Eigene Praxis übergeben – sicher, strukturiert und rechtlich sauber

Eigene Praxis übergeben – sicher, strukturiert und rechtlich sauber

Eigene Praxis übergeben – sicher, strukturiert und rechtlich sauber

Ob altersbedingt, familiär oder aus strategischen Gründen: Wir begleiten Sie beim Übergang – von der Nachfolgesuche bis zur rechtssicheren Daten- und Personalübergabe.

Ob altersbedingt, familiär oder aus strategischen Gründen: Wir begleiten Sie beim Übergang – von der Nachfolgesuche bis zur rechtssicheren Daten- und Personalübergabe.

Was kostet ein (halber) Kassensitz wirklich?

Bewerbungsverlauf oder der Verkauf über die KV ab

Unterschiede zwischen vollem, halbem Kassensitz & Jobsharing

Finanzierungs- und Abschreibungsstrategien verständlich erklärt

Regionale Besonderheiten & Chancen auf Sonderzulassungen

Zufriedenheitsgarantie

Zufriedenheitsgarantie

24/7 Support

24/7 Support

Über 500 Arztpraxen vertrauen auf unser Fachwissen

Über 500 Arztpraxen vertrauen auf unser Fachwissen

Über 500 Arztpraxen vertrauen auf unser Fachwissen

Warum eine Praxisübernahme mit Medsolve?

Warum eine Praxisübernahme mit Medsolve?

Warum eine Praxis-
übernahme mit Medsolve?

Der Weg in die Selbstständigkeit muss nicht immer bei Null beginnen. Wer eine bestehende Praxis übernimmt, profitiert von funktionierenden Strukturen – sofern Stolperfallen rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Der Weg in die Selbstständigkeit muss nicht immer bei Null beginnen. Wer eine bestehende Praxis übernimmt, profitiert von funktionierenden Strukturen – sofern Stolperfallen rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Beratung zu IT-Gesamtlösungen

Beratung zu IT-Gesamtlösungen

Beratung zu IT-Gesamtlösungen

Datenschutz & Patientendaten

Datenschutz & Patientendaten

Daten-schutz & Patienten-daten

Der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ist bei Praxisübergaben besonders kritisch. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir sicher, dass alle Datenschutzvorgaben (DSGVO, BDSG) eingehalten werden.

Der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ist bei Praxisübergaben besonders kritisch. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir sicher, dass alle Datenschutzvorgaben (DSGVO, BDSG) eingehalten werden.

DSGVO-konforme Einwilligung der Patient:innen einholen

Übergabe nur an befugte Personen mit dokumentierter Rechtsgrundlage

Klare Regelung der Datenweitergabe im Kaufvertrag

Top bewertet bei Google

Top bewertet bei Google

Jetzt zu passenden Lösungen beraten lassen

Beratung zu IT-Sicherheit

5,0

100% Positive Bewertungen Auf Google

100% Positive Bewertungen Auf Google

100% Positive Bewertungen Auf Google

Mitarbeitende & Verträge

Mitarbeitende & Verträge

Mitarbei-tende & Verträge

Das Praxisteam ist ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Nachfolge. Wir unterstützen Sie bei einem transparenten Übergang – inklusive Kommunikation und arbeitsrechtlicher Absicherung.

Das Praxisteam ist ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Nachfolge. Wir unterstützen Sie bei einem transparenten Übergang – inklusive Kommunikation und arbeitsrechtlicher Absicherung.

Bestehende Arbeitsverträge gehen automatisch über (§ 613a BGB)

Informationspflichten gegenüber Mitarbeitenden einhalten

Resturlaub, Überstunden und Leasingverträge prüfen

Zufriedenheitsgarantie

Zufriedenheitsgarantie

24/7 Support

24/7 Support

Jetzt kostenlos beraten lassen

Kaufpreis, Kassensitz & Finanzierung

Kaufpreis, Kassensitz & Finanzierung

Kaufpreis, Kassensitz & Finanzierung

Für eine rechtssichere und faire Übergabe analysieren wir mit Ihnen gemeinsam alle wirtschaftlichen und juristischen Faktoren:

Für eine rechtssichere und faire Übergabe analysieren wir mit Ihnen gemeinsam alle wirtschaftlichen und juristischen Faktoren:

Praxiswert: Geräte, Patientenstamm, Umsatzbasis

Kassensitz: Übertragbarkeit, KVB-Genehmigung, ggf. Bedarfsplanung

Verträge: Notarielle Beurkundung bei Immobilien oder MVZ-Beteiligung

Finanzierung: Klärung von Ratenmodellen, Steuerabschreibungen, Altlasten

Unser Prozess

Praxisübergabe Schritt für Schritt mit Medsolve

Praxisübergabe Schritt für Schritt mit Medsolve

1

Frühzeitig planen

Starten Sie 12–24 Monate vor der Übergabe. Klären Sie Ziele, Zeitrahmen und ob Sie nach dem Wechsel noch unterstützend aktiv sein möchten.

2

Nachfolge finden

Nutzen Sie persönliche Netzwerke oder veröffentlichen Sie Inserate auf Fachportalen, um passende Nachfolger:innen anzusprechen.

3

Verträge regeln

Erstellen Sie einen rechtssicheren Kaufvertrag für Inventar, Patientendaten und ggf. Kassensitz – bei Bedarf mit juristischer Unterstützung.

4

Reibungslos übergeben

Stimmen Sie die formale Übergabe mit dem Team ab, übertragen Sie alle relevanten Daten DSGVO-konform und begleiten Sie den Wechsel auf Wunsch persönlich mit.

Fachspezifische Übergabemodelle

Fachspezifische Übergabemodelle

Fach-spezifische Übergabe-modelle

Je nach Fachrichtung gelten besondere Anforderungen:

Je nach Fachrichtung gelten besondere Anforderungen:

Zahnmedizin / Kieferorthopädie: Berücksichtigung laufender Behandlungspläne & Patientenraten

Physiotherapie: Anforderungen an Qualifikationen und Raumzulassungen

Psychologie: Datenschutz und Übergabe der Kartei nur mit schriftlicher Einwilligung

Tiermedizin: Geräte, Arzneimittellager und Kundenverträge exakt erfassen

Praxisübergabe richtig kommunizieren

Praxis-
übergabe richtig kommuni-
zieren

Ein professioneller Auftritt erleichtert die Nachfolgesuche – online und offline.

Ein professioneller Auftritt erleichtert die Nachfolgesuche – online und offline.

Klarer Anzeigentitel und prägnante Beschreibung von Lage & Fachrichtung

Klarer Anzeigentitel und prägnante Beschreibung von Lage & Fachrichtung

Diskrete Kontaktmöglichkeit wählen (z. B. Postfach)

Diskrete Kontaktmöglichkeit wählen (z. B. Postfach)

Veröffentlichung auf Fachportalen und in Fachzeitschriften

Veröffentlichung auf Fachportalen und in Fachzeitschriften

Rechtliche Absicherung

Rechtliche Absicherung

Rechtliche Absicherung

Wir helfen Ihnen, rechtssichere Verträge und Strukturen aufzusetzen – damit Sie sich mit gutem Gefühl zurückziehen können.

Wir helfen Ihnen, rechtssichere Verträge und Strukturen aufzusetzen – damit Sie sich mit gutem Gefühl zurückziehen können.

Notarielle Beurkundung bei Eigentumsübergabe oder MVZ-Anteilen

Zustimmung der KVB bei Kassensitzübernahme oder -verlegung

Berücksichtigung aller Haftungsthemen und Versicherungsfragen

Dokumentation aller Absprachen im Übergabevertrag

Empfohlen von Ärzten

IT-Lösungen,
auf die Ärzte vertrauen

Dr. Dagna Below

Zahnarztpraxis

"
Dank der IT-Optimierung laufen unsere Abläufe viel effizienter.

Termine, Dokumentation und Sicherheit – alles perfekt abgestimmt!

Dr. Schneider

Kieferorthopädische Praxis

"
IT-Sicherheit, die funktioniert.

Systeme stabil, Daten geschützt – medsolve hat unsere Praxis professionell abgesichert. Keine Ausfälle mehr, volle Kontrolle über unsere Praxis-IT. Rundum sind wir sehr zufrieden.

Dr. Mirjana Ribac

Privatpraxis für Kardiologie

"
Meine Praxis wurde in kürzester Zeit aufgebaut.

Dank der IT-Planung wurde meine Praxis schnell und effizient aufgebaut.

