Nicht sicher, was Ihre Einrichtung braucht?
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Anforderungen und empfehlen die passende Lösung, herstellerunabhängig und auf Augenhöhe.
Deutschlandweit für Sie im Einsatz
Remote-Support bundesweit, Vor-Ort-Service in allen Metropolregionen, mit festen Ansprechpartnern für Ihre Einrichtung.
Welches System passt zu Ihrer Praxis?
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Anforderungen, Zeitplan und Kosten, herstellerunabhängig und auf Augenhöhe.
Praxisübergabe: Ihr Lebenswerk in guten Händen
Eine Übergabe, die trägt, beginnt Jahre vorher. Wir bereiten Ihre Praxis so vor, dass sie übergabefähig ist, und begleiten die Suche nach dem passenden Nachfolger.
- Praxis rechtzeitig übergabefähig machen
- Diskrete Suche nach dem Nachfolger
- Geordnete Übergabe von Daten und Team
Von der Einzelpraxis bis zur Klinik: über 500 Einrichtungen vertrauen uns.
Der richtige Zeitpunkt liegt früher, als man denkt
Wer erst mit dem Ruhestandsdatum im Kopf anfängt, verhandelt unter Zeitdruck. Drei bis fünf Jahre Vorlauf verschaffen Ihnen Spielraum und meist einen besseren Preis.
- Realistischer Zeitplan bis zur Übergabe, rückwärts gerechnet
- Maßnahmen, die den Wert bis dahin noch steigern
- Klärung, ob Übergabe, Teilverkauf oder schrittweiser Ausstieg passt
- Abstimmung mit Ihrer Altersvorsorge und Ihrem Steuerberater


Was Ihre Praxis übergabefähig macht
Nachfolger schauen heute genauer hin. Eine gepflegte Dokumentation, saubere Verträge und eine zeitgemäße IT machen den Unterschied zwischen zwei Interessenten und keinem.
- Bewertung der Praxis und ehrliche Einordnung des erzielbaren Preises
- Aufbereitung der Kennzahlen, damit Interessenten sie nachvollziehen können
- Prüfung von Miet-, Personal- und Wartungsverträgen auf Übertragbarkeit
- Modernisierung der IT dort, wo veraltete Technik den Preis drückt
Nachfolgersuche mit Diskretion
Sobald sich herumspricht, dass Sie aufhören, werden Patienten und Personal unruhig. Deshalb läuft die Suche vertraulich, bis der Kreis der Interessenten steht.
- Anonymisiertes Exposé, das die Stärken der Praxis zeigt
- Ansprache über KV-Börse, Netzwerk und gezielte Kontakte
- Vorauswahl, damit Sie nur mit ernsthaften Interessenten sprechen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen, bevor Zahlen offengelegt werden


Die Übergabe selbst
Am Ende zählt, dass Patienten bleiben und das Team weiterarbeiten kann. Dafür braucht es einen geordneten Übergang, nicht nur einen Vertrag.
- Übergabeplan mit gemeinsamer Phase, wenn Sie das möchten
- Rechtssichere Übergabe der Patientendaten mit Einwilligungen
- Klärung, was mit Altakten und Archiv geschieht
- Kommunikation an Patienten, Zuweiser und Team vorbereitet
Verlässlichkeit in Zahlen
Seit über einem Jahrzehnt betreiben wir die IT medizinischer Einrichtungen in ganz Deutschland, von der Einzelpraxis bis zur Klinik. Diese Zahlen stehen dafür.
Beratung vereinbarenAlle Bausteine Ihrer Praxisübergabe
Von der ersten Überlegung bis zum letzten Sprechtag: Diese Themen sollten Sie geklärt haben.
Zeitplanung & Strategie
Wann anfangen, wie ausscheiden: Der Fahrplan bestimmt den Spielraum.
- Zeitplan rückwärts gerechnet
- Voller oder schrittweiser Ausstieg
- Abstimmung mit der Altersvorsorge
Praxisbewertung
Was Ihre Praxis heute wert ist und was den Wert noch hebt.
- Bewertung nach anerkannten Verfahren
- Wertsteigernde Maßnahmen benannt
- Realistische Preiserwartung
Praxis übergabefähig machen
Was Nachfolger prüfen, sollte vorher in Ordnung sein.
