Top bewertet bei Google
Top bewertet bei Google
Beratung erhalten

Praxisübergabe: Ihr Lebenswerk in guten Händen

Eine Übergabe, die trägt, beginnt Jahre vorher. Wir bereiten Ihre Praxis so vor, dass sie übergabefähig ist, und begleiten die Suche nach dem passenden Nachfolger.

  • Praxis rechtzeitig übergabefähig machen
  • Diskrete Suche nach dem Nachfolger
  • Geordnete Übergabe von Daten und Team

Von der Einzelpraxis bis zur Klinik: über 500 Einrichtungen vertrauen uns.

PartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogoPartnerlogo

Der richtige Zeitpunkt liegt früher, als man denkt

Wer erst mit dem Ruhestandsdatum im Kopf anfängt, verhandelt unter Zeitdruck. Drei bis fünf Jahre Vorlauf verschaffen Ihnen Spielraum und meist einen besseren Preis.

  • Realistischer Zeitplan bis zur Übergabe, rückwärts gerechnet
  • Maßnahmen, die den Wert bis dahin noch steigern
  • Klärung, ob Übergabe, Teilverkauf oder schrittweiser Ausstieg passt
  • Abstimmung mit Ihrer Altersvorsorge und Ihrem Steuerberater
Erstgespräch anfragen
Ärztin am Praxisrechner
Ärztin mit Tablet in der Klinik

Was Ihre Praxis übergabefähig macht

Nachfolger schauen heute genauer hin. Eine gepflegte Dokumentation, saubere Verträge und eine zeitgemäße IT machen den Unterschied zwischen zwei Interessenten und keinem.

  • Bewertung der Praxis und ehrliche Einordnung des erzielbaren Preises
  • Aufbereitung der Kennzahlen, damit Interessenten sie nachvollziehen können
  • Prüfung von Miet-, Personal- und Wartungsverträgen auf Übertragbarkeit
  • Modernisierung der IT dort, wo veraltete Technik den Preis drückt
Infrastruktur-Beratung anfragen

Sprechen Sie mit einem Praxis-IT-Experten

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung und den nächsten sinnvollen Schritten für Ihre Einrichtung.

Fester Ansprechpartner, kein Callcenter

Kostenlos & unverbindlich

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Andreas Stein

Thomas Reuter

Ihr Ansprechpartner für Ihre Praxis-IT

+49 (0) 69 348667150

info@medsolve.de

Unverbindliche Beratung anfordern

Sprechen Sie mit einem Praxis-IT-Experten

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung und den nächsten sinnvollen Schritten für Ihre Einrichtung.

Fester Ansprechpartner, kein Callcenter

Kostenlos & unverbindlich

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Andreas Stein

Thomas Reuter

Ihr Ansprechpartner für Ihre Praxis-IT

+49 (0) 69 348667150

info@medsolve.de

Unverbindliche Beratung anfordern

Sprechen Sie mit einem Praxis-IT-Experten

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung und den nächsten sinnvollen Schritten für Ihre Einrichtung.

Fester Ansprechpartner, kein Callcenter

Kostenlos & unverbindlich

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Andreas Stein

Thomas Reuter

Ihr Ansprechpartner für Ihre Praxis-IT

+49 (0) 69 348667150

info@medsolve.de

Unverbindliche Beratung anfordern

Nachfolgersuche mit Diskretion

Sobald sich herumspricht, dass Sie aufhören, werden Patienten und Personal unruhig. Deshalb läuft die Suche vertraulich, bis der Kreis der Interessenten steht.

  • Anonymisiertes Exposé, das die Stärken der Praxis zeigt
  • Ansprache über KV-Börse, Netzwerk und gezielte Kontakte
  • Vorauswahl, damit Sie nur mit ernsthaften Interessenten sprechen
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen, bevor Zahlen offengelegt werden
Software-Beratung anfragen
Arzt mit Tablet in der Praxis
Ärztin am Laptop in der Klinik

Die Übergabe selbst

Am Ende zählt, dass Patienten bleiben und das Team weiterarbeiten kann. Dafür braucht es einen geordneten Übergang, nicht nur einen Vertrag.