Immer in Ihrer Nähe – Deutschlandweit

Kürzeste Reaktionszeiten

Im Ernstfall zählt jede Minute: Wir garantieren besonders schnelle Reaktionszeiten für medizinische Einrichtungen

Flexibler Vor-Ort-Service

Wir sind regional für Sie da – vor Ort, digital erreichbar, und persönlich ansprechbar.

Persönlicher Ansprechpartner

Sie sprechen direkt mit einem regionalen Experten – für schnelle Lösungen, kurze Wege und persönliche Betreuung ohne Umwege.

Medsolve ist an mehr als 80 Standorten in Deutschland vertreten:

Sie finden uns an Standorten in ganz Deutschland: Frankfurt, Hamburg, Berlin, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Leipzig, Hannover, Bonn und viele mehr.

Immer in Ihrer Nähe – deutschland-weit

Kürzeste Reaktionszeiten

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weit

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Praxisübergabe Schritt für Schritt: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Übergang in Medizin und Heilberufen

Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen, Psychologinnen, Tierärztinnen und andere Heilberufler stehen beim Übergang ihrer Praxis vor zahlreichen Fragen. Eine Praxisübergabe hat viele mögliche Gründe – von der Verlegung des Kassensitzes bis zur Übergabe nach dem Tod der Inhaberin oder des Inhabers. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Praxis an ein Familienmitglied übergeben oder eine hausärztliche Versorgung an eine Kollegin übertragen: Eine klar strukturierte Vorgehensweise ist unverzichtbar.

Diese Übersicht dient als Leitfaden. Sie beleuchtet alle wesentlichen Aspekte – von rechtlichen und finanziellen Punkten über Personalfragen bis zu Besonderheiten einzelner Fachrichtungen wie Physiotherapie, Psychologie oder Zahnmedizin.

Von einer Praxisübergabe spricht man, wenn eine niedergelassene Ärztin oder ein Therapeut die berufliche Tätigkeit in eigenen Räumen (bzw. am Kassensitz) beendet und sie an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger überträgt. Dabei spielen häufig auch Patientendaten, Personalverträge, Finanzierung und Marketing eine Rolle.

Von einer Praxisübergabe spricht man, wenn eine niedergelassene Ärztin oder ein Therapeut die berufliche Tätigkeit in eigenen Räumen (bzw. am Kassensitz) beendet und sie an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger überträgt. Dabei spielen häufig auch Patientendaten, Personalverträge, Finanzierung und Marketing eine Rolle.

Von einer Praxisübergabe spricht man, wenn eine niedergelassene Ärztin oder ein Therapeut die berufliche Tätigkeit in eigenen Räumen (bzw. am Kassensitz) beendet und sie an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger überträgt. Dabei spielen häufig auch Patientendaten, Personalverträge, Finanzierung und Marketing eine Rolle.

Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, denn eine Praxisübergabe umfasst rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Elemente. Hinzu kommen Sonderregelungen, etwa für eine Praxisübergabe in der Psychologie, der Physiotherapie oder innerhalb der Familie. Die Merkblätter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVB) bieten grundlegende Hinweise zum Ablauf und zeigen auf, wie eine Praxisübergabe in verschiedenen Bundesländern verläuft.

Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick. Nutzen Sie die Informationen gern als Checkliste, um strukturiert vorzugehen. Beachten Sie jedoch, dass häufig eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung sinnvoll ist – besonders bei Fragen wie „Praxisübergabe nach Tod“, „Verlegung des Kassensitzes“ oder „Praxisübergabe an Kinder“.

Der erste Schritt ist, den Ablauf einer Praxisübergabe genau zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen vier Phasen:

Grundlagen und Ablauf

1. Planungsphase

  • Selbstreflexion: Sind Sie bereit, Ihre Praxis vollständig abzugeben, oder möchten Sie eine Übergangszeit, in der Sie beratend tätig bleiben?

  • Zeitrahmen: Eine Übergabe kann unter Zeitdruck (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) oder langfristig geplant erfolgen. Klären Sie Ihre Ziele idealerweise ein bis zwei Jahre im Voraus.

  • KVB-Merkblätter: Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben – je nach Bundesland – konkrete Empfehlungen. Die Merkblätter enthalten Hinweise zu Kassensitz, Abrechnung und Zulassung.

2. Suche nach einer Nachfolge

  • Informelle Wege: Sprechen Sie Kolleginnen und Kollegen, Fachverbände oder Ihr persönliches Netzwerk an.

  • Offizielle Ausschreibung: Schalten Sie Anzeigen in Fachzeitschriften, Tageszeitungen oder Online-Portalen. Suchbegriffe wie „Anzeige Praxisübergabe“ erleichtern Interessierten die Suche.

3. Verhandlung und Übergabemodus

  • Vertragsentwurf: Die Übergabe wird meist durch einen Kaufvertrag geregelt, der Inventar, Patientenstamm und Ablöse festlegt.
    Kaufpreis: Grundlage kann ein Gutachten oder eine Berechnung auf Basis von Fallzahlen (z. B. in der Zahnmedizin) bzw. des Patientenstamms in einer Privatpraxis sein.

  • Rechtsform: Gehört die Praxis zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Praxiskooperation, prüfen Sie die zugehörigen Gesellschaftsverträge.

4. Übergabe

  • Formalitäten: Übertragen oder kündigen Sie Patientendaten, Arbeits- und Leasingverträge (z. B. für Geräte).

  • Mitarbeiterinformation: Informieren Sie Ihr Team transparent. Klären Sie, wer die Medizinischen Fachangestellten übernimmt, wie lange alte Verträge gelten und ob Anpassungen nötig sind.
    Nachbetreuung: Häufig bleibt die bisherige Inhaberin noch einige Monate an Bord, um Patientinnen und Patienten den Wechsel zu erleichtern.

Der konkrete Ablauf einer Praxisübergabe variiert je nach Fachrichtung, Zulassungsstatus und regionalen Vorschriften. Geht es um Immobilien, müssen Kaufverträge notariell beurkundet werden. Holen Sie deshalb frühzeitig juristischen Rat ein.

Anzeigen und Marketing

Ein oft unterschätzter Faktor bei der Praxisübergabe ist das richtige Marketing. Viele Ärztinnen und Ärzte fragen sich, wie sie eine wirksame Praxisübergabe-Anzeige schalten – sei es in Zeitungen, Online-Portalen oder Fachmagazinen. Dabei müssen sowohl fachliche als auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Möglicher Inhalt einer Anzeige

  • Überschrift: „Praxisübergabe“ oder „Praxis abzugeben“ – klar und prägnant, damit Interessierte sofort erkennen, worum es geht.

  • Ort und Fachrichtung: Zum Beispiel „Innere Medizin in Hamburg“ oder „Praxisübergabe Kieferorthopädie in München“.

  • Rahmeninformationen: Praxisgröße, Geräteausstattung, Teamgröße, Kooperationsmöglichkeiten.

  • Kontakt: E-Mail, Telefon oder Postfach – abhängig vom gewünschten Maß an Diskretion.

Wo kann die Anzeige veröffentlicht werden?

  • Zeitungsanzeigen: Erreichen eine breite, aber nicht immer zielgenaue Leserschaft. Häufig genutzte Begriffe sind „Annonce Praxisübergabe Zeitung“ oder „Zeitungsanzeige Praxisübergabe“.

  • Fachzeitschriften: Ideal, um Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen einer bestimmten Fachrichtung anzusprechen.

  • Online-Portale: Spezialisierte Plattformen für Praxisangebote und medizinische Stellen erzielen meist eine hohe Reichweite.

Mustertext für eine Anzeige

Hausarztpraxis mit langjährigem Patientenstamm in zentraler Lage sucht Nachfolger/-in. Moderne Ausstattung, eingespieltes Team, sofortige Übergabe möglich. Kontakt: …

Aufwand und Budget

Die Kosten variieren je nach Medium und Reichweite. Eine überregionale Tageszeitung ist teurer als eine lokale Publikation.

Tipp

Eine professionelle Außendarstellung erhöht die Chancen, schnell eine passende Nachfolge zu finden. Bei Unsicherheiten in Formulierung oder Gestaltung lohnt sich die Unterstützung durch spezialisierte Agenturen.

Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, denn eine Praxisübergabe umfasst rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Elemente. Hinzu kommen Sonderregelungen, etwa für eine Praxisübergabe in der Psychologie, der Physiotherapie oder innerhalb der Familie. Die Merkblätter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVB) bieten grundlegende Hinweise zum Ablauf und zeigen auf, wie eine Praxisübergabe in verschiedenen Bundesländern verläuft.

Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick. Nutzen Sie die Informationen gern als Checkliste, um strukturiert vorzugehen. Beachten Sie jedoch, dass häufig eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung sinnvoll ist – besonders bei Fragen wie „Praxisübergabe nach Tod“, „Verlegung des Kassensitzes“ oder „Praxisübergabe an Kinder“.

Der erste Schritt ist, den Ablauf einer Praxisübergabe genau zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen vier Phasen:

Grundlagen und Ablauf

1. Planungsphase

  • Selbstreflexion: Sind Sie bereit, Ihre Praxis vollständig abzugeben, oder möchten Sie eine Übergangszeit, in der Sie beratend tätig bleiben?

  • Zeitrahmen: Eine Übergabe kann unter Zeitdruck (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) oder langfristig geplant erfolgen. Klären Sie Ihre Ziele idealerweise ein bis zwei Jahre im Voraus.

  • KVB-Merkblätter: Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben – je nach Bundesland – konkrete Empfehlungen. Die Merkblätter enthalten Hinweise zu Kassensitz, Abrechnung und Zulassung.

2. Suche nach einer Nachfolge

  • Informelle Wege: Sprechen Sie Kolleginnen und Kollegen, Fachverbände oder Ihr persönliches Netzwerk an.

  • Offizielle Ausschreibung: Schalten Sie Anzeigen in Fachzeitschriften, Tageszeitungen oder Online-Portalen. Suchbegriffe wie „Anzeige Praxisübergabe“ erleichtern Interessierten die Suche.

3. Verhandlung und Übergabemodus

  • Vertragsentwurf: Die Übergabe wird meist durch einen Kaufvertrag geregelt, der Inventar, Patientenstamm und Ablöse festlegt.
    Kaufpreis: Grundlage kann ein Gutachten oder eine Berechnung auf Basis von Fallzahlen (z. B. in der Zahnmedizin) bzw. des Patientenstamms in einer Privatpraxis sein.

  • Rechtsform: Gehört die Praxis zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Praxiskooperation, prüfen Sie die zugehörigen Gesellschaftsverträge.

4. Übergabe

  • Formalitäten: Übertragen oder kündigen Sie Patientendaten, Arbeits- und Leasingverträge (z. B. für Geräte).

  • Mitarbeiterinformation: Informieren Sie Ihr Team transparent. Klären Sie, wer die Medizinischen Fachangestellten übernimmt, wie lange alte Verträge gelten und ob Anpassungen nötig sind.
    Nachbetreuung: Häufig bleibt die bisherige Inhaberin noch einige Monate an Bord, um Patientinnen und Patienten den Wechsel zu erleichtern.

Der konkrete Ablauf einer Praxisübergabe variiert je nach Fachrichtung, Zulassungsstatus und regionalen Vorschriften. Geht es um Immobilien, müssen Kaufverträge notariell beurkundet werden. Holen Sie deshalb frühzeitig juristischen Rat ein.

Anzeigen und Marketing

Ein oft unterschätzter Faktor bei der Praxisübergabe ist das richtige Marketing. Viele Ärztinnen und Ärzte fragen sich, wie sie eine wirksame Praxisübergabe-Anzeige schalten – sei es in Zeitungen, Online-Portalen oder Fachmagazinen. Dabei müssen sowohl fachliche als auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Möglicher Inhalt einer Anzeige

  • Überschrift: „Praxisübergabe“ oder „Praxis abzugeben“ – klar und prägnant, damit Interessierte sofort erkennen, worum es geht.

  • Ort und Fachrichtung: Zum Beispiel „Innere Medizin in Hamburg“ oder „Praxisübergabe Kieferorthopädie in München“.

  • Rahmeninformationen: Praxisgröße, Geräteausstattung, Teamgröße, Kooperationsmöglichkeiten.

  • Kontakt: E-Mail, Telefon oder Postfach – abhängig vom gewünschten Maß an Diskretion.

Wo kann die Anzeige veröffentlicht werden?

  • Zeitungsanzeigen: Erreichen eine breite, aber nicht immer zielgenaue Leserschaft. Häufig genutzte Begriffe sind „Annonce Praxisübergabe Zeitung“ oder „Zeitungsanzeige Praxisübergabe“.

  • Fachzeitschriften: Ideal, um Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen einer bestimmten Fachrichtung anzusprechen.

  • Online-Portale: Spezialisierte Plattformen für Praxisangebote und medizinische Stellen erzielen meist eine hohe Reichweite.

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Hausarztpraxis mit langjährigem Patientenstamm in zentraler Lage sucht Nachfolger/-in. Moderne Ausstattung, eingespieltes Team, sofortige Übergabe möglich. Kontakt: …

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Die Kosten variieren je nach Medium und Reichweite. Eine überregionale Tageszeitung ist teurer als eine lokale Publikation.

Tipp

Eine professionelle Außendarstellung erhöht die Chancen, schnell eine passende Nachfolge zu finden. Bei Unsicherheiten in Formulierung oder Gestaltung lohnt sich die Unterstützung durch spezialisierte Agenturen.

Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, denn eine Praxisübergabe umfasst rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Elemente. Hinzu kommen Sonderregelungen, etwa für eine Praxisübergabe in der Psychologie, der Physiotherapie oder innerhalb der Familie. Die Merkblätter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVB) bieten grundlegende Hinweise zum Ablauf und zeigen auf, wie eine Praxisübergabe in verschiedenen Bundesländern verläuft.

Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick. Nutzen Sie die Informationen gern als Checkliste, um strukturiert vorzugehen. Beachten Sie jedoch, dass häufig eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung sinnvoll ist – besonders bei Fragen wie „Praxisübergabe nach Tod“, „Verlegung des Kassensitzes“ oder „Praxisübergabe an Kinder“.

Der erste Schritt ist, den Ablauf einer Praxisübergabe genau zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen vier Phasen:

Grundlagen und Ablauf

1. Planungsphase

  • Selbstreflexion: Sind Sie bereit, Ihre Praxis vollständig abzugeben, oder möchten Sie eine Übergangszeit, in der Sie beratend tätig bleiben?

  • Zeitrahmen: Eine Übergabe kann unter Zeitdruck (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) oder langfristig geplant erfolgen. Klären Sie Ihre Ziele idealerweise ein bis zwei Jahre im Voraus.

  • KVB-Merkblätter: Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben – je nach Bundesland – konkrete Empfehlungen. Die Merkblätter enthalten Hinweise zu Kassensitz, Abrechnung und Zulassung.

2. Suche nach einer Nachfolge

  • Informelle Wege: Sprechen Sie Kolleginnen und Kollegen, Fachverbände oder Ihr persönliches Netzwerk an.

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3. Verhandlung und Übergabemodus

  • Vertragsentwurf: Die Übergabe wird meist durch einen Kaufvertrag geregelt, der Inventar, Patientenstamm und Ablöse festlegt.
    Kaufpreis: Grundlage kann ein Gutachten oder eine Berechnung auf Basis von Fallzahlen (z. B. in der Zahnmedizin) bzw. des Patientenstamms in einer Privatpraxis sein.

  • Rechtsform: Gehört die Praxis zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Praxiskooperation, prüfen Sie die zugehörigen Gesellschaftsverträge.

4. Übergabe

  • Formalitäten: Übertragen oder kündigen Sie Patientendaten, Arbeits- und Leasingverträge (z. B. für Geräte).

  • Mitarbeiterinformation: Informieren Sie Ihr Team transparent. Klären Sie, wer die Medizinischen Fachangestellten übernimmt, wie lange alte Verträge gelten und ob Anpassungen nötig sind.
    Nachbetreuung: Häufig bleibt die bisherige Inhaberin noch einige Monate an Bord, um Patientinnen und Patienten den Wechsel zu erleichtern.

Der konkrete Ablauf einer Praxisübergabe variiert je nach Fachrichtung, Zulassungsstatus und regionalen Vorschriften. Geht es um Immobilien, müssen Kaufverträge notariell beurkundet werden. Holen Sie deshalb frühzeitig juristischen Rat ein.