- Verträge auf Übertragbarkeit geprüft
- Dokumentation & Kennzahlen aufbereitet
- Veraltete Technik modernisiert
Nachfolgersuche
Diskret, aber mit Reichweite.
- Anonymisiertes Exposé
- KV-Börse & eigenes Netzwerk
- Vorauswahl der Interessenten
Steuern & Recht
Die Steuerlast entscheidet mit über das, was übrig bleibt.
- Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
- Vertragsgestaltung mit Anwalt
- Wettbewerbsverbot & Haftung
Zulassung & Nachbesetzung
Das Verfahren bei der KV hat eigene Regeln.
- Ausschreibung & Fristen
- Auswahlkriterien des Ausschusses
- Alternativen bei schwieriger Nachfolge
Daten & Altakten
Patientendaten dürfen nicht einfach mitverkauft werden.
- Rechtssichere Datenübergabe
- Aufbewahrung der Altakten geklärt
- Löschkonzept & Fristen
Team & Kommunikation
Ihre Mitarbeiter sind Teil des Praxiswerts.
- Personal frühzeitig eingebunden
- Arbeitsverhältnisse geklärt
- Kommunikation an Patienten
Praxis-IT, auf die Ärzte vertrauen
Referenzfoto folgt in FramerCardiolounge
Privatpraxis für Kardiologie
Komplette IT-Planung und Umsetzung bei der Gründung der Privatpraxis, von der ersten Konzeption über die Einrichtung bis zur laufenden Betreuung im Praxisbetrieb.
Zur Erfolgsgeschichte
Referenzfoto folgt in FramerDr. Baron
Arztpraxis
Modernisierung der gesamten Praxis-IT mit neuem lokalem Server für rund 20 Arbeitsplätze, für einen stabilen und sicheren Betrieb im Praxisalltag.
Zur Erfolgsgeschichte
Referenzfoto folgt in FramerDr. Richter
Kinderheilkunde
Modernisierung der kompletten Praxis-IT der Kinderarztpraxis und seitdem laufende Betreuung im täglichen Betrieb.
Zur Erfolgsgeschichte
Referenzfoto folgt in FramerWildnauer Therapiezentrum
Therapiezentrum, zwei Standorte
Cloud-Migration für rund 50 Arbeitsplätze an zwei Standorten, inklusive Firewall, zentraler Datensicherung und rund 40 Tablets im Mobile Device Management.
Zur Erfolgsgeschichte
Referenzfoto folgt in FramerDr. Easwaran
Arztpraxis
Zuverlässige IT-Betreuung für den gesamten Praxisalltag, mit festen Ansprechpartnern und schnellen Reaktionszeiten.
Zur Erfolgsgeschichte
Referenzfoto folgt in FramerDr. Semmler
Arztpraxis
Moderne IT-Infrastruktur und laufende Betreuung der Praxis, damit sich das Team voll auf die Patienten konzentrieren kann.
Zur ErfolgsgeschichteWas für Ihre Übergabe gilt
Ob Sie ganz aussteigen, schrittweise übergeben oder in einer Gemeinschaft ausscheiden, macht einen erheblichen Unterschied.
Vollständige Übergabe
Der klare Schnitt
- Bewertung, Suche und Übergabe komplett begleitet
- Übergabephase nach Ihren Vorstellungen
- Altakten und Daten rechtssicher geregelt
- Anstellung des Nachfolgers als Zwischenschritt
Schrittweiser Ausstieg
Übergabe in Etappen
- Anteilsübertragung über mehrere Jahre
- Patientenbindung bleibt erhalten
- Anteilsbewertung und Gesellschaftsvertrag
- Abstimmung mit den verbleibenden Partnern
Ausscheiden aus BAG oder MVZ
Übergabe im Verbund
- Zulassung und Nachbesetzung koordiniert
- Medizintechnik- & Subsystem-Integration
- KRITIS-taugliche Prozesse & Nachweise
- KHZG-Projekte geplant & umgesetzt
Unsere Leistungsmodelle
Drei Wege zur Zusammenarbeit. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst übernehmen und wo wir Verantwortung tragen.
Projektumsetzung
Ein abgegrenzter Auftrag: etwa die Bewertung Ihrer Praxis und ein aussagekräftiges Exposé.
- Praxisbewertung mit Bericht
- Exposé & Unterlagen
- Prüfung der Übergabefähigkeit
Übergabebegleitung
Wir begleiten den gesamten Weg von der Vorbereitung bis zum letzten Sprechtag.
