplinen achten sollten.

5.1 Physiotherapie & Ergotherapie

Eine Praxisübernahme in der Physio- oder Ergotherapie ist beliebt, weil die neue Inhaberin sofort von einer etablierten Patient*innenbasis profitiert. Prüfen Sie jedoch sorgfältig:

  • Zulassung bei den Krankenkassen, organisiert über die Arbeitsgemeinschaften der Kassenverbände.

  • Praxisräume, die barrierefrei sind und genügend Platz für Einzel- und Gruppentherapien bieten.

  • Personal­struktur: Klären Sie früh, ob und unter welchen Bedingungen die bisherigen Therapeut*innen bleiben.

Die Kosten variieren stark und hängen neben Lage und Raumgröße vor allem vom Gerätewert – etwa Ultraschall- oder Elektrotherapieanlagen – ab.

5.2 Psychotherapie

Die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis ist eng an die Bedarfsplanung gebunden; oft kann lediglich ein halber Kassensitz erworben werden.

  • Preis­spanne: In Ballungsräumen sind Kassensitze deutlich teurer.

  • Datenschutz: Patient*innendaten sind besonders sensibel; die Einverständniserklärung für die Datenübertragung muss exakt formuliert sein.

  • Vertrags­gestaltung: Achten Sie auf eine eindeutige Regelung zur Patientenkartei.

Viele Übernehmende arbeiten zunächst einige Monate gemeinsam mit der abgebenden Person, um den Patient*innen einen sanften Übergang zu ermöglichen.

5.3 Zahnärzte & Kieferorthopädie

Zahnarzt- und KFO-Praxisübernahmen sind meist kapitalintensiv: Behandlungsstühle, Röntgen- und CAD/CAM-Technik verursachen hohe Anschaffungskosten.

  • KZV-Zulassung bleibt Voraussetzung für abrechenbare Leistungen.

  • Checkliste: Wartungsverträge, Röntgenschutzlizenzen, Hygienestandards, Dentaltechnik und strenge Dokumentationspflichten.

  • Personal: ZFA, Prophylaxe-Fachkräfte und evtl. Zahntechniker*innen sind für den reibungslosen Ablauf essenziell.

5.4 Logopädie, Podologie & Heilpraktiker

Auch in diesen Disziplinen lohnt ein genauer Blick auf Zulassungs- und Raumvorgaben.

  • Logopädie / Podologie: Verträge mit den Krankenkassen erforderlich, um Rezepte abrechnen zu können; Podologien unterliegen hohen Hygienestandards.

  • Heilpraktiker*innen: Arbeiten häufig rein privat; der regionale Bedarf an naturheilkundlichen Angeboten bestimmt den Praxiswert.

5.5 Radiologie, Gynäkologie, Tiermedizin

  • Radiologie: Hohe Investitionen und umfangreiche Genehmigungen für Röntgen, CT oder MRT machen ein detailliertes Finanzierungskonzept unverzichtbar.

  • Gynäkologie: Kooperationen mit Kliniken oder Geburtshäusern können Bedingung für bestimmte Leistungen sein.

  • Tierarztpraxen: Müssen apotheken- und arzneimittelrechtliche Vorgaben einhalten, sobald sie Medikamente abgeben.


Fazit: Jedes Fachgebiet braucht eine angepasste Checkliste für die Praxisübernahme. Wenn Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich eine spezial­isierte Beratung.

Das Praxispersonal ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Kompetente MFA, qualifizierte Therapeutinnen oder erfahrene Zahntechnikerinnen prägen die Patientenzufriedenheit maßgeblich.

6.1 Übernahme bestehender Mitarbeiter

Bei einer Praxisübernahme gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf die neue Inhaberschaft über (§ 613a BGB). Kündigungen sind nicht ausgeschlossen, unterliegen aber strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Deshalb gilt:

  • Frühzeitig kommunizieren: Informieren Sie offen darüber, welche Rolle das Team in der neuen Praxisstruktur spielen wird.

  • Neue Vertragsgrundlagen: Besteht Einigkeit, können die Konditionen (z. B. Arbeitszeiten, Vergütung) per Änderungsvertrag angepasst werden.

  • Teambuilding fördern: Gemeinsame Besprechungen erleichtern das Kennenlernen und das Einführen neuer Abläufe.