  • Übergabeplan mit gemeinsamer Phase, wenn Sie das möchten
  • Rechtssichere Übergabe der Patientendaten mit Einwilligungen
  • Klärung, was mit Altakten und Archiv geschieht
  • Kommunikation an Patienten, Zuweiser und Team vorbereitet
Support kennenlernen

Verlässlichkeit in Zahlen

Seit über einem Jahrzehnt betreiben wir die IT medizinischer Einrichtungen in ganz Deutschland, von der Einzelpraxis bis zur Klinik. Diese Zahlen stehen dafür.

Beratung vereinbaren
500+betreute medizinische Einrichtungen in ganz Deutschland
24/7Support und Notfallhilfe, digital und vor Ort
4-fachzertifiziert, u. a. nach § 75b SGB V und BDSG/DSGVO
100 %positive Kundenbewertungen auf Google

Alle Bausteine Ihrer Praxisübergabe

Von der ersten Überlegung bis zum letzten Sprechtag: Diese Themen sollten Sie geklärt haben.

Beratung erhalten

Zeitplanung & Strategie

Wann anfangen, wie ausscheiden: Der Fahrplan bestimmt den Spielraum.

  • Zeitplan rückwärts gerechnet
  • Voller oder schrittweiser Ausstieg
  • Abstimmung mit der Altersvorsorge

Praxisbewertung

Was Ihre Praxis heute wert ist und was den Wert noch hebt.

  • Bewertung nach anerkannten Verfahren
  • Wertsteigernde Maßnahmen benannt
  • Realistische Preiserwartung

Praxis übergabefähig machen

Was Nachfolger prüfen, sollte vorher in Ordnung sein.

  • Verträge auf Übertragbarkeit geprüft
  • Dokumentation & Kennzahlen aufbereitet
  • Veraltete Technik modernisiert

Nachfolgersuche

Diskret, aber mit Reichweite.

  • Anonymisiertes Exposé
  • KV-Börse & eigenes Netzwerk
  • Vorauswahl der Interessenten

Steuern & Recht

Die Steuerlast entscheidet mit über das, was übrig bleibt.

  • Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
  • Vertragsgestaltung mit Anwalt
  • Wettbewerbsverbot & Haftung

Zulassung & Nachbesetzung

Das Verfahren bei der KV hat eigene Regeln.

  • Ausschreibung & Fristen
  • Auswahlkriterien des Ausschusses
  • Alternativen bei schwieriger Nachfolge

Daten & Altakten

Patientendaten dürfen nicht einfach mitverkauft werden.

  • Rechtssichere Datenübergabe
  • Aufbewahrung der Altakten geklärt
  • Löschkonzept & Fristen

Team & Kommunikation

Ihre Mitarbeiter sind Teil des Praxiswerts.

  • Personal frühzeitig eingebunden
  • Arbeitsverhältnisse geklärt
  • Kommunikation an Patienten

Praxis-IT, auf die Ärzte vertrauen

Referenzfoto folgt in Framer
Referenzfoto folgt in Framer
Referenzfoto folgt in Framer
Referenzfoto folgt in Framer
Referenzfoto folgt in Framer
Referenzfoto folgt in Framer

Was für Ihre Übergabe gilt

Ob Sie ganz aussteigen, schrittweise übergeben oder in einer Gemeinschaft ausscheiden, macht einen erheblichen Unterschied.