- Nachfolgersuche & Vorauswahl
- Verhandlung begleitet
- Übergabe von Daten, Team und Technik
Punktuelle Beratung
Sie haben schon einen Nachfolger und brauchen Unterstützung an einzelnen Stellen.
- Zweitmeinung zum Preis
- Prüfung des Übergabevertrags
- Datenübergabe & Altakten geklärt
In 4 Schritten zur geordneten Übergabe
Je nach Fachrichtung und Lage dauert eine Übergabe ein bis drei Jahre. Früh anfangen zahlt sich aus.
Standortbestimmung
Wir klären Zeitrahmen, Wunschvorstellung und was Ihre Praxis heute wert ist.
Vorbereitung
Verträge, Zahlen und Technik werden so aufbereitet, dass die Praxis einer Prüfung standhält.
Nachfolgersuche
Diskrete Ansprache, Vorauswahl und Gespräche, bis der passende Nachfolger feststeht.
Übergabe
Vertrag, Datenübergabe und Einarbeitung laufen nach Plan, damit Patienten und Team bleiben.
Praxisübergabe Schritt für Schritt: Ihr Leitfaden für einen reibungslosen Übergang in Medizin und Heilberufen
Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen, Psychologinnen, Tierärztinnen und andere Heilberufler stehen beim Übergang ihrer Praxis vor zahlreichen Fragen. Eine Praxisübergabe hat viele mögliche Gründe – von der Verlegung des Kassensitzes bis zur Übergabe nach dem Tod der Inhaberin oder des Inhabers. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Praxis an ein Familienmitglied übergeben oder eine hausärztliche Versorgung an eine Kollegin übertragen: Eine klar strukturierte Vorgehensweise ist unverzichtbar.
Diese Übersicht dient als Leitfaden. Sie beleuchtet alle wesentlichen Aspekte – von rechtlichen und finanziellen Punkten über Personalfragen bis zu Besonderheiten einzelner Fachrichtungen wie Physiotherapie, Psychologie oder Zahnmedizin.
Was bedeutet „Praxisübergabe“?
Von einer Praxisübergabe spricht man, wenn eine niedergelassene Ärztin oder ein Therapeut die berufliche Tätigkeit in eigenen Räumen (bzw. am Kassensitz) beendet und sie an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger überträgt. Dabei spielen häufig auch Patientendaten, Personalverträge, Finanzierung und Marketing eine Rolle.
Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?
Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten, denn eine Praxisübergabe umfasst rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Elemente. Hinzu kommen Sonderregelungen, etwa für eine Praxisübergabe in der Psychologie, der Physiotherapie oder innerhalb der Familie. Die Merkblätter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVB) bieten grundlegende Hinweise zum Ablauf und zeigen auf, wie eine Praxisübergabe in verschiedenen Bundesländern verläuft.
Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick. Nutzen Sie die Informationen gern als Checkliste, um strukturiert vorzugehen. Beachten Sie jedoch, dass häufig eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung sinnvoll ist – besonders bei Fragen wie „Praxisübergabe nach Tod“, „Verlegung des Kassensitzes“ oder „Praxisübergabe an Kinder“.
Der erste Schritt ist, den Ablauf einer Praxisübergabe genau zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen vier Phasen:
Grundlagen und Ablauf
1. Planungsphase
Selbstreflexion: Sind Sie bereit, Ihre Praxis vollständig abzugeben, oder möchten Sie eine Übergangszeit, in der Sie beratend tätig bleiben?
Zeitrahmen: Eine Übergabe kann unter Zeitdruck (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) oder langfristig geplant erfolgen. Klären Sie Ihre Ziele idealerweise ein bis zwei Jahre im Voraus.
KVB-Merkblätter: Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben – je nach Bundesland – konkrete Empfehlungen. Die Merkblätter enthalten Hinweise zu Kassensitz, Abrechnung und Zulassung.
2. Suche nach einer Nachfolge
Informelle Wege: Sprechen Sie Kolleginnen und Kollegen, Fachverbände oder Ihr persönliches Netzwerk an.
Offizielle Ausschreibung: Schalten Sie Anzeigen in Fachzeitschriften, Tageszeitungen oder Online-Portalen. Suchbegriffe wie „Anzeige Praxisübergabe“ erleichtern Interessierten die Suche.