Anzeigen und Marketing

Ein oft unterschätzter Faktor bei der Praxisübergabe ist das richtige Marketing. Viele Ärztinnen und Ärzte fragen sich, wie sie eine wirksame Praxisübergabe-Anzeige schalten – sei es in Zeitungen, Online-Portalen oder Fachmagazinen. Dabei müssen sowohl fachliche als auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Möglicher Inhalt einer Anzeige

  • Überschrift: „Praxisübergabe“ oder „Praxis abzugeben“ – klar und prägnant, damit Interessierte sofort erkennen, worum es geht.

  • Ort und Fachrichtung: Zum Beispiel „Innere Medizin in Hamburg“ oder „Praxisübergabe Kieferorthopädie in München“.

  • Rahmeninformationen: Praxisgröße, Geräteausstattung, Teamgröße, Kooperationsmöglichkeiten.

  • Kontakt: E-Mail, Telefon oder Postfach – abhängig vom gewünschten Maß an Diskretion.

Wo kann die Anzeige veröffentlicht werden?

  • Zeitungsanzeigen: Erreichen eine breite, aber nicht immer zielgenaue Leserschaft. Häufig genutzte Begriffe sind „Annonce Praxisübergabe Zeitung“ oder „Zeitungsanzeige Praxisübergabe“.

  • Fachzeitschriften: Ideal, um Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen einer bestimmten Fachrichtung anzusprechen.

  • Online-Portale: Spezialisierte Plattformen für Praxisangebote und medizinische Stellen erzielen meist eine hohe Reichweite.

Mustertext für eine Anzeige

Hausarztpraxis mit langjährigem Patientenstamm in zentraler Lage sucht Nachfolger/-in. Moderne Ausstattung, eingespieltes Team, sofortige Übergabe möglich. Kontakt: …

Aufwand und Budget

Die Kosten variieren je nach Medium und Reichweite. Eine überregionale Tageszeitung ist teurer als eine lokale Publikation.

Tipp

Eine professionelle Außendarstellung erhöht die Chancen, schnell eine passende Nachfolge zu finden. Bei Unsicherheiten in Formulierung oder Gestaltung lohnt sich die Unterstützung durch spezialisierte Agenturen.

Bei medsolve stellen wir immer wieder fest, dass das Personal – insbesondere MFA, Therapeutinnen und andere Angestellte – in der Diskussion um die Praxisübergabe oft zu spät berücksichtigt wird. Das führt leicht zu Unklarheiten und erschwert den Übergang. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

Arbeitsvertragliche Aspekte

  • Betriebsübergang (§ 613a BGB): Bei der Frage „Was passiert mit den Angestellten bei einer Praxisübergabe?“ gilt grundsätzlich das Betriebsübergangsrecht. Alle bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf die neue Inhaberin bzw. den neuen Inhaber über.

  • Mutterschutz und Sonderfälle: Befindet sich eine Mitarbeiterin im Mutterschutz, stellt sich oft die Frage „Wie lange gilt der Arbeitsvertrag des alten Arbeitgebers?“ Die Rechte der Beschäftigten bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.

  • Änderungsvereinbarungen: Sollen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) geändert werden, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen neuem Arbeitgeber und Mitarbeitenden erforderlich.

Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmern

  • Spätestens kurz vor der Übergabe sollten Sie die Mitarbeitenden schriftlich oder in einer Betriebsversammlung informieren.

  • Schaffen Sie Klarheit über die Übernahme der MFA, mögliche Gehaltsanpassungen und den Umgang mit Leasingverträgen, die bislang über die Praxis liefen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Vertrags widersprechen. Das beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern kann eine Kündigung erforderlich machen. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist hier sinnvoll.

  • Beim Arbeitszeugnis für ausscheidende Mitarbeitende sollte die Leistungsbewertung objektiv bleiben und die Praxisübergabe berücksichtigen.

Resturlaub und Überstunden

  • „Praxisübergabe – was passiert mit Resturlaub?“ Grundsätzlich gehen Urlaubsansprüche und Überstundenverpflichtungen auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger über. Eine separate Vereinbarung kann Klarheit schaffen, ob Freistellung oder Auszahlung erfolgt.

Kündigung von Leasingverträgen

  • Dazu zählen Verträge über medizinische Geräte, Praxissoftware oder Fahrzeuge. Sie sind nicht immer automatisch übertragbar. Prüfen Sie frühzeitig, ob Kündigung oder Übernahme sinnvoll ist.

Wer arbeitsvertragliche Vorlagen sucht, findet oft Begriffe wie „Änderungsvereinbarung Arbeitsvertrag Praxisübergabe Muster“. Solche Muster bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.

Bei medsolve stellen wir immer wieder fest, dass das Personal – insbesondere MFA, Therapeutinnen und andere Angestellte – in der Diskussion um die Praxisübergabe oft zu spät berücksichtigt wird. Das führt leicht zu Unklarheiten und erschwert den Übergang. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

Arbeitsvertragliche Aspekte

  • Betriebsübergang (§ 613a BGB): Bei der Frage „Was passiert mit den Angestellten bei einer Praxisübergabe?“ gilt grundsätzlich das Betriebsübergangsrecht. Alle bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf die neue Inhaberin bzw. den neuen Inhaber über.

  • Mutterschutz und Sonderfälle: Befindet sich eine Mitarbeiterin im Mutterschutz, stellt sich oft die Frage „Wie lange gilt der Arbeitsvertrag des alten Arbeitgebers?“ Die Rechte der Beschäftigten bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.

  • Änderungsvereinbarungen: Sollen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) geändert werden, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen neuem Arbeitgeber und Mitarbeitenden erforderlich.

Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmern

  • Spätestens kurz vor der Übergabe sollten Sie die Mitarbeitenden schriftlich oder in einer Betriebsversammlung informieren.

  • Schaffen Sie Klarheit über die Übernahme der MFA, mögliche Gehaltsanpassungen und den Umgang mit Leasingverträgen, die bislang über die Praxis liefen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Vertrags widersprechen. Das beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern kann eine Kündigung erforderlich machen. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist hier sinnvoll.

  • Beim Arbeitszeugnis für ausscheidende Mitarbeitende sollte die Leistungsbewertung objektiv bleiben und die Praxisübergabe berücksichtigen.

Resturlaub und Überstunden

  • „Praxisübergabe – was passiert mit Resturlaub?“ Grundsätzlich gehen Urlaubsansprüche und Überstundenverpflichtungen auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger über. Eine separate Vereinbarung kann Klarheit schaffen, ob Freistellung oder Auszahlung erfolgt.

Kündigung von Leasingverträgen

  • Dazu zählen Verträge über medizinische Geräte, Praxissoftware oder Fahrzeuge. Sie sind nicht immer automatisch übertragbar. Prüfen Sie frühzeitig, ob Kündigung oder Übernahme sinnvoll ist.

Wer arbeitsvertragliche Vorlagen sucht, findet oft Begriffe wie „Änderungsvereinbarung Arbeitsvertrag Praxisübergabe Muster“. Solche Muster bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.

Bei medsolve stellen wir immer wieder fest, dass das Personal – insbesondere MFA, Therapeutinnen und andere Angestellte – in der Diskussion um die Praxisübergabe oft zu spät berücksichtigt wird. Das führt leicht zu Unklarheiten und erschwert den Übergang. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

Arbeitsvertragliche Aspekte

  • Betriebsübergang (§ 613a BGB): Bei der Frage „Was passiert mit den Angestellten bei einer Praxisübergabe?“ gilt grundsätzlich das Betriebsübergangsrecht. Alle bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf die neue Inhaberin bzw. den neuen Inhaber über.

  • Mutterschutz und Sonderfälle: Befindet sich eine Mitarbeiterin im Mutterschutz, stellt sich oft die Frage „Wie lange gilt der Arbeitsvertrag des alten Arbeitgebers?“ Die Rechte der Beschäftigten bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.

  • Änderungsvereinbarungen: Sollen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) geändert werden, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen neuem Arbeitgeber und Mitarbeitenden erforderlich.

Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmern

  • Spätestens kurz vor der Übergabe sollten Sie die Mitarbeitenden schriftlich oder in einer Betriebsversammlung informieren.

  • Schaffen Sie Klarheit über die Übernahme der MFA, mögliche Gehaltsanpassungen und den Umgang mit Leasingverträgen, die bislang über die Praxis liefen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Vertrags widersprechen. Das beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern kann eine Kündigung erforderlich machen. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist hier sinnvoll.

  • Beim Arbeitszeugnis für ausscheidende Mitarbeitende sollte die Leistungsbewertung objektiv bleiben und die Praxisübergabe berücksichtigen.