6.2 Fachkräftemangel berücksichtigen

Der anhaltende Fachkräftemangel in vielen Gesundheitsberufen macht ein eingespieltes Team besonders wertvoll. Wer das bestehende Personal reibungslos integriert, profitiert langfristig von dessen Erfahrung und Patientenbindung.

6.3 Neue Arbeitsverträge & Gehaltsstrukturen

Auch wenn alte Verträge formal weitergelten, lohnt sich oft eine Anpassung an die neue Praxisphilosophie. Prüfen Sie dabei Tarifverträge, branchenübliche Vergütungen und gesetzliche Mindeststandards (Mindestlohn, Urlaub, Arbeitszeit).

6.4 Rollen im Praxisteam

  • MFA: Erste Anlaufstelle für Patient*innen; regelmäßige Fortbildungen sichern Qualitätsstandards.

  • Therapeut*innen: In Physio- oder Ergotherapiepraxen decken sie verschiedene Spezialisierungen ab (z. B. manuelle Therapie).

  • Verwaltungs- und Abrechnungskräfte: Vor allem in größeren Einheiten (Radiologie, MVZ) unentbehrlich für einen professionellen Betrieb.

Ein motiviertes, gut eingearbeitetes Team bildet das Rückgrat jeder erfolgreichen Praxis.

Das Praxispersonal ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Kompetente MFA, qualifizierte Therapeutinnen oder erfahrene Zahntechnikerinnen prägen die Patientenzufriedenheit maßgeblich.

6.1 Übernahme bestehender Mitarbeiter

Bei einer Praxisübernahme gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf die neue Inhaberschaft über (§ 613a BGB). Kündigungen sind nicht ausgeschlossen, unterliegen aber strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Deshalb gilt:

  • Frühzeitig kommunizieren: Informieren Sie offen darüber, welche Rolle das Team in der neuen Praxisstruktur spielen wird.

  • Neue Vertragsgrundlagen: Besteht Einigkeit, können die Konditionen (z. B. Arbeitszeiten, Vergütung) per Änderungsvertrag angepasst werden.

  • Teambuilding fördern: Gemeinsame Besprechungen erleichtern das Kennenlernen und das Einführen neuer Abläufe.

6.2 Fachkräftemangel berücksichtigen

Der anhaltende Fachkräftemangel in vielen Gesundheitsberufen macht ein eingespieltes Team besonders wertvoll. Wer das bestehende Personal reibungslos integriert, profitiert langfristig von dessen Erfahrung und Patientenbindung.

6.3 Neue Arbeitsverträge & Gehaltsstrukturen

Auch wenn alte Verträge formal weitergelten, lohnt sich oft eine Anpassung an die neue Praxisphilosophie. Prüfen Sie dabei Tarifverträge, branchenübliche Vergütungen und gesetzliche Mindeststandards (Mindestlohn, Urlaub, Arbeitszeit).

6.4 Rollen im Praxisteam

  • MFA: Erste Anlaufstelle für Patient*innen; regelmäßige Fortbildungen sichern Qualitätsstandards.

  • Therapeut*innen: In Physio- oder Ergotherapiepraxen decken sie verschiedene Spezialisierungen ab (z. B. manuelle Therapie).

  • Verwaltungs- und Abrechnungskräfte: Vor allem in größeren Einheiten (Radiologie, MVZ) unentbehrlich für einen professionellen Betrieb.

Ein motiviertes, gut eingearbeitetes Team bildet das Rückgrat jeder erfolgreichen Praxis.

Das Praxispersonal ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Kompetente MFA, qualifizierte Therapeutinnen oder erfahrene Zahntechnikerinnen prägen die Patientenzufriedenheit maßgeblich.

6.1 Übernahme bestehender Mitarbeiter

Bei einer Praxisübernahme gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf die neue Inhaberschaft über (§ 613a BGB). Kündigungen sind nicht ausgeschlossen, unterliegen aber strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Deshalb gilt:

  • Frühzeitig kommunizieren: Informieren Sie offen darüber, welche Rolle das Team in der neuen Praxisstruktur spielen wird.

  • Neue Vertragsgrundlagen: Besteht Einigkeit, können die Konditionen (z. B. Arbeitszeiten, Vergütung) per Änderungsvertrag angepasst werden.

  • Teambuilding fördern: Gemeinsame Besprechungen erleichtern das Kennenlernen und das Einführen neuer Abläufe.