3. Verhandlung und Übergabemodus
Vertragsentwurf: Die Übergabe wird meist durch einen Kaufvertrag geregelt, der Inventar, Patientenstamm und Ablöse festlegt.
Kaufpreis: Grundlage kann ein Gutachten oder eine Berechnung auf Basis von Fallzahlen (z. B. in der Zahnmedizin) bzw. des Patientenstamms in einer Privatpraxis sein.Rechtsform: Gehört die Praxis zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Praxiskooperation, prüfen Sie die zugehörigen Gesellschaftsverträge.
4. Übergabe
Formalitäten: Übertragen oder kündigen Sie Patientendaten, Arbeits- und Leasingverträge (z. B. für Geräte).
Mitarbeiterinformation: Informieren Sie Ihr Team transparent. Klären Sie, wer die Medizinischen Fachangestellten übernimmt, wie lange alte Verträge gelten und ob Anpassungen nötig sind.
Nachbetreuung: Häufig bleibt die bisherige Inhaberin noch einige Monate an Bord, um Patientinnen und Patienten den Wechsel zu erleichtern.
Der konkrete Ablauf einer Praxisübergabe variiert je nach Fachrichtung, Zulassungsstatus und regionalen Vorschriften. Geht es um Immobilien, müssen Kaufverträge notariell beurkundet werden. Holen Sie deshalb frühzeitig juristischen Rat ein.
Anzeigen und Marketing
Ein oft unterschätzter Faktor bei der Praxisübergabe ist das richtige Marketing. Viele Ärztinnen und Ärzte fragen sich, wie sie eine wirksame Praxisübergabe-Anzeige schalten – sei es in Zeitungen, Online-Portalen oder Fachmagazinen. Dabei müssen sowohl fachliche als auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.
Möglicher Inhalt einer Anzeige
Überschrift: „Praxisübergabe“ oder „Praxis abzugeben“ – klar und prägnant, damit Interessierte sofort erkennen, worum es geht.
Ort und Fachrichtung: Zum Beispiel „Innere Medizin in Hamburg“ oder „Praxisübergabe Kieferorthopädie in München“.
Rahmeninformationen: Praxisgröße, Geräteausstattung, Teamgröße, Kooperationsmöglichkeiten.
Kontakt: E-Mail, Telefon oder Postfach – abhängig vom gewünschten Maß an Diskretion.
Wo kann die Anzeige veröffentlicht werden?
Zeitungsanzeigen: Erreichen eine breite, aber nicht immer zielgenaue Leserschaft. Häufig genutzte Begriffe sind „Annonce Praxisübergabe Zeitung“ oder „Zeitungsanzeige Praxisübergabe“.
Fachzeitschriften: Ideal, um Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen einer bestimmten Fachrichtung anzusprechen.
Online-Portale: Spezialisierte Plattformen für Praxisangebote und medizinische Stellen erzielen meist eine hohe Reichweite.
Mustertext für eine Anzeige
Hausarztpraxis mit langjährigem Patientenstamm in zentraler Lage sucht Nachfolger/-in. Moderne Ausstattung, eingespieltes Team, sofortige Übergabe möglich. Kontakt: …
Aufwand und Budget
Die Kosten variieren je nach Medium und Reichweite. Eine überregionale Tageszeitung ist teurer als eine lokale Publikation.
Tipp
Eine professionelle Außendarstellung erhöht die Chancen, schnell eine passende Nachfolge zu finden. Bei Unsicherheiten in Formulierung oder Gestaltung lohnt sich die Unterstützung durch spezialisierte Agenturen.
Personal und Arbeitsverträge
Bei medsolve stellen wir immer wieder fest, dass das Personal – insbesondere MFA, Therapeutinnen und andere Angestellte – in der Diskussion um die Praxisübergabe oft zu spät berücksichtigt wird. Das führt leicht zu Unklarheiten und erschwert den Übergang. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:
Arbeitsvertragliche Aspekte
Betriebsübergang (§ 613a BGB): Bei der Frage „Was passiert mit den Angestellten bei einer Praxisübergabe?“ gilt grundsätzlich das Betriebsübergangsrecht. Alle bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf die neue Inhaberin bzw. den neuen Inhaber über.
Mutterschutz und Sonderfälle: Befindet sich eine Mitarbeiterin im Mutterschutz, stellt sich oft die Frage „Wie lange gilt der Arbeitsvertrag des alten Arbeitgebers?“ Die Rechte der Beschäftigten bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.