Passende Stufe finden

Vollständige Übergabe

Der klare Schnitt

  • Bewertung, Suche und Übergabe komplett begleitet
  • Übergabephase nach Ihren Vorstellungen
  • Altakten und Daten rechtssicher geregelt
  • Anstellung des Nachfolgers als Zwischenschritt

Schrittweiser Ausstieg

Übergabe in Etappen

  • Anteilsübertragung über mehrere Jahre
  • Patientenbindung bleibt erhalten
  • Anteilsbewertung und Gesellschaftsvertrag
  • Abstimmung mit den verbleibenden Partnern

Unsere Leistungsmodelle

Drei Wege zur Zusammenarbeit. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst übernehmen und wo wir Verantwortung tragen.

Unverbindlich beraten lassen

Projektumsetzung

Ein abgegrenzter Auftrag: etwa die Bewertung Ihrer Praxis und ein aussagekräftiges Exposé.

  • Praxisbewertung mit Bericht
  • Exposé & Unterlagen
  • Prüfung der Übergabefähigkeit

Übergabebegleitung

Wir begleiten den gesamten Weg von der Vorbereitung bis zum letzten Sprechtag.

  • Nachfolgersuche & Vorauswahl
  • Verhandlung begleitet
  • Übergabe von Daten, Team und Technik

Punktuelle Beratung

Sie haben schon einen Nachfolger und brauchen Unterstützung an einzelnen Stellen.

  • Zweitmeinung zum Preis
  • Prüfung des Übergabevertrags
  • Datenübergabe & Altakten geklärt

In 4 Schritten zur geordneten Übergabe

Je nach Fachrichtung und Lage dauert eine Übergabe ein bis drei Jahre. Früh anfangen zahlt sich aus.

1

Standortbestimmung

Wir klären Zeitrahmen, Wunschvorstellung und was Ihre Praxis heute wert ist.

2

Vorbereitung

Verträge, Zahlen und Technik werden so aufbereitet, dass die Praxis einer Prüfung standhält.

3

Nachfolgersuche

Diskrete Ansprache, Vorauswahl und Gespräche, bis der passende Nachfolger feststeht.

4

Übergabe

Vertrag, Datenübergabe und Einarbeitung laufen nach Plan, damit Patienten und Team bleiben.

Praxisübergabe Schritt für Schritt: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Übergang in Medizin und Heilberufen

Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen, Psychologinnen, Tierärztinnen und andere Heilberufler stehen beim Übergang ihrer Praxis vor zahlreichen Fragen. Eine Praxisübergabe hat viele mögliche Gründe – von der Verlegung des Kassensitzes bis zur Übergabe nach dem Tod der Inhaberin oder des Inhabers. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Praxis an ein Familienmitglied übergeben oder eine hausärztliche Versorgung an eine Kollegin übertragen: Eine klar strukturierte Vorgehensweise ist unverzichtbar.

Diese Übersicht dient als Leitfaden. Sie beleuchtet alle wesentlichen Aspekte – von rechtlichen und finanziellen Punkten über Personalfragen bis zu Besonderheiten einzelner Fachrichtungen wie Physiotherapie, Psychologie oder Zahnmedizin.

Was bedeutet „Praxisübergabe“?

Von einer Praxisübergabe spricht man, wenn eine niedergelassene Ärztin oder ein Therapeut die berufliche Tätigkeit in eigenen Räumen (bzw. am Kassensitz) beendet und sie an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger überträgt. Dabei spielen häufig auch Patientendaten, Personalverträge, Finanzierung und Marketing eine Rolle.

Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?

Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, denn eine Praxisübergabe umfasst rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Elemente. Hinzu kommen Sonderregelungen, etwa für eine Praxisübergabe in der Psychologie, der Physiotherapie oder innerhalb der Familie. Die Merkblätter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVB) bieten grundlegende Hinweise zum Ablauf und zeigen auf, wie eine Praxisübergabe in verschiedenen Bundesländern verläuft.

Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick. Nutzen Sie die Informationen gern als Checkliste, um strukturiert vorzugehen. Beachten Sie jedoch, dass häufig eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung sinnvoll ist – besonders bei Fragen wie „Praxisübergabe nach Tod“, „Verlegung des Kassensitzes“ oder „Praxisübergabe an Kinder“.