6.2 Fachkräftemangel berücksichtigen

Der anhaltende Fachkräftemangel in vielen Gesundheitsberufen macht ein eingespieltes Team besonders wertvoll. Wer das bestehende Personal reibungslos integriert, profitiert langfristig von dessen Erfahrung und Patientenbindung.

6.3 Neue Arbeitsverträge & Gehaltsstrukturen

Auch wenn alte Verträge formal weitergelten, lohnt sich oft eine Anpassung an die neue Praxisphilosophie. Prüfen Sie dabei Tarifverträge, branchenübliche Vergütungen und gesetzliche Mindeststandards (Mindestlohn, Urlaub, Arbeitszeit).

6.4 Rollen im Praxisteam

  • MFA: Erste Anlaufstelle für Patient*innen; regelmäßige Fortbildungen sichern Qualitätsstandards.

  • Therapeut*innen: In Physio- oder Ergotherapiepraxen decken sie verschiedene Spezialisierungen ab (z. B. manuelle Therapie).

  • Verwaltungs- und Abrechnungskräfte: Vor allem in größeren Einheiten (Radiologie, MVZ) unentbehrlich für einen professionellen Betrieb.

Ein motiviertes, gut eingearbeitetes Team bildet das Rückgrat jeder erfolgreichen Praxis.

Beim Praxiswechsel haben Datenschutz und transparente Kommunikation höchste Priorität.

7.1 Übergabe von Patientendaten

  • Rechtsgrundlage: DSGVO und BDSG verpflichten zur sicheren Datenverarbeitung.

  • Einverständniserklärung: Patient*innen müssen informiert werden und der Datenübernahme zustimmen; passen Sie Mustererklärungen an Ihre Situation an.

  • Sichere Übertragung: Zugriff nur für befugte Personen; verschlüsselte oder anderweitig geschützte Kanäle nutzen.

7.2 Kommunikation mit Patienten

Ein persönliches Anschreiben, ein Aushang in der Praxis oder ein Gespräch beim Termin schafft Vertrauen. Informieren Sie über den Grund der Übernahme, mögliche neue Schwerpunkte und versichern Sie die unveränderte Vertraulichkeit der Daten.

7.3 Datenschutzbeauftragter

Ab einer bestimmten Praxisgröße oder bei Verarbeitung sensibler Daten ist die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Aufgaben sind u. a. Schulungen, Überwachung der DSGVO-Konformität und Erstellung eines Datenschutzkonzepts.

7.4 Patientenkartei & Archivierung

Medizinische Dokumentationen müssen in der Regel zehn Jahre, teils länger, aufbewahrt werden. Prüfen Sie beim Übergang, ob alle Unterlagen lückenlos und korrekt archiviert sind.

Beim Praxiswechsel haben Datenschutz und transparente Kommunikation höchste Priorität.

7.1 Übergabe von Patientendaten

  • Rechtsgrundlage: DSGVO und BDSG verpflichten zur sicheren Datenverarbeitung.

  • Einverständniserklärung: Patient*innen müssen informiert werden und der Datenübernahme zustimmen; passen Sie Mustererklärungen an Ihre Situation an.

  • Sichere Übertragung: Zugriff nur für befugte Personen; verschlüsselte oder anderweitig geschützte Kanäle nutzen.

7.2 Kommunikation mit Patienten

Ein persönliches Anschreiben, ein Aushang in der Praxis oder ein Gespräch beim Termin schafft Vertrauen. Informieren Sie über den Grund der Übernahme, mögliche neue Schwerpunkte und versichern Sie die unveränderte Vertraulichkeit der Daten.

7.3 Datenschutzbeauftragter

Ab einer bestimmten Praxisgröße oder bei Verarbeitung sensibler Daten ist die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Aufgaben sind u. a. Schulungen, Überwachung der DSGVO-Konformität und Erstellung eines Datenschutzkonzepts.

7.4 Patientenkartei & Archivierung

Medizinische Dokumentationen müssen in der Regel zehn Jahre, teils länger, aufbewahrt werden. Prüfen Sie beim Übergang, ob alle Unterlagen lückenlos und korrekt archiviert sind.

Beim Praxiswechsel haben Datenschutz und transparente Kommunikation höchste Priorität.

7.1 Übergabe von Patientendaten

  • Rechtsgrundlage: DSGVO und BDSG verpflichten zur sicheren Datenverarbeitung.

  • Einverständniserklärung: Patient*innen müssen informiert werden und der Datenübernahme zustimmen; passen Sie Mustererklärungen an Ihre Situation an.