Änderungsvereinbarungen: Sollen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten) geändert werden, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen neuem Arbeitgeber und Mitarbeitenden erforderlich.
Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmern
Spätestens kurz vor der Übergabe sollten Sie die Mitarbeitenden schriftlich oder in einer Betriebsversammlung informieren.
Schaffen Sie Klarheit über die Übernahme der MFA, mögliche Gehaltsanpassungen und den Umgang mit Leasingverträgen, die bislang über die Praxis liefen.
Rechtliche Konsequenzen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Vertrags widersprechen. Das beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern kann eine Kündigung erforderlich machen. Eine arbeitsrechtliche Beratung ist hier sinnvoll.
Beim Arbeitszeugnis für ausscheidende Mitarbeitende sollte die Leistungsbewertung objektiv bleiben und die Praxisübergabe berücksichtigen.
Resturlaub und Überstunden
„Praxisübergabe – was passiert mit Resturlaub?“ Grundsätzlich gehen Urlaubsansprüche und Überstundenverpflichtungen auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger über. Eine separate Vereinbarung kann Klarheit schaffen, ob Freistellung oder Auszahlung erfolgt.
Kündigung von Leasingverträgen
Dazu zählen Verträge über medizinische Geräte, Praxissoftware oder Fahrzeuge. Sie sind nicht immer automatisch übertragbar. Prüfen Sie frühzeitig, ob Kündigung oder Übernahme sinnvoll ist.
Wer arbeitsvertragliche Vorlagen sucht, findet oft Begriffe wie „Änderungsvereinbarung Arbeitsvertrag Praxisübergabe Muster“. Solche Muster bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.
Patientendaten und Datenschutz
Patientendaten sind bei einer Praxisübergabe besonders sensibel. Die DSGVO und berufsrechtliche Vorgaben verpflichten jede Praxis, vertraulich mit Gesundheitsdaten umzugehen.
Übertragung von Patientendaten
Einwilligung oder gesetzliche Grundlage: Damit der neue Praxisinhaber auf Patientendaten zugreifen darf, braucht es entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten oder eine klare Rechtsgrundlage.
„Verkauf“ von Daten? Der Patientenstamm kann bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden, aber ein direkter Datenverkauf ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.
Einwilligung und Information
DSGVO-Einwilligung: Die Einwilligung Patientendaten Praxisübergabe DSGVO ist eine schriftliche Zustimmung, dass die Gesundheitsdaten an die Nachfolgerin oder den Nachfolger weitergegeben werden dürfen.
Praxisübergabe-Brief an Patienten: Viele Praxen informieren mit einem Anschreiben über den Wechsel und erklären, wie die Datenübernahme geregelt ist.
Widerspruchsrecht: Patientinnen und Patienten können der Weitergabe ihrer Daten jederzeit widersprechen.
Informationspflicht
Informieren Sie transparent – etwa per Brief, Aushang in der Praxis oder Mitteilung auf der Website.
Praktische Umsetzung
Legen Sie im Kaufvertrag fest, welche Daten wann übergeben werden.
Nutzen Sie eine Übergangsphase, in der die bisherige Inhaberin für Rückfragen erreichbar bleibt.
Besondere Konstellationen
Bei Praxisverlegung oder einer Praxisübergabe nach Tod verwalten oft Angehörige den Datenbestand, bis eine Nachfolge gefunden ist. Auch hier gilt höchste Sorgfalt.
Datenschutz bei einer Praxisübergabe ist komplex. Holen Sie juristischen und datenschutzrechtlichen Rat ein – Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben.
Finanzielle und rechtliche Aspekte
Bei einer Praxisübergabe kommen auf Ärztinnen und Ärzte zahlreiche finanzielle und juristische Fragen zu. Der Praxiswert setzt sich nicht nur aus Inventar und Geräten zusammen. Entscheidenden Einfluss haben Fallzahlen und der Patientenstamm. Das gilt besonders in zahnmedizinischen Praxen, weil die Abrechnungspotenziale dort eng mit den behandelten Fällen verknüpft sind. In Privatpraxen bilden Umsatz und Gewinn der vergangenen Jahre die wichtigste Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis.