Resturlaub und Überstunden

  • „Praxisübergabe – was passiert mit Resturlaub?“ Grundsätzlich gehen Urlaubsansprüche und Überstundenverpflichtungen auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger über. Eine separate Vereinbarung kann Klarheit schaffen, ob Freistellung oder Auszahlung erfolgt.

Kündigung von Leasingverträgen

  • Dazu zählen Verträge über medizinische Geräte, Praxissoftware oder Fahrzeuge. Sie sind nicht immer automatisch übertragbar. Prüfen Sie frühzeitig, ob Kündigung oder Übernahme sinnvoll ist.

Wer arbeitsvertragliche Vorlagen sucht, findet oft Begriffe wie „Änderungsvereinbarung Arbeitsvertrag Praxisübergabe Muster“. Solche Muster bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.

Patientendaten sind bei einer Praxisübergabe besonders sensibel. Die DSGVO und berufsrechtliche Vorgaben verpflichten jede Praxis, vertraulich mit Gesundheitsdaten umzugehen.

Übertragung von Patientendaten

  • Einwilligung oder gesetzliche Grundlage: Damit der neue Praxisinhaber auf Patientendaten zugreifen darf, braucht es entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder eine klare Rechtsgrundlage.

  • „Verkauf“ von Daten? Der Patientenstamm kann bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden, aber ein direkter Datenverkauf ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.

Einwilligung und Information

  • DSGVO-Einwilligung: Die Einwilligung Patientendaten Praxisübergabe DSGVO ist eine schriftliche Zustimmung, dass die Gesundheitsdaten an die Nachfolgerin oder den Nachfolger weitergegeben werden dürfen.

  • Praxisübergabe-Brief an Patienten: Viele Praxen informieren mit einem Anschreiben über den Wechsel und erklären, wie die Datenübernahme geregelt ist.

  • Widerspruchsrecht: Patientinnen und Patienten können der Weitergabe ihrer Daten jederzeit widersprechen.

Informationspflicht

  • Informieren Sie transparent – etwa per Brief, Aushang in der Praxis oder Mitteilung auf der Website.

Praktische Umsetzung

  • Legen Sie im Kaufvertrag fest, welche Daten wann übergeben werden.

  • Nutzen Sie eine Übergangsphase, in der die bisherige Inhaberin für Rückfragen erreichbar bleibt.

Besondere Konstellationen

  • Bei Praxisverlegung oder einer Praxisübergabe nach Tod verwalten oft Angehörige den Datenbestand, bis eine Nachfolge gefunden ist. Auch hier gilt höchste Sorgfalt.

Datenschutz bei einer Praxisübergabe ist komplex. Holen Sie juristischen und datenschutzrechtlichen Rat ein – Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben.

Patientendaten sind bei einer Praxisübergabe besonders sensibel. Die DSGVO und berufsrechtliche Vorgaben verpflichten jede Praxis, vertraulich mit Gesundheitsdaten umzugehen.

Übertragung von Patientendaten

  • Einwilligung oder gesetzliche Grundlage: Damit der neue Praxisinhaber auf Patientendaten zugreifen darf, braucht es entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder eine klare Rechtsgrundlage.

  • „Verkauf“ von Daten? Der Patientenstamm kann bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden, aber ein direkter Datenverkauf ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.

Einwilligung und Information

  • DSGVO-Einwilligung: Die Einwilligung Patientendaten Praxisübergabe DSGVO ist eine schriftliche Zustimmung, dass die Gesundheitsdaten an die Nachfolgerin oder den Nachfolger weitergegeben werden dürfen.

  • Praxisübergabe-Brief an Patienten: Viele Praxen informieren mit einem Anschreiben über den Wechsel und erklären, wie die Datenübernahme geregelt ist.

  • Widerspruchsrecht: Patientinnen und Patienten können der Weitergabe ihrer Daten jederzeit widersprechen.

Informationspflicht

  • Informieren Sie transparent – etwa per Brief, Aushang in der Praxis oder Mitteilung auf der Website.

Praktische Umsetzung

  • Legen Sie im Kaufvertrag fest, welche Daten wann übergeben werden.

  • Nutzen Sie eine Übergangsphase, in der die bisherige Inhaberin für Rückfragen erreichbar bleibt.

Besondere Konstellationen

  • Bei Praxisverlegung oder einer Praxisübergabe nach Tod verwalten oft Angehörige den Datenbestand, bis eine Nachfolge gefunden ist. Auch hier gilt höchste Sorgfalt.

Datenschutz bei einer Praxisübergabe ist komplex. Holen Sie juristischen und datenschutzrechtlichen Rat ein – Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben.

Patientendaten sind bei einer Praxisübergabe besonders sensibel. Die DSGVO und berufsrechtliche Vorgaben verpflichten jede Praxis, vertraulich mit Gesundheitsdaten umzugehen.

Übertragung von Patientendaten

  • Einwilligung oder gesetzliche Grundlage: Damit der neue Praxisinhaber auf Patientendaten zugreifen darf, braucht es entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder eine klare Rechtsgrundlage.

  • „Verkauf“ von Daten? Der Patientenstamm kann bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden, aber ein direkter Datenverkauf ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.

Einwilligung und Information

  • DSGVO-Einwilligung: Die Einwilligung Patientendaten Praxisübergabe DSGVO ist eine schriftliche Zustimmung, dass die Gesundheitsdaten an die Nachfolgerin oder den Nachfolger weitergegeben werden dürfen.

  • Praxisübergabe-Brief an Patienten: Viele Praxen informieren mit einem Anschreiben über den Wechsel und erklären, wie die Datenübernahme geregelt ist.

  • Widerspruchsrecht: Patientinnen und Patienten können der Weitergabe ihrer Daten jederzeit widersprechen.

Informationspflicht

  • Informieren Sie transparent – etwa per Brief, Aushang in der Praxis oder Mitteilung auf der Website.

Praktische Umsetzung

  • Legen Sie im Kaufvertrag fest, welche Daten wann übergeben werden.

  • Nutzen Sie eine Übergangsphase, in der die bisherige Inhaberin für Rückfragen erreichbar bleibt.

Besondere Konstellationen

  • Bei Praxisverlegung oder einer Praxisübergabe nach Tod verwalten oft Angehörige den Datenbestand, bis eine Nachfolge gefunden ist. Auch hier gilt höchste Sorgfalt.

Datenschutz bei einer Praxisübergabe ist komplex. Holen Sie juristischen und datenschutzrechtlichen Rat ein – Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben.

Bei einer Praxisübergabe kommen auf Ärztinnen und Ärzte zahlreiche finanzielle und juristische Fragen zu. Der Praxiswert setzt sich nicht nur aus Inventar und Geräten zusammen. Entscheidenden Einfluss haben Fallzahlen und der Patientenstamm. Das gilt besonders in zahnmedizinischen Praxen, weil die Abrechnungspotenziale dort eng mit den behandelten Fällen verknüpft sind. In Privatpraxen bilden Umsatz und Gewinn der vergangenen Jahre die wichtigste Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis.

Aus steuerlicher Sicht kann der Erwerber die Gesamtsumme auf das Anlagevermögen verteilen und über mehrere Jahre abschreiben. Urteile des Bundesfinanzhofs legen regelmäßig fest, wie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Goodwill oder Patientenstamm zu bewerten sind. Kaufverträge sind häufig umfangreich und erfordern eine notarielle Beurkundung, sobald Immobilien oder Gesellschaftsanteile betroffen sind. In einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Partnerinnen und Partner zustimmen. Ähnliche Vorgaben gelten für andere Praxiskooperationen.

Übernimmt die Nachfolgerin neben dem Inventar auch den Kassensitz, braucht sie die Zustimmung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Gleiches gilt für die geplante Verlegung eines Kassensitzes. In Fachrichtungen wie der Kieferorthopädie laufen oft Ratenverträge mit Patientinnen und Patienten weiter. Solche Verpflichtungen gehören in den Kaufvertrag, ebenso wie eine mögliche Ratenzahlung des Kaufpreises an die Verkäuferseite.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Bankdarlehen. Künftige Verbindlichkeiten trägt die neue Inhaberin, während Altlasten beim Verkäufer bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Berufshaftpflicht, Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebshaftpflicht müssen entweder übertragen oder neu abgeschlossen werden. Wer Überraschungen vermeiden will, sollte frühzeitig Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und die Kassenärztliche Vereinigung einbinden.