  • Sichere Übertragung: Zugriff nur für befugte Personen; verschlüsselte oder anderweitig geschützte Kanäle nutzen.

7.2 Kommunikation mit Patienten

Ein persönliches Anschreiben, ein Aushang in der Praxis oder ein Gespräch beim Termin schafft Vertrauen. Informieren Sie über den Grund der Übernahme, mögliche neue Schwerpunkte und versichern Sie die unveränderte Vertraulichkeit der Daten.

7.3 Datenschutzbeauftragter

Ab einer bestimmten Praxisgröße oder bei Verarbeitung sensibler Daten ist die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Aufgaben sind u. a. Schulungen, Überwachung der DSGVO-Konformität und Erstellung eines Datenschutzkonzepts.

7.4 Patientenkartei & Archivierung

Medizinische Dokumentationen müssen in der Regel zehn Jahre, teils länger, aufbewahrt werden. Prüfen Sie beim Übergang, ob alle Unterlagen lückenlos und korrekt archiviert sind.

Nicht jeder übernimmt eine Praxis direkt von Kolleginnen; manche geben ihre Praxis auch ganz ab oder verkaufen Anteile. Dieser Abschnitt zeigt, wie Kauf und Verkauf ablaufen und worauf Sie achten sollten.

8.1 Praxis verkaufen

Wer seine Praxis aus Alters- oder anderen Gründen abgeben möchte, sollte den Übergang frühzeitig planen. Zentrale Punkte sind:

  • Praxiswert ermitteln: Standort, Fachgebiet, Umsatz, Patientenzahl und Ausstattung bestimmen den realistischen Wert.

  • Vermarktung: Regionale Anzeigen („Arztpraxis zu verkaufen“), Online-Börsen oder die KV-Börse (z. B. KV Bayern) sprechen gezielt Käufer*innen an.

  • Timing: Eine langfristige Vorbereitung erhöht die Chance auf einen angemessenen Preis und eine passende Nachfolge.

  • Übergabe: Der Verkauf umfasst auch Personal, Patientenakten und Versicherungsverträge. Transparente Kommunikation ist hier der Schlüssel.

8.2 Praxis kaufen

Beim Praxiskauf stehen meist folgende Kriterien im Vordergrund:

  • Standort & Patient*innenpotenzial

  • Wirtschaftliche Kennzahlen: Umsatz, Gewinn, laufende Kosten, Investitionsbedarf

  • Vertragsbestand: Miet-, Liefer- und Personalverträge

Der Kaufvertrag wird in der Regel notariell beurkundet; Musterverträge dienen nur als Ausgangspunkt und müssen individuell angepasst werden.

8.3 Vorvertrag und Probephase

Ein Vorvertrag kann Kaufpreis, Übergabetermin und Probephase festlegen. Letztere ermöglicht es, Abläufe kennenzulernen und Patient*innen einen sanften Übergang zu bieten – gerade in Psychotherapie- oder Zahnarztpraxen ist das hilfreich.

8.4 Praxisschließung

Findet sich keine Nachfolge, bleibt die Schließung. Ärztinnen und Therapeutinnen müssen Patient*innen informieren, den Verbleib der Akten sichern und – bei Kassenzulassung – die KV formell verständigen (z. B. per Anzeige in der lokalen Presse und Aushang in der Praxis).

Nicht jeder übernimmt eine Praxis direkt von Kolleginnen; manche geben ihre Praxis auch ganz ab oder verkaufen Anteile. Dieser Abschnitt zeigt, wie Kauf und Verkauf ablaufen und worauf Sie achten sollten.

8.1 Praxis verkaufen

Wer seine Praxis aus Alters- oder anderen Gründen abgeben möchte, sollte den Übergang frühzeitig planen. Zentrale Punkte sind:

  • Praxiswert ermitteln: Standort, Fachgebiet, Umsatz, Patientenzahl und Ausstattung bestimmen den realistischen Wert.

  • Vermarktung: Regionale Anzeigen („Arztpraxis zu verkaufen“), Online-Börsen oder die KV-Börse (z. B. KV Bayern) sprechen gezielt Käufer*innen an.

  • Timing: Eine langfristige Vorbereitung erhöht die Chance auf einen angemessenen Preis und eine passende Nachfolge.

  • Übergabe: Der Verkauf umfasst auch Personal, Patientenakten und Versicherungsverträge. Transparente Kommunikation ist hier der Schlüssel.