Der erste Schritt ist, den Ablauf einer Praxisübergabe genau zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen vier Phasen:

Grundlagen und Ablauf

1. Planungsphase

  • Selbstreflexion: Sind Sie bereit, Ihre Praxis vollständig abzugeben, oder möchten Sie eine Übergangszeit, in der Sie beratend tätig bleiben?

  • Zeitrahmen: Eine Übergabe kann unter Zeitdruck (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) oder langfristig geplant erfolgen. Klären Sie Ihre Ziele idealerweise ein bis zwei Jahre im Voraus.

  • KVB-Merkblätter: Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben – je nach Bundesland – konkrete Empfehlungen. Die Merkblätter enthalten Hinweise zu Kassensitz, Abrechnung und Zulassung.

2. Suche nach einer Nachfolge

  • Informelle Wege: Sprechen Sie Kolleginnen und Kollegen, Fachverbände oder Ihr persönliches Netzwerk an.

  • Offizielle Ausschreibung: Schalten Sie Anzeigen in Fachzeitschriften, Tageszeitungen oder Online-Portalen. Suchbegriffe wie „Anzeige Praxisübergabe“ erleichtern Interessierten die Suche.

3. Verhandlung und Übergabemodus

  • Vertragsentwurf: Die Übergabe wird meist durch einen Kaufvertrag geregelt, der Inventar, Patientenstamm und Ablöse festlegt.
    Kaufpreis: Grundlage kann ein Gutachten oder eine Berechnung auf Basis von Fallzahlen (z. B. in der Zahnmedizin) bzw. des Patientenstamms in einer Privatpraxis sein.

  • Rechtsform: Gehört die Praxis zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Praxiskooperation, prüfen Sie die zugehörigen Gesellschaftsverträge.

4. Übergabe

  • Formalitäten: Übertragen oder kündigen Sie Patientendaten, Arbeits- und Leasingverträge (z. B. für Geräte).

  • Mitarbeiterinformation: Informieren Sie Ihr Team transparent. Klären Sie, wer die Medizinischen Fachangestellten übernimmt, wie lange alte Verträge gelten und ob Anpassungen nötig sind.
    Nachbetreuung: Häufig bleibt die bisherige Inhaberin noch einige Monate an Bord, um Patientinnen und Patienten den Wechsel zu erleichtern.

Der konkrete Ablauf einer Praxisübergabe variiert je nach Fachrichtung, Zulassungsstatus und regionalen Vorschriften. Geht es um Immobilien, müssen Kaufverträge notariell beurkundet werden. Holen Sie deshalb frühzeitig juristischen Rat ein.

Anzeigen und Marketing

Ein oft unterschätzter Faktor bei der Praxisübergabe ist das richtige Marketing. Viele Ärztinnen und Ärzte fragen sich, wie sie eine wirksame Praxisübergabe-Anzeige schalten – sei es in Zeitungen, Online-Portalen oder Fachmagazinen. Dabei müssen sowohl fachliche als auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Möglicher Inhalt einer Anzeige

  • Überschrift: „Praxisübergabe“ oder „Praxis abzugeben“ – klar und prägnant, damit Interessierte sofort erkennen, worum es geht.

  • Ort und Fachrichtung: Zum Beispiel „Innere Medizin in Hamburg“ oder „Praxisübergabe Kieferorthopädie in München“.

  • Rahmeninformationen: Praxisgröße, Geräteausstattung, Teamgröße, Kooperationsmöglichkeiten.

  • Kontakt: E-Mail, Telefon oder Postfach – abhängig vom gewünschten Maß an Diskretion.

Wo kann die Anzeige veröffentlicht werden?