Aus steuerlicher Sicht kann der Erwerber die Gesamtsumme auf das Anlagevermögen verteilen und über mehrere Jahre abschreiben. Urteile des Bundesfinanzhofs legen regelmäßig fest, wie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Goodwill oder Patientenstamm zu bewerten sind. Kaufverträge sind häufig umfangreich und erfordern eine notarielle Beurkundung, sobald Immobilien oder Gesellschaftsanteile betroffen sind. In einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen alle Partnerinnen und Partner zustimmen. Ähnliche Vorgaben gelten für andere Praxiskooperationen.
Übernimmt die Nachfolgerin neben dem Inventar auch den Kassensitz, braucht sie die Zustimmung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Gleiches gilt für die geplante Verlegung eines Kassensitzes. In Fachrichtungen wie der Kieferorthopädie laufen oft Ratenverträge mit Patientinnen und Patienten weiter. Solche Verpflichtungen gehören in den Kaufvertrag, ebenso wie eine mögliche Ratenzahlung des Kaufpreises an die Verkäuferseite.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Bankdarlehen. Künftige Verbindlichkeiten trägt die neue Inhaberin, während Altlasten beim Verkäufer bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Berufshaftpflicht, Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebshaftpflicht müssen entweder übertragen oder neu abgeschlossen werden. Wer Überraschungen vermeiden will, sollte frühzeitig Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte und die Kassenärztliche Vereinigung einbinden.
Spezielle Fachrichtungen
Zahnmedizin
Bei der Praxisübergabe Zahnärzte spielen Fallzahlen wie Prothetik- oder Parodontitisfälle eine entscheidende Rolle, weil sie das künftige Abrechnungspotenzial widerspiegeln. Der Wert wird zusätzlich von moderner Geräteausstattung, Wartungsverträgen und bestehenden Kooperationen mit Dentallabors beeinflusst. Oft kommen Leasingverträge hinzu, die im Übergabevertrag sauber geregelt werden müssen. Führt die Praxis als Zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft mehrere Partner, ist die Zustimmung aller Beteiligten unerlässlich.
Kieferorthopädie
Besonders komplex ist die Praxisübergabe Kieferorthopädie, da laufende Behandlungspläne meist über Jahre hinweg finanziert werden. Ratenzahlungen der Patientinnen und Patienten, offene Avancen sowie Materialbestände sind exakt zu dokumentieren. Der Übernahmevertrag muss klar festlegen, wie Forderungen und Pflichten auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergehen, damit es später keine Abrechnungskonflikte gibt.
Physiotherapie
In der Praxisübergabe Physiotherapie steht neben den klassischen Bewertungskriterien vor allem die Qualifikation des Nachfolgers im Vordergrund. Bestimmte Zertifikate – etwa für manuelle Therapie – sind Voraussetzung, um Leistungen mit den Kassen abzurechnen. Liegt die Zulassung an eine feste Adresse gebunden, erfordert ein geplanter Umzug eine erneute Genehmigung durch die Kostenträger.
Tiermedizin
Die Praxisübergabe Tierarztpraxis ähnelt in vielen Punkten der humanmedizinischen Nachfolge, enthält jedoch zusätzliche Positionen. Großtierpraxen brauchen zum Beispiel ausreichend Stallungen und oft Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben. OP-Ausstattung für Klein- und Großtiere, Arzneimittellager oder Röntgenanlagen fließen in die Bewertung ein und benötigen eindeutige Zuordnungen im Kaufvertrag.
Psychologie
Für eine Psychologen Praxisübergabe gelten dieselben Datenschutzpflichten wie bei ärztlichen Praxen: Patientendaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung übertragen werden. Zusätzlich richtet sich die Niederlassung nach der lokalen Bedarfsplanung. Besteht eine Kassenzulassung für Psychotherapie, muss die Kassenärztliche Vereinigung den Wechsel genehmigen.
Berufsausübungsgemeinschaften
Führen Sie die Praxis als BAG, ist die Nachfolge im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Austritt, Abfindung und Stimmrechte sind dort detailliert geregelt, und jede Änderung erfordert einen formellen Beschluss aller Partner.
Praxiskooperationen
Auch in anderen Kooperationsformen – etwa Praxisgemeinschaften oder MVZ-ähnlichen Strukturen – sind Übergabemodalitäten bereits vertraglich definiert. Vor einer Einzelnachfolge muss geprüft werden, ob alle Beteiligten zustimmen müssen oder ob eine partielle Übertragung zulässig ist.