8.2 Praxis kaufen

Beim Praxiskauf stehen meist folgende Kriterien im Vordergrund:

  • Standort & Patient*innenpotenzial

  • Wirtschaftliche Kennzahlen: Umsatz, Gewinn, laufende Kosten, Investitionsbedarf

  • Vertragsbestand: Miet-, Liefer- und Personalverträge

Der Kaufvertrag wird in der Regel notariell beurkundet; Musterverträge dienen nur als Ausgangspunkt und müssen individuell angepasst werden.

8.3 Vorvertrag und Probephase

Ein Vorvertrag kann Kaufpreis, Übergabetermin und Probephase festlegen. Letztere ermöglicht es, Abläufe kennenzulernen und Patient*innen einen sanften Übergang zu bieten – gerade in Psychotherapie- oder Zahnarztpraxen ist das hilfreich.

8.4 Praxisschließung

Findet sich keine Nachfolge, bleibt die Schließung. Ärztinnen und Therapeutinnen müssen Patient*innen informieren, den Verbleib der Akten sichern und – bei Kassenzulassung – die KV formell verständigen (z. B. per Anzeige in der lokalen Presse und Aushang in der Praxis).

Nicht jeder übernimmt eine Praxis direkt von Kolleginnen; manche geben ihre Praxis auch ganz ab oder verkaufen Anteile. Dieser Abschnitt zeigt, wie Kauf und Verkauf ablaufen und worauf Sie achten sollten.

8.1 Praxis verkaufen

Wer seine Praxis aus Alters- oder anderen Gründen abgeben möchte, sollte den Übergang frühzeitig planen. Zentrale Punkte sind:

  • Praxiswert ermitteln: Standort, Fachgebiet, Umsatz, Patientenzahl und Ausstattung bestimmen den realistischen Wert.

  • Vermarktung: Regionale Anzeigen („Arztpraxis zu verkaufen“), Online-Börsen oder die KV-Börse (z. B. KV Bayern) sprechen gezielt Käufer*innen an.

  • Timing: Eine langfristige Vorbereitung erhöht die Chance auf einen angemessenen Preis und eine passende Nachfolge.

  • Übergabe: Der Verkauf umfasst auch Personal, Patientenakten und Versicherungsverträge. Transparente Kommunikation ist hier der Schlüssel.

8.2 Praxis kaufen

Beim Praxiskauf stehen meist folgende Kriterien im Vordergrund:

  • Standort & Patient*innenpotenzial

  • Wirtschaftliche Kennzahlen: Umsatz, Gewinn, laufende Kosten, Investitionsbedarf

  • Vertragsbestand: Miet-, Liefer- und Personalverträge

Der Kaufvertrag wird in der Regel notariell beurkundet; Musterverträge dienen nur als Ausgangspunkt und müssen individuell angepasst werden.

8.3 Vorvertrag und Probephase

Ein Vorvertrag kann Kaufpreis, Übergabetermin und Probephase festlegen. Letztere ermöglicht es, Abläufe kennenzulernen und Patient*innen einen sanften Übergang zu bieten – gerade in Psychotherapie- oder Zahnarztpraxen ist das hilfreich.

8.4 Praxisschließung

Findet sich keine Nachfolge, bleibt die Schließung. Ärztinnen und Therapeutinnen müssen Patient*innen informieren, den Verbleib der Akten sichern und – bei Kassenzulassung – die KV formell verständigen (z. B. per Anzeige in der lokalen Presse und Aushang in der Praxis).

Gut strukturierte Checklisten helfen, alle Schritte der Praxisübernahme zu koordinieren.

Allgemeine Checkliste Praxisübernahme

  1. Praxiswert ermitteln

  2. Finanzierungsbedarf klären (z. B. Kredit / Fördermittel)

  3. Miet- oder Immobilienvertrag sichern

  4. Personal-, Arbeits- und Versicherungsverträge prüfen

  5. Liefer- und Wartungsverträge durchsehen

  6. Anträge bei KV oder Kostenträgern stellen

  7. Datenschutzmaßnahmen und Einverständniserklärungen vorbereiten

Fachspezifische Checklisten

  • Physiotherapie: Geräte, Zulassungen, Raumgröße, Fortbildungen

  • Zahnmedizin: Dentaltechnik, Röntgenlizenzen, Sterilisationsprozesse

  • Psychotherapie: Kassensitz, Patient*innendaten, ggf. halber Sitz

Finanz- und Planungstools

  • Kalkulationsrechner für Kaufpreis / laufende Kosten

  • KfW-Kredit-Rechner Praxisübernahme

  • Beratungsangebote von Apobank, Steuerberaterinnen, Fachanwältinnen

Kommunikationshilfen

  • Vorlagen für Anzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen

  • Muster für Patient*innen-Anschreiben und Einverständniserklärungen

Eine klare Aufgabenverteilung innerhalb des Teams verhindert, dass wichtige Schritte übersehen werden.