  • Zeitungsanzeigen: Erreichen eine breite, aber nicht immer zielgenaue Leserschaft. Häufig genutzte Begriffe sind „Annonce Praxisübergabe Zeitung“ oder „Zeitungsanzeige Praxisübergabe“.

  • Fachzeitschriften: Ideal, um Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen einer bestimmten Fachrichtung anzusprechen.

  • Online-Portale: Spezialisierte Plattformen für Praxisangebote und medizinische Stellen erzielen meist eine hohe Reichweite.

Mustertext für eine Anzeige

Hausarztpraxis mit langjährigem Patientenstamm in zentraler Lage sucht Nachfolger/-in. Moderne Ausstattung, eingespieltes Team, sofortige Übergabe möglich. Kontakt: …

Aufwand und Budget

Die Kosten variieren je nach Medium und Reichweite. Eine überregionale Tageszeitung ist teurer als eine lokale Publikation.

Tipp

Eine professionelle Außendarstellung erhöht die Chancen, schnell eine passende Nachfolge zu finden. Bei Unsicherheiten in Formulierung oder Gestaltung lohnt sich die Unterstützung durch spezialisierte Agenturen.

Personal und Arbeitsverträge

Bei medsolve stellen wir immer wieder fest, dass das Personal – insbesondere MFA, Therapeutinnen und andere Angestellte – in der Diskussion um die Praxisübergabe oft zu spät berücksichtigt wird. Das führt leicht zu Unklarheiten und erschwert den Übergang. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

Arbeitsvertragliche Aspekte

  • Betriebsübergang (§ 613a BGB): Bei der Frage „Was passiert mit den Angestellten bei einer Praxisübergabe?“ gilt grundsätzlich das Betriebsübergangsrecht. Alle bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf die neue Inhaberin bzw. den neuen Inhaber über.

  • Mutterschutz und Sonderfälle: Befindet sich eine Mitarbeiterin im Mutterschutz, stellt sich oft die Frage „Wie lange gilt der Arbeitsvertrag des alten Arbeitgebers?“ Die Rechte der Beschäftigten bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.

  • Änderungsvereinbarungen: Sollen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) geändert werden, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen neuem Arbeitgeber und Mitarbeitenden erforderlich.

Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmern

  • Spätestens kurz vor der Übergabe sollten Sie die Mitarbeitenden schriftlich oder in einer Betriebsversammlung informieren.

  • Schaffen Sie Klarheit über die Übernahme der MFA, mögliche Gehaltsanpassungen und den Umgang mit Leasingverträgen, die bislang über die Praxis liefen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Vertrags widersprechen. Das beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern kann eine Kündigung erforderlich machen. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist hier sinnvoll.

  • Beim Arbeitszeugnis für ausscheidende Mitarbeitende sollte die Leistungsbewertung objektiv bleiben und die Praxisübergabe berücksichtigen.

Resturlaub und Überstunden

  • „Praxisübergabe – was passiert mit Resturlaub?“ Grundsätzlich gehen Urlaubsansprüche und Überstundenverpflichtungen auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger über. Eine separate Vereinbarung kann Klarheit schaffen, ob Freistellung oder Auszahlung erfolgt.

Kündigung von Leasingverträgen

  • Dazu zählen Verträge über medizinische Geräte, Praxissoftware oder Fahrzeuge. Sie sind nicht immer automatisch übertragbar. Prüfen Sie frühzeitig, ob Kündigung oder Übernahme sinnvoll ist.

Wer arbeitsvertragliche Vorlagen sucht, findet oft Begriffe wie „Änderungsvereinbarung Arbeitsvertrag Praxisübergabe Muster“. Solche Muster bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.

Patientendaten und Datenschutz

Patientendaten sind bei einer Praxisübergabe besonders sensibel. Die DSGVO und berufsrechtliche Vorgaben verpflichten jede Praxis, vertraulich mit Gesundheitsdaten umzugehen.