Bei einer Praxisübergabe kommen auf Ärztinnen und Ärzte zahlreiche finanzielle und juristische Fragen zu. Der Praxiswert setzt sich nicht nur aus Inventar und Geräten zusammen. Entscheidenden Einfluss haben Fallzahlen und der Patientenstamm. Das gilt besonders in zahnmedizinischen Praxen, weil die Abrechnungspotenziale dort eng mit den behandelten Fällen verknüpft sind. In Privatpraxen bilden Umsatz und Gewinn der vergangenen Jahre die wichtigste Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis.

Aus steuerlicher Sicht kann der Erwerber die Gesamtsumme auf das Anlagevermögen verteilen und über mehrere Jahre abschreiben. Urteile des Bundesfinanzhofs legen regelmäßig fest, wie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Goodwill oder Patientenstamm zu bewerten sind. Kaufverträge sind häufig umfangreich und erfordern eine notarielle Beurkundung, sobald Immobilien oder Gesellschaftsanteile betroffen sind. In einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Partnerinnen und Partner zustimmen. Ähnliche Vorgaben gelten für andere Praxiskooperationen.

Übernimmt die Nachfolgerin neben dem Inventar auch den Kassensitz, braucht sie die Zustimmung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Gleiches gilt für die geplante Verlegung eines Kassensitzes. In Fachrichtungen wie der Kieferorthopädie laufen oft Ratenverträge mit Patientinnen und Patienten weiter. Solche Verpflichtungen gehören in den Kaufvertrag, ebenso wie eine mögliche Ratenzahlung des Kaufpreises an die Verkäuferseite.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Bankdarlehen. Künftige Verbindlichkeiten trägt die neue Inhaberin, während Altlasten beim Verkäufer bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Berufshaftpflicht, Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebshaftpflicht müssen entweder übertragen oder neu abgeschlossen werden. Wer Überraschungen vermeiden will, sollte frühzeitig Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und die Kassenärztliche Vereinigung einbinden.

Bei einer Praxisübergabe kommen auf Ärztinnen und Ärzte zahlreiche finanzielle und juristische Fragen zu. Der Praxiswert setzt sich nicht nur aus Inventar und Geräten zusammen. Entscheidenden Einfluss haben Fallzahlen und der Patientenstamm. Das gilt besonders in zahnmedizinischen Praxen, weil die Abrechnungspotenziale dort eng mit den behandelten Fällen verknüpft sind. In Privatpraxen bilden Umsatz und Gewinn der vergangenen Jahre die wichtigste Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis.

Aus steuerlicher Sicht kann der Erwerber die Gesamtsumme auf das Anlagevermögen verteilen und über mehrere Jahre abschreiben. Urteile des Bundesfinanzhofs legen regelmäßig fest, wie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Goodwill oder Patientenstamm zu bewerten sind. Kaufverträge sind häufig umfangreich und erfordern eine notarielle Beurkundung, sobald Immobilien oder Gesellschaftsanteile betroffen sind. In einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Partnerinnen und Partner zustimmen. Ähnliche Vorgaben gelten für andere Praxiskooperationen.

Übernimmt die Nachfolgerin neben dem Inventar auch den Kassensitz, braucht sie die Zustimmung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Gleiches gilt für die geplante Verlegung eines Kassensitzes. In Fachrichtungen wie der Kieferorthopädie laufen oft Ratenverträge mit Patientinnen und Patienten weiter. Solche Verpflichtungen gehören in den Kaufvertrag, ebenso wie eine mögliche Ratenzahlung des Kaufpreises an die Verkäuferseite.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Bankdarlehen. Künftige Verbindlichkeiten trägt die neue Inhaberin, während Altlasten beim Verkäufer bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Berufshaftpflicht, Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebshaftpflicht müssen entweder übertragen oder neu abgeschlossen werden. Wer Überraschungen vermeiden will, sollte frühzeitig Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und die Kassenärztliche Vereinigung einbinden.

Zahnmedizin

Bei der Praxisübergabe Zahnärzte spielen Fallzahlen wie Prothetik- oder Parodontitis­fälle eine entscheidende Rolle, weil sie das künftige Abrechnungspotenzial widerspiegeln. Der Wert wird zusätzlich von moderner Geräte­ausstattung, Wartungsverträgen und bestehenden Kooperationen mit Dentallabors beeinflusst. Oft kommen Leasing­verträge hinzu, die im Übergabe­vertrag sauber geregelt werden müssen. Führt die Praxis als Zahnärztliche Berufsausübungs­gemeinschaft mehrere Partner, ist die Zustimmung aller Beteiligten unerlässlich.

Kieferorthopädie

Besonders komplex ist die Praxisübergabe Kieferorthopädie, da laufende Behandlungs­pläne meist über Jahre hinweg finanziert werden. Raten­zahlungen der Patientinnen und Patienten, offene Avancen sowie Material­bestände sind exakt zu dokumentieren. Der Übernahme­vertrag muss klar festlegen, wie Forderungen und Pflichten auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergehen, damit es später keine Abrechnungs­konflikte gibt.

Physiotherapie

In der Praxisübergabe Physiotherapie steht neben den klassischen Bewertungs­kriterien vor allem die Qualifikation des Nachfolgers im Vordergrund. Bestimmte Zertifikate – etwa für manuelle Therapie – sind Voraussetzung, um Leistungen mit den Kassen abzurechnen. Liegt die Zulassung an eine feste Adresse gebunden, erfordert ein geplanter Umzug eine erneute Genehmigung durch die Kostenträger.

Tiermedizin

Die Praxisübergabe Tierarztpraxis ähnelt in vielen Punkten der human­medizinischen Nachfolge, enthält jedoch zusätzliche Positionen. Großtier­praxen brauchen zum Beispiel ausreichend Stallungen und oft Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben. OP-Ausstattung für Klein- und Großtiere, Arznei­mittel­lager oder Röntgen­anlagen fließen in die Bewertung ein und benötigen eindeutige Zuordnungen im Kaufvertrag.

Psychologie

Für eine Psychologen Praxisübergabe gelten dieselben Datenschutz­pflichten wie bei ärztlichen Praxen: Patientendaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung übertragen werden. Zusätzlich richtet sich die Niederlassung nach der lokalen Bedarfs­planung. Besteht eine Kassenzulassung für Psychotherapie, muss die Kassen­ärztliche Vereinigung den Wechsel genehmigen.

Berufsausübungs­gemeinschaften

Führen Sie die Praxis als BAG, ist die Nachfolge im Gesellschafts­vertrag festgeschrieben. Austritt, Abfindung und Stimm­rechte sind dort detailliert geregelt, und jede Änderung erfordert einen formellen Beschluss aller Partner.

Praxiskooperationen

Auch in anderen Kooperations­formen – etwa Praxis­gemeinschaften oder MVZ-ähnlichen Strukturen – sind Übergabe­modalitäten bereits vertraglich definiert. Vor einer Einzel­nachfolge muss geprüft werden, ob alle Beteiligten zustimmen müssen oder ob eine partielle Übertragung zulässig ist.

Zahnmedizin

Bei der Praxisübergabe Zahnärzte spielen Fallzahlen wie Prothetik- oder Parodontitis­fälle eine entscheidende Rolle, weil sie das künftige Abrechnungspotenzial widerspiegeln. Der Wert wird zusätzlich von moderner Geräte­ausstattung, Wartungsverträgen und bestehenden Kooperationen mit Dentallabors beeinflusst. Oft kommen Leasing­verträge hinzu, die im Übergabe­vertrag sauber geregelt werden müssen. Führt die Praxis als Zahnärztliche Berufsausübungs­gemeinschaft mehrere Partner, ist die Zustimmung aller Beteiligten unerlässlich.

Kieferorthopädie

Besonders komplex ist die Praxisübergabe Kieferorthopädie, da laufende Behandlungs­pläne meist über Jahre hinweg finanziert werden. Raten­zahlungen der Patientinnen und Patienten, offene Avancen sowie Material­bestände sind exakt zu dokumentieren. Der Übernahme­vertrag muss klar festlegen, wie Forderungen und Pflichten auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergehen, damit es später keine Abrechnungs­konflikte gibt.