Gut strukturierte Checklisten helfen, alle Schritte der Praxisübernahme zu koordinieren.

Allgemeine Checkliste Praxisübernahme

  1. Praxiswert ermitteln

  2. Finanzierungsbedarf klären (z. B. Kredit / Fördermittel)

  3. Miet- oder Immobilienvertrag sichern

  4. Personal-, Arbeits- und Versicherungsverträge prüfen

  5. Liefer- und Wartungsverträge durchsehen

  6. Anträge bei KV oder Kostenträgern stellen

  7. Datenschutzmaßnahmen und Einverständniserklärungen vorbereiten

Fachspezifische Checklisten

  • Physiotherapie: Geräte, Zulassungen, Raumgröße, Fortbildungen

  • Zahnmedizin: Dentaltechnik, Röntgenlizenzen, Sterilisationsprozesse

  • Psychotherapie: Kassensitz, Patient*innendaten, ggf. halber Sitz

Finanz- und Planungstools

  • Kalkulationsrechner für Kaufpreis / laufende Kosten

  • KfW-Kredit-Rechner Praxisübernahme

  • Beratungsangebote von Apobank, Steuerberaterinnen, Fachanwältinnen

Kommunikationshilfen

  • Vorlagen für Anzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen

  • Muster für Patient*innen-Anschreiben und Einverständniserklärungen

Eine klare Aufgabenverteilung innerhalb des Teams verhindert, dass wichtige Schritte übersehen werden.

Gut strukturierte Checklisten helfen, alle Schritte der Praxisübernahme zu koordinieren.

Allgemeine Checkliste Praxisübernahme

  1. Praxiswert ermitteln

  2. Finanzierungsbedarf klären (z. B. Kredit / Fördermittel)

  3. Miet- oder Immobilienvertrag sichern

  4. Personal-, Arbeits- und Versicherungsverträge prüfen

  5. Liefer- und Wartungsverträge durchsehen

  6. Anträge bei KV oder Kostenträgern stellen

  7. Datenschutzmaßnahmen und Einverständniserklärungen vorbereiten

Fachspezifische Checklisten

  • Physiotherapie: Geräte, Zulassungen, Raumgröße, Fortbildungen

  • Zahnmedizin: Dentaltechnik, Röntgenlizenzen, Sterilisationsprozesse

  • Psychotherapie: Kassensitz, Patient*innendaten, ggf. halber Sitz

Finanz- und Planungstools

  • Kalkulationsrechner für Kaufpreis / laufende Kosten

  • KfW-Kredit-Rechner Praxisübernahme

  • Beratungsangebote von Apobank, Steuerberaterinnen, Fachanwältinnen

Kommunikationshilfen

  • Vorlagen für Anzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen

  • Muster für Patient*innen-Anschreiben und Einverständniserklärungen

Eine klare Aufgabenverteilung innerhalb des Teams verhindert, dass wichtige Schritte übersehen werden.

  1. Was ist bei einer Praxisübernahme zu beachten?
    Führen Sie zunächst eine umfassende Ist-Analyse durch: Praxiswert, Gerätebestand, Personalstruktur und rechtliche Besonderheiten (Kaufvertrag, KV-Sitz, Mietvertrag). Klären Sie Finanzierung und Datenschutz. Eine Checkliste hilft, alle Punkte systematisch abzuarbeiten.


  2. Wie viel kostet eine Praxisübernahme im Durchschnitt?
    Der Preis schwankt stark nach Fachgebiet, Standort, Umsatz und Ausstattung. Er reicht von einigen Zehntausend Euro (kleine Praxen) bis zu mehreren Hunderttausend Euro oder mehr (z. B. Radiologie mit teurer Technik). Auch ein halber Psychotherapie-Sitz kann regional hohe Summen erfordern.