FAQ
Was muss ich bei einer Praxisübergabe beachten?
Eine strukturierte Planung, die frühzeitige Information Ihrer Mitarbeitenden und die sichere Übertragung aller Patientendaten sind entscheidend. Klären Sie außerdem steuerliche Punkte wie Abschreibungen bei der Praxisübergabe und schließen Sie einen rechtssicheren Kaufvertrag.
Wie verläuft eine Praxisübergabe in großen Zügen?
Zunächst planen Sie den Übergang, dann suchen Sie über eine passende Praxisübergabe-Anzeige nach einer Nachfolge. Es folgen Vertragsverhandlungen, die Übertragung von Arbeitsverträgen und Patientendaten sowie die notarielle Abwicklung und KV-Genehmigung.
Kann ich meinen Kassensitz verlegen lassen?
Eine Verlegung des Kassensitzes ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Unterversorgte Gebiete unterliegen oft Sonderregeln.
Wie gehe ich vor, wenn der Praxisinhaber verstirbt?
Nachlass rechtliche Vorgaben greifen. Angehörige oder ein Nachlassverwalter dürfen eine Nachfolge suchen. Patientendaten müssen bis zur Übergabe besonders geschützt bleiben.
Was passiert mit dem Resturlaub meiner Mitarbeitenden?
Urlaubsansprüche gehen beim Betriebsübergang auf die Nachfolgerin über. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Wie setze ich eine Praxisübergabe an meine Kinder um?
Sind Ihre Kinder als Ärztin oder Arzt tätig, können Sie die Praxis per Kauf- oder Schenkungsvertrag übertragen. Steuerliche und rechtliche Fragen bleiben identisch.
Ich habe gehört, man könne Patientendaten verkaufen. Stimmt das?
Nein. Ein isolierter Verkauf ist unzulässig. Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage übertragen werden; der Patientenstamm fließt dennoch in die Praxisbewertung ein.
Wie erstelle ich eine Anzeige zur Praxisübergabe?
Formulieren Sie ein strukturiertes Inserat mit Fachrichtung, Standort und diskreten Kontaktdaten oder beauftragen Sie eine spezialisierte Agentur.
Was bedeutet „nimmt an der Abrechnung teil“ im Vertrag?
Der Passus besagt, dass die neue Praxisinhaberin den Kassensitz übernimmt und die KV-Abrechnung fortführt.
Welche Fachrichtungen haben Sonderregeln?
Kieferorthopädie, Physiotherapie, Tiermedizin und Psychologie erfordern je nach Verträgen und Zulassungen zusätzliche Schritte, das Grundprinzip einer Praxisübergabe bleibt jedoch gleich.
Schlussgedanke
Eine Praxis zu übergeben heißt, ein Lebenswerk loszulassen und gleichzeitig den Weg für Neues freizumachen. Wer diesen Schritt wagt, jongliert mit Gesetzestexten, Steuerfragen, Personalsorgen – und einem Kopf voller Erinnerungen an das erste Rezept, die treue MFA, den Patienten, der immer zu spät kam.
Der Fahrplan klingt simpel: Anzeige schalten, Nachfolge finden, Verträge schließen, Daten sicher übergeben. In der Realität kippt schon eine falsch gesetzte DSGVO-Klausel das Kartenhaus. Darum lohnt sich eine Checkliste, die keinen Punkt übersieht und jeden Fachbereich einbezieht – von Zahnersatzstatistik bis Tier-OP-Lampe.
Hilfreich sind KVB-Merkblätter und Musterverträge. Doch sobald es um Goodwill-Bewertungen, Resturlaub oder offene KFO-Raten geht, braucht es Profis am Tisch: Steuerberater, Anwältin, KV-Sachbearbeiter. Nur so bleibt der Kaufpreis fair, der Kassensitz gültig und das Team motiviert.
Wer diesen Weg sorgfältig plant, übergibt mehr als nur Räume und Geräte. Er schenkt Patientinnen und Patienten Kontinuität, Mitarbeitenden Sicherheit – und sich selbst die Freiheit für den nächsten Lebensabschnitt.
Jetzt Übergabe rechtzeitig vorbereiten
Wir sagen Ihnen, wo Ihre Praxis heute steht, was sie wert ist und was bis zur Übergabe noch zu tun ist.