Physiotherapie

In der Praxisübergabe Physiotherapie steht neben den klassischen Bewertungs­kriterien vor allem die Qualifikation des Nachfolgers im Vordergrund. Bestimmte Zertifikate – etwa für manuelle Therapie – sind Voraussetzung, um Leistungen mit den Kassen abzurechnen. Liegt die Zulassung an eine feste Adresse gebunden, erfordert ein geplanter Umzug eine erneute Genehmigung durch die Kostenträger.

Tiermedizin

Die Praxisübergabe Tierarztpraxis ähnelt in vielen Punkten der human­medizinischen Nachfolge, enthält jedoch zusätzliche Positionen. Großtier­praxen brauchen zum Beispiel ausreichend Stallungen und oft Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben. OP-Ausstattung für Klein- und Großtiere, Arznei­mittel­lager oder Röntgen­anlagen fließen in die Bewertung ein und benötigen eindeutige Zuordnungen im Kaufvertrag.

Psychologie

Für eine Psychologen Praxisübergabe gelten dieselben Datenschutz­pflichten wie bei ärztlichen Praxen: Patientendaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung übertragen werden. Zusätzlich richtet sich die Niederlassung nach der lokalen Bedarfs­planung. Besteht eine Kassenzulassung für Psychotherapie, muss die Kassen­ärztliche Vereinigung den Wechsel genehmigen.

Berufsausübungs­gemeinschaften

Führen Sie die Praxis als BAG, ist die Nachfolge im Gesellschafts­vertrag festgeschrieben. Austritt, Abfindung und Stimm­rechte sind dort detailliert geregelt, und jede Änderung erfordert einen formellen Beschluss aller Partner.

Praxiskooperationen

Auch in anderen Kooperations­formen – etwa Praxis­gemeinschaften oder MVZ-ähnlichen Strukturen – sind Übergabe­modalitäten bereits vertraglich definiert. Vor einer Einzel­nachfolge muss geprüft werden, ob alle Beteiligten zustimmen müssen oder ob eine partielle Übertragung zulässig ist.

Zahnmedizin

Bei der Praxisübergabe Zahnärzte spielen Fallzahlen wie Prothetik- oder Parodontitis­fälle eine entscheidende Rolle, weil sie das künftige Abrechnungspotenzial widerspiegeln. Der Wert wird zusätzlich von moderner Geräte­ausstattung, Wartungsverträgen und bestehenden Kooperationen mit Dentallabors beeinflusst. Oft kommen Leasing­verträge hinzu, die im Übergabe­vertrag sauber geregelt werden müssen. Führt die Praxis als Zahnärztliche Berufsausübungs­gemeinschaft mehrere Partner, ist die Zustimmung aller Beteiligten unerlässlich.

Kieferorthopädie

Besonders komplex ist die Praxisübergabe Kieferorthopädie, da laufende Behandlungs­pläne meist über Jahre hinweg finanziert werden. Raten­zahlungen der Patientinnen und Patienten, offene Avancen sowie Material­bestände sind exakt zu dokumentieren. Der Übernahme­vertrag muss klar festlegen, wie Forderungen und Pflichten auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergehen, damit es später keine Abrechnungs­konflikte gibt.

Physiotherapie

In der Praxisübergabe Physiotherapie steht neben den klassischen Bewertungs­kriterien vor allem die Qualifikation des Nachfolgers im Vordergrund. Bestimmte Zertifikate – etwa für manuelle Therapie – sind Voraussetzung, um Leistungen mit den Kassen abzurechnen. Liegt die Zulassung an eine feste Adresse gebunden, erfordert ein geplanter Umzug eine erneute Genehmigung durch die Kostenträger.

Tiermedizin

Die Praxisübergabe Tierarztpraxis ähnelt in vielen Punkten der human­medizinischen Nachfolge, enthält jedoch zusätzliche Positionen. Großtier­praxen brauchen zum Beispiel ausreichend Stallungen und oft Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben. OP-Ausstattung für Klein- und Großtiere, Arznei­mittel­lager oder Röntgen­anlagen fließen in die Bewertung ein und benötigen eindeutige Zuordnungen im Kaufvertrag.

Psychologie

Für eine Psychologen Praxisübergabe gelten dieselben Datenschutz­pflichten wie bei ärztlichen Praxen: Patientendaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung übertragen werden. Zusätzlich richtet sich die Niederlassung nach der lokalen Bedarfs­planung. Besteht eine Kassenzulassung für Psychotherapie, muss die Kassen­ärztliche Vereinigung den Wechsel genehmigen.

Berufsausübungs­gemeinschaften

Führen Sie die Praxis als BAG, ist die Nachfolge im Gesellschafts­vertrag festgeschrieben. Austritt, Abfindung und Stimm­rechte sind dort detailliert geregelt, und jede Änderung erfordert einen formellen Beschluss aller Partner.

Praxiskooperationen

Auch in anderen Kooperations­formen – etwa Praxis­gemeinschaften oder MVZ-ähnlichen Strukturen – sind Übergabe­modalitäten bereits vertraglich definiert. Vor einer Einzel­nachfolge muss geprüft werden, ob alle Beteiligten zustimmen müssen oder ob eine partielle Übertragung zulässig ist.

  1. Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?

    Eine strukturierte Planung, die frühzeitige Information Ihrer Mitarbeitenden und die sichere Übertragung aller Patientendaten sind entscheidend. Klären Sie außerdem steuerliche Punkte wie Abschreibungen bei der Praxisübergabe und schließen Sie einen rechts­sicheren Kaufvertrag.


  2. Wie verläuft eine Praxisübergabe in großen Zügen?

    Zunächst planen Sie den Übergang, dann suchen Sie über eine passende Praxisübergabe-Anzeige nach einer Nachfolge. Es folgen Vertrags­verhandlungen, die Übertragung von Arbeitsverträgen und Patientendaten sowie die notarielle Abwicklung und KV-Genehmigung.


  3. Kann ich meinen Kassensitz verlegen lassen?

    Eine Verlegung des Kassensitzes ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Unterversorgte Gebiete unterliegen oft Sonderregeln.


  4. Wie gehe ich vor, wenn der Praxisinhaber verstirbt?

    Nachlass rechtliche Vorgaben greifen. Angehörige oder ein Nachlass­verwalter dürfen eine Nachfolge suchen. Patientendaten müssen bis zur Übergabe besonders geschützt bleiben.


  5. Was passiert mit dem Resturlaub meiner Mitarbeitenden?

    Urlaubsansprüche gehen beim Betriebsübergang auf die Nachfolgerin über. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet.


  6. Wie setze ich eine Praxisübergabe an meine Kinder um?

    Sind Ihre Kinder als Ärztin oder Arzt tätig, können Sie die Praxis per Kauf- oder Schenkungsvertrag übertragen. Steuerliche und rechtliche Fragen bleiben identisch.


  7. Ich habe gehört, man könne Patientendaten verkaufen. Stimmt das?

    Nein. Ein isolierter Verkauf ist unzulässig. Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage übertragen werden; der Patientenstamm fließt dennoch in die Praxisbewertung ein.


  8. Wie erstelle ich eine Anzeige zur Praxisübergabe?

    Formulieren Sie ein strukturiertes Inserat mit Fachrichtung, Standort und diskreten Kontakt­daten oder beauftragen Sie eine spezialisierte Agentur.


  9. Was bedeutet „nimmt an der Abrechnung teil“ im Vertrag?

    Der Passus besagt, dass die neue Praxis­inhaberin den Kassensitz übernimmt und die KV-Abrechnung fortführt.


  10. Welche Fachrichtungen haben Sonderregeln?

    Kieferorthopädie, Physiotherapie, Tiermedizin und Psychologie erfordern je nach Verträgen und Zulassungen zusätzliche Schritte, das Grundprinzip einer Praxisübergabe bleibt jedoch gleich.

  1. Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?

    Eine strukturierte Planung, die frühzeitige Information Ihrer Mitarbeitenden und die sichere Übertragung aller Patientendaten sind entscheidend. Klären Sie außerdem steuerliche Punkte wie Abschreibungen bei der Praxisübergabe und schließen Sie einen rechts­sicheren Kaufvertrag.


  2. Wie verläuft eine Praxisübergabe in großen Zügen?

    Zunächst planen Sie den Übergang, dann suchen Sie über eine passende Praxisübergabe-Anzeige nach einer Nachfolge. Es folgen Vertrags­verhandlungen, die Übertragung von Arbeitsverträgen und Patientendaten sowie die notarielle Abwicklung und KV-Genehmigung.


  3. Kann ich meinen Kassensitz verlegen lassen?

    Eine Verlegung des Kassensitzes ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Unterversorgte Gebiete unterliegen oft Sonderregeln.