  3. Wie finanziere ich die Übernahme am besten?
    Gängige Optionen sind Bankkredite – etwa über Apobank oder KfW –, regionale Förderprogramme, private Darlehen oder Leasingmodelle für Großgeräte. Ein stichhaltiger Businessplan ist Voraussetzung für Zusagen.


  4. Welche Fristen muss ich bei KV oder KZV beachten?
    Setzen Sie sich früh mit der zuständigen KV bzw. KZV in Verbindung. Die Zulassungsanträge müssen meist mehrere Monate vor der geplanten Übergabe eingehen; die Fristen variieren je nach Bundesland und Fachrichtung.


  5. Kann ich das Personal der alten Praxis kündigen?
    Bestehende Arbeitsverträge bleiben grundsätzlich bestehen (§ 613a BGB). Kündigungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. In der Praxis lohnt es sich häufig, das eingespielte Team zu übernehmen.


  6. Wie gestalte ich die Übergabe von Patient*innendaten rechtlich korrekt?
    Beachten Sie die DSGVO und das BDSG. Informieren Sie Patient*innen über die Übergabe und holen Sie ihr Einverständnis ein (Mustererklärung anpassen). Übertragen Sie Daten ausschließlich verschlüsselt oder über gesicherte Kanäle.


  7. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisübernahme?
    Unter Umständen ja – etwa im Miet- oder Liefervertragsrecht. Prüfen Sie, ob der Übernahmevertrag entsprechende Klauseln enthält, und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.


  8. Was passiert, wenn keine Nachfolge gefunden wird?
    Kommt es zur Praxisschließung, müssen Patientinnen informiert und Akten ordnungsgemäß archiviert werden. Einen Kassensitz können Sie nur übertragen, wenn die KV ein Nachbesetzungsverfahren genehmigt und sich eine Käufer*in findet.


  9. Muss ich den bisherigen Praxisnamen behalten?
    Nein. Viele behalten ihn wegen des regionalen Bekanntheitsgrads, andere entscheiden sich für einen neuen Namen oder ein neues Corporate Design, um einen Neuanfang zu signalisieren.


  10. Wo finde ich weitere Unterstützung?
    Berufsverbände, Ärztekammern, KVen, spezialisierte Steuerberaterinnen und Fachanwältinnen für Medizinrecht bieten Beratung. Seminare zur Praxisübernahme, etwa bei der Apobank, vermitteln zusätzliches Know-how.

  1. Was ist bei einer Praxisübernahme zu beachten?
    Führen Sie zunächst eine umfassende Ist-Analyse durch: Praxiswert, Gerätebestand, Personalstruktur und rechtliche Besonderheiten (Kaufvertrag, KV-Sitz, Mietvertrag). Klären Sie Finanzierung und Datenschutz. Eine Checkliste hilft, alle Punkte systematisch abzuarbeiten.


  2. Wie viel kostet eine Praxisübernahme im Durchschnitt?
    Der Preis schwankt stark nach Fachgebiet, Standort, Umsatz und Ausstattung. Er reicht von einigen Zehntausend Euro (kleine Praxen) bis zu mehreren Hunderttausend Euro oder mehr (z. B. Radiologie mit teurer Technik). Auch ein halber Psychotherapie-Sitz kann regional hohe Summen erfordern.


  3. Wie finanziere ich die Übernahme am besten?
    Gängige Optionen sind Bankkredite – etwa über Apobank oder KfW –, regionale Förderprogramme, private Darlehen oder Leasingmodelle für Großgeräte. Ein stichhaltiger Businessplan ist Voraussetzung für Zusagen.


  4. Welche Fristen muss ich bei KV oder KZV beachten?
    Setzen Sie sich früh mit der zuständigen KV bzw. KZV in Verbindung. Die Zulassungsanträge müssen meist mehrere Monate vor der geplanten Übergabe eingehen; die Fristen variieren je nach Bundesland und Fachrichtung.


  5. Kann ich das Personal der alten Praxis kündigen?
    Bestehende Arbeitsverträge bleiben grundsätzlich bestehen (§ 613a BGB). Kündigungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. In der Praxis lohnt es sich häufig, das eingespielte Team zu übernehmen.


  6. Wie gestalte ich die Übergabe von Patient*innendaten rechtlich korrekt?
    Beachten Sie die DSGVO und das BDSG. Informieren Sie Patient*innen über die Übergabe und holen Sie ihr Einverständnis ein (Mustererklärung anpassen). Übertragen Sie Daten ausschließlich verschlüsselt oder über gesicherte Kanäle.