Übertragung von Patientendaten

  • Einwilligung oder gesetzliche Grundlage: Damit der neue Praxisinhaber auf Patientendaten zugreifen darf, braucht es entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder eine klare Rechtsgrundlage.

  • „Verkauf“ von Daten? Der Patientenstamm kann bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden, aber ein direkter Datenverkauf ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.

Einwilligung und Information

  • DSGVO-Einwilligung: Die Einwilligung Patientendaten Praxisübergabe DSGVO ist eine schriftliche Zustimmung, dass die Gesundheitsdaten an die Nachfolgerin oder den Nachfolger weitergegeben werden dürfen.

  • Praxisübergabe-Brief an Patienten: Viele Praxen informieren mit einem Anschreiben über den Wechsel und erklären, wie die Datenübernahme geregelt ist.

  • Widerspruchsrecht: Patientinnen und Patienten können der Weitergabe ihrer Daten jederzeit widersprechen.

Informationspflicht

  • Informieren Sie transparent – etwa per Brief, Aushang in der Praxis oder Mitteilung auf der Website.

Praktische Umsetzung

  • Legen Sie im Kaufvertrag fest, welche Daten wann übergeben werden.

  • Nutzen Sie eine Übergangsphase, in der die bisherige Inhaberin für Rückfragen erreichbar bleibt.

Besondere Konstellationen

  • Bei Praxisverlegung oder einer Praxisübergabe nach Tod verwalten oft Angehörige den Datenbestand, bis eine Nachfolge gefunden ist. Auch hier gilt höchste Sorgfalt.

Datenschutz bei einer Praxisübergabe ist komplex. Holen Sie juristischen und datenschutzrechtlichen Rat ein – Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben.

Finanzielle und rechtliche Aspekte

Bei einer Praxisübergabe kommen auf Ärztinnen und Ärzte zahlreiche finanzielle und juristische Fragen zu. Der Praxiswert setzt sich nicht nur aus Inventar und Geräten zusammen. Entscheidenden Einfluss haben Fallzahlen und der Patientenstamm. Das gilt besonders in zahnmedizinischen Praxen, weil die Abrechnungspotenziale dort eng mit den behandelten Fällen verknüpft sind. In Privatpraxen bilden Umsatz und Gewinn der vergangenen Jahre die wichtigste Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis.

Aus steuerlicher Sicht kann der Erwerber die Gesamtsumme auf das Anlagevermögen verteilen und über mehrere Jahre abschreiben. Urteile des Bundesfinanzhofs legen regelmäßig fest, wie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Goodwill oder Patientenstamm zu bewerten sind. Kaufverträge sind häufig umfangreich und erfordern eine notarielle Beurkundung, sobald Immobilien oder Gesellschaftsanteile betroffen sind. In einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Partnerinnen und Partner zustimmen. Ähnliche Vorgaben gelten für andere Praxiskooperationen.

Übernimmt die Nachfolgerin neben dem Inventar auch den Kassensitz, braucht sie die Zustimmung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Gleiches gilt für die geplante Verlegung eines Kassensitzes. In Fachrichtungen wie der Kieferorthopädie laufen oft Ratenverträge mit Patientinnen und Patienten weiter. Solche Verpflichtungen gehören in den Kaufvertrag, ebenso wie eine mögliche Ratenzahlung des Kaufpreises an die Verkäuferseite.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Bankdarlehen. Künftige Verbindlichkeiten trägt die neue Inhaberin, während Altlasten beim Verkäufer bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Berufshaftpflicht, Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebshaftpflicht müssen entweder übertragen oder neu abgeschlossen werden. Wer Überraschungen vermeiden will, sollte frühzeitig Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und die Kassenärztliche Vereinigung einbinden.