  4. Wie gehe ich vor, wenn der Praxisinhaber verstirbt?

    Nachlass rechtliche Vorgaben greifen. Angehörige oder ein Nachlass­verwalter dürfen eine Nachfolge suchen. Patientendaten müssen bis zur Übergabe besonders geschützt bleiben.


  5. Was passiert mit dem Resturlaub meiner Mitarbeitenden?

    Urlaubsansprüche gehen beim Betriebsübergang auf die Nachfolgerin über. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet.


  6. Wie setze ich eine Praxisübergabe an meine Kinder um?

    Sind Ihre Kinder als Ärztin oder Arzt tätig, können Sie die Praxis per Kauf- oder Schenkungsvertrag übertragen. Steuerliche und rechtliche Fragen bleiben identisch.


  7. Ich habe gehört, man könne Patientendaten verkaufen. Stimmt das?

    Nein. Ein isolierter Verkauf ist unzulässig. Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage übertragen werden; der Patientenstamm fließt dennoch in die Praxisbewertung ein.


  8. Wie erstelle ich eine Anzeige zur Praxisübergabe?

    Formulieren Sie ein strukturiertes Inserat mit Fachrichtung, Standort und diskreten Kontakt­daten oder beauftragen Sie eine spezialisierte Agentur.


  9. Was bedeutet „nimmt an der Abrechnung teil“ im Vertrag?

    Der Passus besagt, dass die neue Praxis­inhaberin den Kassensitz übernimmt und die KV-Abrechnung fortführt.


  10. Welche Fachrichtungen haben Sonderregeln?

    Kieferorthopädie, Physiotherapie, Tiermedizin und Psychologie erfordern je nach Verträgen und Zulassungen zusätzliche Schritte, das Grundprinzip einer Praxisübergabe bleibt jedoch gleich.

  1. Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?

    Eine strukturierte Planung, die frühzeitige Information Ihrer Mitarbeitenden und die sichere Übertragung aller Patientendaten sind entscheidend. Klären Sie außerdem steuerliche Punkte wie Abschreibungen bei der Praxisübergabe und schließen Sie einen rechts­sicheren Kaufvertrag.


  2. Wie verläuft eine Praxisübergabe in großen Zügen?

    Zunächst planen Sie den Übergang, dann suchen Sie über eine passende Praxisübergabe-Anzeige nach einer Nachfolge. Es folgen Vertrags­verhandlungen, die Übertragung von Arbeitsverträgen und Patientendaten sowie die notarielle Abwicklung und KV-Genehmigung.


  3. Kann ich meinen Kassensitz verlegen lassen?

    Eine Verlegung des Kassensitzes ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Unterversorgte Gebiete unterliegen oft Sonderregeln.


  4. Wie gehe ich vor, wenn der Praxisinhaber verstirbt?

    Nachlass rechtliche Vorgaben greifen. Angehörige oder ein Nachlass­verwalter dürfen eine Nachfolge suchen. Patientendaten müssen bis zur Übergabe besonders geschützt bleiben.


  5. Was passiert mit dem Resturlaub meiner Mitarbeitenden?

    Urlaubsansprüche gehen beim Betriebsübergang auf die Nachfolgerin über. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet.


  6. Wie setze ich eine Praxisübergabe an meine Kinder um?

    Sind Ihre Kinder als Ärztin oder Arzt tätig, können Sie die Praxis per Kauf- oder Schenkungsvertrag übertragen. Steuerliche und rechtliche Fragen bleiben identisch.


  7. Ich habe gehört, man könne Patientendaten verkaufen. Stimmt das?

    Nein. Ein isolierter Verkauf ist unzulässig. Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage übertragen werden; der Patientenstamm fließt dennoch in die Praxisbewertung ein.


  8. Wie erstelle ich eine Anzeige zur Praxisübergabe?

    Formulieren Sie ein strukturiertes Inserat mit Fachrichtung, Standort und diskreten Kontakt­daten oder beauftragen Sie eine spezialisierte Agentur.


  9. Was bedeutet „nimmt an der Abrechnung teil“ im Vertrag?

    Der Passus besagt, dass die neue Praxis­inhaberin den Kassensitz übernimmt und die KV-Abrechnung fortführt.


  10. Welche Fachrichtungen haben Sonderregeln?

    Kieferorthopädie, Physiotherapie, Tiermedizin und Psychologie erfordern je nach Verträgen und Zulassungen zusätzliche Schritte, das Grundprinzip einer Praxisübergabe bleibt jedoch gleich.

Eine Praxis zu übergeben heißt, ein Lebenswerk loszulassen und gleichzeitig den Weg für Neues freizumachen. Wer diesen Schritt wagt, jongliert mit Gesetzestexten, Steuerfragen, Personalsorgen – und einem Kopf voller Erinnerungen an das erste Rezept, die treue MFA, den Patienten, der immer zu spät kam.

Der Fahrplan klingt simpel: Anzeige schalten, Nachfolge finden, Verträge schließen, Daten sicher übergeben. In der Realität kippt schon eine falsch gesetzte DSGVO-Klausel das Kartenhaus. Darum lohnt sich eine Checkliste, die keinen Punkt übersieht und jeden Fachbereich einbezieht – von Zahnersatzstatistik bis Tier-OP-Lampe.

Hilfreich sind KVB-Merkblätter und Musterverträge. Doch sobald es um Goodwill-Bewertungen, Resturlaub oder offene KFO-Raten geht, braucht es Profis am Tisch: Steuerberater, Anwältin, KV-Sachbearbeiter. Nur so bleibt der Kaufpreis fair, der Kassensitz gültig und das Team motiviert.

Wer diesen Weg sorgfältig plant, übergibt mehr als nur Räume und Geräte. Er schenkt Patientinnen und Patienten Kontinuität, Mitarbeitenden Sicherheit – und sich selbst die Freiheit für den nächsten Lebensabschnitt.

Eine Praxis zu übergeben heißt, ein Lebenswerk loszulassen und gleichzeitig den Weg für Neues freizumachen. Wer diesen Schritt wagt, jongliert mit Gesetzestexten, Steuerfragen, Personalsorgen – und einem Kopf voller Erinnerungen an das erste Rezept, die treue MFA, den Patienten, der immer zu spät kam.

Der Fahrplan klingt simpel: Anzeige schalten, Nachfolge finden, Verträge schließen, Daten sicher übergeben. In der Realität kippt schon eine falsch gesetzte DSGVO-Klausel das Kartenhaus. Darum lohnt sich eine Checkliste, die keinen Punkt übersieht und jeden Fachbereich einbezieht – von Zahnersatzstatistik bis Tier-OP-Lampe.

Hilfreich sind KVB-Merkblätter und Musterverträge. Doch sobald es um Goodwill-Bewertungen, Resturlaub oder offene KFO-Raten geht, braucht es Profis am Tisch: Steuerberater, Anwältin, KV-Sachbearbeiter. Nur so bleibt der Kaufpreis fair, der Kassensitz gültig und das Team motiviert.

Wer diesen Weg sorgfältig plant, übergibt mehr als nur Räume und Geräte. Er schenkt Patientinnen und Patienten Kontinuität, Mitarbeitenden Sicherheit – und sich selbst die Freiheit für den nächsten Lebensabschnitt.

Eine Praxis zu übergeben heißt, ein Lebenswerk loszulassen und gleichzeitig den Weg für Neues freizumachen. Wer diesen Schritt wagt, jongliert mit Gesetzestexten, Steuerfragen, Personalsorgen – und einem Kopf voller Erinnerungen an das erste Rezept, die treue MFA, den Patienten, der immer zu spät kam.

Der Fahrplan klingt simpel: Anzeige schalten, Nachfolge finden, Verträge schließen, Daten sicher übergeben. In der Realität kippt schon eine falsch gesetzte DSGVO-Klausel das Kartenhaus. Darum lohnt sich eine Checkliste, die keinen Punkt übersieht und jeden Fachbereich einbezieht – von Zahnersatzstatistik bis Tier-OP-Lampe.

Hilfreich sind KVB-Merkblätter und Musterverträge. Doch sobald es um Goodwill-Bewertungen, Resturlaub oder offene KFO-Raten geht, braucht es Profis am Tisch: Steuerberater, Anwältin, KV-Sachbearbeiter. Nur so bleibt der Kaufpreis fair, der Kassensitz gültig und das Team motiviert.

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