  7. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisübernahme?
    Unter Umständen ja – etwa im Miet- oder Liefervertragsrecht. Prüfen Sie, ob der Übernahmevertrag entsprechende Klauseln enthält, und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.


  8. Was passiert, wenn keine Nachfolge gefunden wird?
    Kommt es zur Praxisschließung, müssen Patientinnen informiert und Akten ordnungsgemäß archiviert werden. Einen Kassensitz können Sie nur übertragen, wenn die KV ein Nachbesetzungsverfahren genehmigt und sich eine Käufer*in findet.


  9. Muss ich den bisherigen Praxisnamen behalten?
    Nein. Viele behalten ihn wegen des regionalen Bekanntheitsgrads, andere entscheiden sich für einen neuen Namen oder ein neues Corporate Design, um einen Neuanfang zu signalisieren.


  10. Wo finde ich weitere Unterstützung?
    Berufsverbände, Ärztekammern, KVen, spezialisierte Steuerberaterinnen und Fachanwältinnen für Medizinrecht bieten Beratung. Seminare zur Praxisübernahme, etwa bei der Apobank, vermitteln zusätzliches Know-how.

  1. Was ist bei einer Praxisübernahme zu beachten?
    Führen Sie zunächst eine umfassende Ist-Analyse durch: Praxiswert, Gerätebestand, Personalstruktur und rechtliche Besonderheiten (Kaufvertrag, KV-Sitz, Mietvertrag). Klären Sie Finanzierung und Datenschutz. Eine Checkliste hilft, alle Punkte systematisch abzuarbeiten.


  2. Wie viel kostet eine Praxisübernahme im Durchschnitt?
    Der Preis schwankt stark nach Fachgebiet, Standort, Umsatz und Ausstattung. Er reicht von einigen Zehntausend Euro (kleine Praxen) bis zu mehreren Hunderttausend Euro oder mehr (z. B. Radiologie mit teurer Technik). Auch ein halber Psychotherapie-Sitz kann regional hohe Summen erfordern.


  3. Wie finanziere ich die Übernahme am besten?
    Gängige Optionen sind Bankkredite – etwa über Apobank oder KfW –, regionale Förderprogramme, private Darlehen oder Leasingmodelle für Großgeräte. Ein stichhaltiger Businessplan ist Voraussetzung für Zusagen.


  4. Welche Fristen muss ich bei KV oder KZV beachten?
    Setzen Sie sich früh mit der zuständigen KV bzw. KZV in Verbindung. Die Zulassungsanträge müssen meist mehrere Monate vor der geplanten Übergabe eingehen; die Fristen variieren je nach Bundesland und Fachrichtung.


  5. Kann ich das Personal der alten Praxis kündigen?
    Bestehende Arbeitsverträge bleiben grundsätzlich bestehen (§ 613a BGB). Kündigungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. In der Praxis lohnt es sich häufig, das eingespielte Team zu übernehmen.


  6. Wie gestalte ich die Übergabe von Patient*innendaten rechtlich korrekt?
    Beachten Sie die DSGVO und das BDSG. Informieren Sie Patient*innen über die Übergabe und holen Sie ihr Einverständnis ein (Mustererklärung anpassen). Übertragen Sie Daten ausschließlich verschlüsselt oder über gesicherte Kanäle.


  7. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisübernahme?
    Unter Umständen ja – etwa im Miet- oder Liefervertragsrecht. Prüfen Sie, ob der Übernahmevertrag entsprechende Klauseln enthält, und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.


  8. Was passiert, wenn keine Nachfolge gefunden wird?
    Kommt es zur Praxisschließung, müssen Patientinnen informiert und Akten ordnungsgemäß archiviert werden. Einen Kassensitz können Sie nur übertragen, wenn die KV ein Nachbesetzungsverfahren genehmigt und sich eine Käufer*in findet.


  9. Muss ich den bisherigen Praxisnamen behalten?
    Nein. Viele behalten ihn wegen des regionalen Bekanntheitsgrads, andere entscheiden sich für einen neuen Namen oder ein neues Corporate Design, um einen Neuanfang zu signalisieren.


  10. Wo finde ich weitere Unterstützung?
    Berufsverbände, Ärztekammern, KVen, spezialisierte Steuerberaterinnen und Fachanwältinnen für Medizinrecht bieten Beratung. Seminare zur Praxisübernahme, etwa bei der Apobank, vermitteln zusätzliches Know-how.

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