Spezielle Fachrichtungen

Zahnmedizin

Bei der Praxisübergabe Zahnärzte spielen Fallzahlen wie Prothetik- oder Parodontitis­fälle eine entscheidende Rolle, weil sie das künftige Abrechnungspotenzial widerspiegeln. Der Wert wird zusätzlich von moderner Geräte­ausstattung, Wartungsverträgen und bestehenden Kooperationen mit Dentallabors beeinflusst. Oft kommen Leasing­verträge hinzu, die im Übergabe­vertrag sauber geregelt werden müssen. Führt die Praxis als Zahnärztliche Berufsausübungs­gemeinschaft mehrere Partner, ist die Zustimmung aller Beteiligten unerlässlich.

Kieferorthopädie

Besonders komplex ist die Praxisübergabe Kieferorthopädie, da laufende Behandlungs­pläne meist über Jahre hinweg finanziert werden. Raten­zahlungen der Patientinnen und Patienten, offene Avancen sowie Material­bestände sind exakt zu dokumentieren. Der Übernahme­vertrag muss klar festlegen, wie Forderungen und Pflichten auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergehen, damit es später keine Abrechnungs­konflikte gibt.

Physiotherapie

In der Praxisübergabe Physiotherapie steht neben den klassischen Bewertungs­kriterien vor allem die Qualifikation des Nachfolgers im Vordergrund. Bestimmte Zertifikate – etwa für manuelle Therapie – sind Voraussetzung, um Leistungen mit den Kassen abzurechnen. Liegt die Zulassung an eine feste Adresse gebunden, erfordert ein geplanter Umzug eine erneute Genehmigung durch die Kostenträger.

Tiermedizin

Die Praxisübergabe Tierarztpraxis ähnelt in vielen Punkten der human­medizinischen Nachfolge, enthält jedoch zusätzliche Positionen. Großtier­praxen brauchen zum Beispiel ausreichend Stallungen und oft Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben. OP-Ausstattung für Klein- und Großtiere, Arznei­mittel­lager oder Röntgen­anlagen fließen in die Bewertung ein und benötigen eindeutige Zuordnungen im Kaufvertrag.

Psychologie

Für eine Psychologen Praxisübergabe gelten dieselben Datenschutz­pflichten wie bei ärztlichen Praxen: Patientendaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung übertragen werden. Zusätzlich richtet sich die Niederlassung nach der lokalen Bedarfs­planung. Besteht eine Kassenzulassung für Psychotherapie, muss die Kassen­ärztliche Vereinigung den Wechsel genehmigen.

Berufsausübungs­gemeinschaften

Führen Sie die Praxis als BAG, ist die Nachfolge im Gesellschafts­vertrag festgeschrieben. Austritt, Abfindung und Stimm­rechte sind dort detailliert geregelt, und jede Änderung erfordert einen formellen Beschluss aller Partner.

Praxiskooperationen

Auch in anderen Kooperations­formen – etwa Praxis­gemeinschaften oder MVZ-ähnlichen Strukturen – sind Übergabe­modalitäten bereits vertraglich definiert. Vor einer Einzel­nachfolge muss geprüft werden, ob alle Beteiligten zustimmen müssen oder ob eine partielle Übertragung zulässig ist.

FAQ

  1. Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?

    Eine strukturierte Planung, die frühzeitige Information Ihrer Mitarbeitenden und die sichere Übertragung aller Patientendaten sind entscheidend. Klären Sie außerdem steuerliche Punkte wie Abschreibungen bei der Praxisübergabe und schließen Sie einen rechts­sicheren Kaufvertrag.

  2. Wie verläuft eine Praxisübergabe in großen Zügen?

    Zunächst planen Sie den Übergang, dann suchen Sie über eine passende Praxisübergabe-Anzeige nach einer Nachfolge. Es folgen Vertrags­verhandlungen, die Übertragung von Arbeitsverträgen und Patientendaten sowie die notarielle Abwicklung und KV-Genehmigung.

  3. Kann ich meinen Kassensitz verlegen lassen?

    Eine Verlegung des Kassensitzes ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Unterversorgte Gebiete unterliegen oft Sonderregeln.

  4. Wie gehe ich vor, wenn der Praxisinhaber verstirbt?

    Nachlass rechtliche Vorgaben greifen. Angehörige oder ein Nachlass­verwalter dürfen eine Nachfolge suchen. Patientendaten müssen bis zur Übergabe besonders geschützt bleiben.

  5. Was passiert mit dem Resturlaub meiner Mitarbeitenden?

    Urlaubsansprüche gehen beim Betriebsübergang auf die Nachfolgerin über. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

  6. Wie setze ich eine Praxisübergabe an meine Kinder um?

    Sind Ihre Kinder als Ärztin oder Arzt tätig, können Sie die Praxis per Kauf- oder Schenkungsvertrag übertragen. Steuerliche und rechtliche Fragen bleiben identisch.

  7. Ich habe gehört, man könne Patientendaten verkaufen. Stimmt das?

    Nein. Ein isolierter Verkauf ist unzulässig. Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage übertragen werden; der Patientenstamm fließt dennoch in die Praxisbewertung ein.

  8. Wie erstelle ich eine Anzeige zur Praxisübergabe?

    Formulieren Sie ein strukturiertes Inserat mit Fachrichtung, Standort und diskreten Kontakt­daten oder beauftragen Sie eine spezialisierte Agentur.

  9. Was bedeutet „nimmt an der Abrechnung teil“ im Vertrag?

    Der Passus besagt, dass die neue Praxis­inhaberin den Kassensitz übernimmt und die KV-Abrechnung fortführt.

  10. Welche Fachrichtungen haben Sonderregeln?

    Kieferorthopädie, Physiotherapie, Tiermedizin und Psychologie erfordern je nach Verträgen und Zulassungen zusätzliche Schritte, das Grundprinzip einer Praxisübergabe bleibt jedoch gleich.

Schlussgedanke

Eine Praxis zu übergeben heißt, ein Lebenswerk loszulassen und gleichzeitig den Weg für Neues freizumachen. Wer diesen Schritt wagt, jongliert mit Gesetzestexten, Steuerfragen, Personalsorgen – und einem Kopf voller Erinnerungen an das erste Rezept, die treue MFA, den Patienten, der immer zu spät kam.

Der Fahrplan klingt simpel: Anzeige schalten, Nachfolge finden, Verträge schließen, Daten sicher übergeben. In der Realität kippt schon eine falsch gesetzte DSGVO-Klausel das Kartenhaus. Darum lohnt sich eine Checkliste, die keinen Punkt übersieht und jeden Fachbereich einbezieht – von Zahnersatzstatistik bis Tier-OP-Lampe.

Hilfreich sind KVB-Merkblätter und Musterverträge. Doch sobald es um Goodwill-Bewertungen, Resturlaub oder offene KFO-Raten geht, braucht es Profis am Tisch: Steuerberater, Anwältin, KV-Sachbearbeiter. Nur so bleibt der Kaufpreis fair, der Kassensitz gültig und das Team motiviert.

Wer diesen Weg sorgfältig plant, übergibt mehr als nur Räume und Geräte. Er schenkt Patientinnen und Patienten Kontinuität, Mitarbeitenden Sicherheit – und sich selbst die Freiheit für den nächsten Lebensabschnitt.

Jetzt Übergabe rechtzeitig vorbereiten

Wir sagen Ihnen, wo Ihre Praxis heute steht, was sie wert ist und was bis zur Übergabe noch zu tun ist.

Zertifizierter TI-Dienstleister (PED)
Datenschutz nach BDSG & DSGVO
IT-Sicherheit nach § 75b SGB V (KVB)
Medizinprodukteberater § 83 MPDG
Zertifizierter TI-Dienstleister (PED)
Datenschutz nach BDSG & DSGVO
IT-Sicherheit nach § 75b SGB V (KVB)
Medizinprodukteberater § 83 MPDG